01.03.2013 Aufrufe

Praxisleitfaden für Sportboothäfen, Marinas - Ministerium für ...

Praxisleitfaden für Sportboothäfen, Marinas - Ministerium für ...

Praxisleitfaden für Sportboothäfen, Marinas - Ministerium für ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Es sind die folgenden naturschutzrechtlichen Vorschriften<br />

zu beachten:<br />

- Fauna-Flora-Habitatrichtlinie, FFH-Richtlinie (Richtlinie<br />

92/43/EWG), zur „Erhaltung der natürlichen<br />

Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen"<br />

- Vogelschutz-Richtlinie (Richtlinie 79/409/EWG) zur<br />

„Erhaltung der wildlebenden Vogelarten"<br />

- Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege<br />

(BNatschG – Bundesnaturschutzgesetz)<br />

- Gesetz zum Schutz der Natur und der Landschaft im<br />

Lande Mecklenburg-Vorpommern (LNatG M-V)<br />

- Landesverordnung <strong>für</strong> die Häfen in Mecklenburg –<br />

Vorpommern (Hafenordnung – HafVO)<br />

- Gesetz über die Nutzung der Gewässer im Land<br />

Mecklenburg-Vorpommern <strong>für</strong> den Verkehr Wasserverkehrsgesetz<br />

(WVG)<br />

- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in<br />

Mecklenburg-Vorpommern<br />

(Landes-UVP-Gesetz – LUVPG M-V)<br />

- Leitlinien zum Umweltschutz <strong>für</strong> Winterlagerplätze<br />

und Häfen von Sportbooten in Schleswig Holstein<br />

(analog)<br />

����� ����������������<br />

Der Umgang mit Abfall kann Menschen und Umwelt gefährden<br />

und wird daher gesetzlich reglementiert.<br />

Im Folgenden soll, ausgehend von den rechtlichen Anforderungen,<br />

die korrekte Vorgehensweise bei der Entsorgung<br />

von Abfällen einer Marina oder eines Sportboothafens erläutert<br />

werden.<br />

In Deutschland ist das zentrale Gesetz <strong>für</strong> die Abfallwirtschaft<br />

das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/<br />

AbfG) in Kraft.<br />

Ziel dieses Gesetzes ist es, die Abfallwirtschaft zur Kreislaufwirtschaft<br />

weiterzuentwickeln. Untersetzt und konkretisiert<br />

wird dieses Bundesgesetz durch eine Fülle von Verordnungen,<br />

die in ihrer Gesamtheit das untergesetzliche<br />

Regelungswerk bilden.<br />

Die einzelnen Bundesländer regeln über Ländergesetze landesspezifische<br />

Abfallwirtschaftsprobleme und letztendlich<br />

������������<br />

organisieren Satzungen in den Kommunen den Umgang mit<br />

Abfällen vor Ort in jeder Gemeinde.<br />

Abfallentsorgung<br />

Schiffsabfälle und Ladungsrückstände müssen in den Häfen<br />

Mecklenburg-Vorpommerns entsprechend dem Schiffsabfallentsorgungsgesetz<br />

kostenpflichtig entsorgt werden. Die<br />

Kosten da<strong>für</strong> tragen die Reeder, Eigner oder Charterer der<br />

Schiffe. Das Aufkommen aus dem Entgelt steht den Hafenbetreibern<br />

zu, die die Hafenauffangvorrichtungen selbst<br />

oder durch Dritte betreiben.<br />

Gemäß KrW-/AbfG sind unter Abfällen nicht nur Dinge zu<br />

verstehen, deren sich ihr Besitzer entledigen will, sondern<br />

auch Produkte und Reststoffe, die weder zielgerichtet produziert,<br />

noch zweckentsprechend eingesetzt wurden.<br />

In wassertouristischen Anlagen fallen Abfälle während des<br />

Betriebes, z. B. bei der Reparatur und Pflege der Boote, im<br />

Übernachtungsbetrieb oder in den Restaurants an. Aber<br />

auch die von den Urlaubern und Sportlern auf den Booten<br />

erzeugten Siedlungsabfälle gehen im Rahmen des Nutzungsvertrages<br />

<strong>für</strong> den Anlegeplatz in das Eigentum des Betreibers<br />

der Anlage über. Es ist daher wichtig, dass ein Vertrag<br />

zwischen beiden Parteien die Art und Weise des<br />

Umgangs mit diesen Abfällen regelt. Der Abfall wechselt<br />

den Besitzer und der Betreiber der Anlage ist nun <strong>für</strong> seinen<br />

weiteren Weg verantwortlich.<br />

Bietet der Betreiber einer wassertouristischen Anlage auch<br />

die Pflege der Boote an, so übernimmt er im Rahmen dieser<br />

Tätigkeit auch die gefährlichen Abfälle von den Booten wie<br />

z.B. Batterien oder Farbreste.<br />

Um mit dem angefallenen Abfall richtig zu verfahren, muss<br />

der Besitzer zunächst wissen, um welchen Abfall es sich<br />

handelt. Er muss ihn, je nach Herkunft und möglicherweise<br />

vorhandenen gefährlichen Inhaltsstoffen, einer Schlüsselnummer<br />

und einer Bezeichnung gemäß Abfallverzeichnisverordnung<br />

zuordnen (s. nachfolgende Tabelle).<br />

Von dieser Deklaration hängt ab, wie mit dem Abfall umgegangen<br />

werden muss. Die Möglichkeiten der Lagerung und<br />

Grad und Tiefe der geforderten Nachweise der Entsorgung<br />

sind abhängig von der Einstufung des Abfalls.<br />

Für eine Reihe von Abfällen bzw. Abfallkategorien regeln<br />

Verordnungen die Art und Weise des Umgangs und die Entsorgungswege.<br />

So ergeben sich z. B. aus der seit dem 01.01.2003 gültigen<br />

Gewerbeabfallverordnung (GAA) Anforderungen an die<br />

Getrennthaltung und die Entsorgung von gewerblichen<br />

Siedlungsabfällen. Die Gewerbeabfallverordnung gilt <strong>für</strong><br />

jeden Gewerbetreibenden. Ihr Ziel ist eine optimale Trennung<br />

der Abfallfraktionen, möglichst schon während ihrer<br />

��

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!