Praxisleitfaden für Sportboothäfen, Marinas - Ministerium für ...
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Naturschutzgebiete<br />
Naturschutzgebiete sind Gebiete, in denen ein besonderer<br />
Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in<br />
einzelnen Teilen<br />
- zur Erhaltung oder Entwicklung von Lebensgemeinschaften<br />
oder Lebensräumen bestimmter wildlebender<br />
Tier- und Pflanzenarten,<br />
- aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen<br />
Gründen oder<br />
- wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden<br />
Schönheit<br />
erforderlich ist. Sie können durch Rechtsverordnung der<br />
obersten Naturschutzbehörde zu Naturschutzgebieten erklärt<br />
werden. Die Notwendigkeit des Schutzes kann auf der<br />
besonderen Gefährdung des Gebietes oder seiner Bedeutung<br />
<strong>für</strong> die repräsentative Erhaltung von Lebensgemeinschaften,<br />
Lebensräumen und deren Arten beruhen (§ 22<br />
LNatG M-V).<br />
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Abfälle<br />
Abfälle sind alle beweglichen Sachen, die unter die in Anhang<br />
I KrW/AbfG aufgeführten Gruppen fallen und deren<br />
sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen<br />
muss.<br />
Anlagen<br />
Anlagen sind:<br />
- Betriebsstätten und sonstige ortsfeste Einrichtungen,<br />
- Maschinen, Geräte und sonstige ortsveränderliche technische<br />
Einrichtungen sowie Fahrzeuge, soweit sie nicht<br />
§ 38 BImSchG unterliegen,<br />
- Grundstücke, auf denen Stoffe gelagert oder abgelagert<br />
oder Arbeiten durchgeführt werden, die Emissionen verursachen<br />
können. Hiervon sind öffentliche Verkehrswege<br />
ausgenommen.<br />
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Direkteinleitung<br />
Direkteinleitung ist die Einleitung von Abwässern direkt in<br />
eine Vorflut bzw. ein Gewässer. Die Direkteinleitung bedarf<br />
einer wasserrechtlichen Erlaubnis.<br />
Indirekteinleitung<br />
Indirekteinleitung ist die Einleitung der Abwässer in eine<br />
Abwasserreinigungsanlage bzw. in die kommunale Abwasserkanalisation.<br />
Es besteht eine Genehmigungspflicht in<br />
Abhängigkeit von der Art der Inhaltsstoffe (gefährliche<br />
Stoffe).<br />
EMAS<br />
EMAS steht <strong>für</strong> die englische Bezeichnung<br />
„Eco-Management and Audit Scheme“. Es<br />
ist ein System <strong>für</strong> das Umweltmanagement<br />
und die Umweltbetriebsprüfung.<br />
Emissionen<br />
Emissionen sind die von einer Anlage ausgehenden Luftverunreinigungen,<br />
Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme,<br />
Strahlen und ähnliche Erscheinungen.<br />
Gefahrstoffe<br />
Gefahrstoffe sind Stoffe, die explosiv oder leicht brennbar,<br />
giftig, ätzend, chronisch schädigend sind (§ 19 (2) ChemG).<br />
Küsten- und Gewässerschutzstreifen<br />
Die Bereiche in einem Abstand von bis zu 100 Metern land-<br />
und gewässerwärts von der Mittelwasserlinie an gerechnet<br />
an Gewässern erster Ordnung sowie Seen und Teichen mit<br />
einer Größe von einem Hektar und mehr sind Gewässerschutzstreifen,<br />
an Küstengewässern beträgt der Abstand<br />
200 Metern land- und seewärts von der Mittelwasserlinie.<br />
Gewässer erster Ordnung<br />
Die Gewässer erster Ordnung sind in Bundeswasserstraßen<br />
und die in Anlage 1 des Landeswassergesetzes Mecklenburg-Vorpommerns<br />
aufgeführten Landesgewässer unterteilt.<br />
Gewässer zweiter Ordnung<br />
Alle oberirdischen Gewässer, die nicht erster Ordnung sind,<br />
gehören zu den Gewässern zweiter Ordnung. Sie werden in<br />
den Anlagenkatastern der Wasser- und Bodenverbände ausgewiesen.<br />
Immissionen<br />
Immissionen sind auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den<br />
Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige<br />
Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche,<br />
Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche<br />
Umwelteinwirkungen.<br />
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