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Praxisleitfaden für Sportboothäfen, Marinas - Ministerium für ...

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Naturschutzgebiete<br />

Naturschutzgebiete sind Gebiete, in denen ein besonderer<br />

Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in<br />

einzelnen Teilen<br />

- zur Erhaltung oder Entwicklung von Lebensgemeinschaften<br />

oder Lebensräumen bestimmter wildlebender<br />

Tier- und Pflanzenarten,<br />

- aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen<br />

Gründen oder<br />

- wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden<br />

Schönheit<br />

erforderlich ist. Sie können durch Rechtsverordnung der<br />

obersten Naturschutzbehörde zu Naturschutzgebieten erklärt<br />

werden. Die Notwendigkeit des Schutzes kann auf der<br />

besonderen Gefährdung des Gebietes oder seiner Bedeutung<br />

<strong>für</strong> die repräsentative Erhaltung von Lebensgemeinschaften,<br />

Lebensräumen und deren Arten beruhen (§ 22<br />

LNatG M-V).<br />

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Abfälle<br />

Abfälle sind alle beweglichen Sachen, die unter die in Anhang<br />

I KrW/AbfG aufgeführten Gruppen fallen und deren<br />

sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen<br />

muss.<br />

Anlagen<br />

Anlagen sind:<br />

- Betriebsstätten und sonstige ortsfeste Einrichtungen,<br />

- Maschinen, Geräte und sonstige ortsveränderliche technische<br />

Einrichtungen sowie Fahrzeuge, soweit sie nicht<br />

§ 38 BImSchG unterliegen,<br />

- Grundstücke, auf denen Stoffe gelagert oder abgelagert<br />

oder Arbeiten durchgeführt werden, die Emissionen verursachen<br />

können. Hiervon sind öffentliche Verkehrswege<br />

ausgenommen.<br />

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Direkteinleitung<br />

Direkteinleitung ist die Einleitung von Abwässern direkt in<br />

eine Vorflut bzw. ein Gewässer. Die Direkteinleitung bedarf<br />

einer wasserrechtlichen Erlaubnis.<br />

Indirekteinleitung<br />

Indirekteinleitung ist die Einleitung der Abwässer in eine<br />

Abwasserreinigungsanlage bzw. in die kommunale Abwasserkanalisation.<br />

Es besteht eine Genehmigungspflicht in<br />

Abhängigkeit von der Art der Inhaltsstoffe (gefährliche<br />

Stoffe).<br />

EMAS<br />

EMAS steht <strong>für</strong> die englische Bezeichnung<br />

„Eco-Management and Audit Scheme“. Es<br />

ist ein System <strong>für</strong> das Umweltmanagement<br />

und die Umweltbetriebsprüfung.<br />

Emissionen<br />

Emissionen sind die von einer Anlage ausgehenden Luftverunreinigungen,<br />

Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme,<br />

Strahlen und ähnliche Erscheinungen.<br />

Gefahrstoffe<br />

Gefahrstoffe sind Stoffe, die explosiv oder leicht brennbar,<br />

giftig, ätzend, chronisch schädigend sind (§ 19 (2) ChemG).<br />

Küsten- und Gewässerschutzstreifen<br />

Die Bereiche in einem Abstand von bis zu 100 Metern land-<br />

und gewässerwärts von der Mittelwasserlinie an gerechnet<br />

an Gewässern erster Ordnung sowie Seen und Teichen mit<br />

einer Größe von einem Hektar und mehr sind Gewässerschutzstreifen,<br />

an Küstengewässern beträgt der Abstand<br />

200 Metern land- und seewärts von der Mittelwasserlinie.<br />

Gewässer erster Ordnung<br />

Die Gewässer erster Ordnung sind in Bundeswasserstraßen<br />

und die in Anlage 1 des Landeswassergesetzes Mecklenburg-Vorpommerns<br />

aufgeführten Landesgewässer unterteilt.<br />

Gewässer zweiter Ordnung<br />

Alle oberirdischen Gewässer, die nicht erster Ordnung sind,<br />

gehören zu den Gewässern zweiter Ordnung. Sie werden in<br />

den Anlagenkatastern der Wasser- und Bodenverbände ausgewiesen.<br />

Immissionen<br />

Immissionen sind auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den<br />

Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige<br />

Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche,<br />

Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche<br />

Umwelteinwirkungen.<br />

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