Fünfter Zusammenfassender Bericht 1997 - Hessischer Rechnungshof
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Fünfundzwanzigste Vergleichende Prüfung „Grundstücke“<br />
Geprüfte kommunale Körperschaften<br />
3.1 Geprüfte kommunale Körperschaften<br />
Ahnatal, Allendorf (Eder), Babenhausen, Braunfels, Büdingen, Büttelborn,<br />
Burghaun, Friedewald, Ginsheim-Gustavsburg, Greifenstein, Groß-Rohrheim,<br />
Hainburg, Herleshausen, Nidderau, Ober-Ramstadt, Roßdorf und Wehrheim.<br />
3.2 Informationsstand und Prüfungsbeauftragter<br />
Juni 1996 bis Februar <strong>1997</strong><br />
Schitag Ernst & Young Unternehmensberatung GmbH in Düsseldorf<br />
3.3 Leitsätze<br />
Grundstücke wurden zu billig verkauft und zu teuer eingekauft.<br />
Marktgerechte Preise sind hingegen geeignet, bedeutende Beiträge<br />
zu den Einnahmen einer Kommune zu leisten oder erhöhte Ausgaben<br />
zu verhindern.<br />
Marktunübliche Zins- und Tilgungsvereinbarungen mit erheblichen<br />
finanziellen Einbußen für die Kommunen waren festzustellen.<br />
Städte und Gemeinden verfügten nur selten über eine klare Programmatik<br />
zum Liegenschaftsverkehr. Die Defizite trugen zu Unsicherheiten<br />
in der Verwaltung und bei den Grundstücksinteressenten<br />
bei.<br />
Obgleich Städte und Gemeinden das Vorkaufsrecht selten ausübten,<br />
erscheint es dennoch für öffentliche Belange unverzichtbar.<br />
Die Prüfung durch die Rechnungsprüfungsämter erfolgte zu spät,<br />
um wirtschaftliche Fehlentscheidungen zu unterbinden. In vielen<br />
Fällen wurden die Grundstücksgeschäfte der Kommunen überhaupt<br />
nicht geprüft.<br />
Die im Prüfungszeitraum bestehende Pflicht zur aufsichtsbehördlichen<br />
Genehmigung bestimmter Grundstücksgeschäfte führte zu keiner<br />
Qualitätsverbesserung im Sinne der Prüfungsziele. Die Änderung<br />
von § 109 HGO im Jahre <strong>1997</strong> ist daher zu begrüßen.<br />
3.4 Prüfungsziele<br />
Ziel der Prüfung war es, im Aufgabenfeld „Grundstücke“ die Wirtschaftlichkeit,<br />
Sachgerechtigkeit und Rechtmäßigkeit der Verwaltung für den Zeitraum<br />
1. Januar 1994 bis 29. Februar 1996 zu untersuchen. Verträge mit Entwicklungsgesellschaften,<br />
die zwar vor dem Untersuchungszeitraum abgeschlossen<br />
wurden, sich aber in der Abwicklung in den Betrachtungszeitraum hinein erstreckten,<br />
wurden nach Ermessen der Überörtlichen Prüfung ebenfalls in die<br />
Prüfung einbezogen.<br />
Im einzelnen erstreckte sich die Prüfung auf die Vergabepraxis der Kommunen,<br />
die Untersuchung und Bewertung der vereinbarten Ankaufs- und Verkaufspreise<br />
unter Marktpreisgesichtspunkten, die Beurteilung der vertraglich<br />
vereinbarten Bedingungen und Verpflichtungen und deren wirtschaftliche Konsequenzen,<br />
die Prüfung und Bewertung der Organisation der mit dem Grundstücksgeschäft<br />
betrauten Stellen, die Prüfung des Vorkaufsrechts sowie die<br />
Qualitätsverbesserung durch die Prüfung der Verträge durch die Rechnungsprüfungsämter<br />
und die Aufsichtsämter.<br />
3.5 Stichprobe<br />
Die Prüfung umfaßte 17 Städte und Gemeinden. Die kleinste Gemeinde hatte<br />
2.471 Einwohner im Jahr 1994 (Friedewald), die größte Stadt 19.847 Einwoh-<br />
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