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Fünfter Zusammenfassender Bericht 1997 - Hessischer Rechnungshof

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Fünfundzwanzigste Vergleichende Prüfung „Grundstücke“<br />

Geprüfte kommunale Körperschaften<br />

3.1 Geprüfte kommunale Körperschaften<br />

Ahnatal, Allendorf (Eder), Babenhausen, Braunfels, Büdingen, Büttelborn,<br />

Burghaun, Friedewald, Ginsheim-Gustavsburg, Greifenstein, Groß-Rohrheim,<br />

Hainburg, Herleshausen, Nidderau, Ober-Ramstadt, Roßdorf und Wehrheim.<br />

3.2 Informationsstand und Prüfungsbeauftragter<br />

Juni 1996 bis Februar <strong>1997</strong><br />

Schitag Ernst & Young Unternehmensberatung GmbH in Düsseldorf<br />

3.3 Leitsätze<br />

Grundstücke wurden zu billig verkauft und zu teuer eingekauft.<br />

Marktgerechte Preise sind hingegen geeignet, bedeutende Beiträge<br />

zu den Einnahmen einer Kommune zu leisten oder erhöhte Ausgaben<br />

zu verhindern.<br />

Marktunübliche Zins- und Tilgungsvereinbarungen mit erheblichen<br />

finanziellen Einbußen für die Kommunen waren festzustellen.<br />

Städte und Gemeinden verfügten nur selten über eine klare Programmatik<br />

zum Liegenschaftsverkehr. Die Defizite trugen zu Unsicherheiten<br />

in der Verwaltung und bei den Grundstücksinteressenten<br />

bei.<br />

Obgleich Städte und Gemeinden das Vorkaufsrecht selten ausübten,<br />

erscheint es dennoch für öffentliche Belange unverzichtbar.<br />

Die Prüfung durch die Rechnungsprüfungsämter erfolgte zu spät,<br />

um wirtschaftliche Fehlentscheidungen zu unterbinden. In vielen<br />

Fällen wurden die Grundstücksgeschäfte der Kommunen überhaupt<br />

nicht geprüft.<br />

Die im Prüfungszeitraum bestehende Pflicht zur aufsichtsbehördlichen<br />

Genehmigung bestimmter Grundstücksgeschäfte führte zu keiner<br />

Qualitätsverbesserung im Sinne der Prüfungsziele. Die Änderung<br />

von § 109 HGO im Jahre <strong>1997</strong> ist daher zu begrüßen.<br />

3.4 Prüfungsziele<br />

Ziel der Prüfung war es, im Aufgabenfeld „Grundstücke“ die Wirtschaftlichkeit,<br />

Sachgerechtigkeit und Rechtmäßigkeit der Verwaltung für den Zeitraum<br />

1. Januar 1994 bis 29. Februar 1996 zu untersuchen. Verträge mit Entwicklungsgesellschaften,<br />

die zwar vor dem Untersuchungszeitraum abgeschlossen<br />

wurden, sich aber in der Abwicklung in den Betrachtungszeitraum hinein erstreckten,<br />

wurden nach Ermessen der Überörtlichen Prüfung ebenfalls in die<br />

Prüfung einbezogen.<br />

Im einzelnen erstreckte sich die Prüfung auf die Vergabepraxis der Kommunen,<br />

die Untersuchung und Bewertung der vereinbarten Ankaufs- und Verkaufspreise<br />

unter Marktpreisgesichtspunkten, die Beurteilung der vertraglich<br />

vereinbarten Bedingungen und Verpflichtungen und deren wirtschaftliche Konsequenzen,<br />

die Prüfung und Bewertung der Organisation der mit dem Grundstücksgeschäft<br />

betrauten Stellen, die Prüfung des Vorkaufsrechts sowie die<br />

Qualitätsverbesserung durch die Prüfung der Verträge durch die Rechnungsprüfungsämter<br />

und die Aufsichtsämter.<br />

3.5 Stichprobe<br />

Die Prüfung umfaßte 17 Städte und Gemeinden. Die kleinste Gemeinde hatte<br />

2.471 Einwohner im Jahr 1994 (Friedewald), die größte Stadt 19.847 Einwoh-<br />

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