Praxisleitfaden für Sportboothäfen, Marinas - Ministerium für ...
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Es sind die folgenden naturschutzrechtlichen Vorschriften<br />
zu beachten:<br />
- Fauna-Flora-Habitatrichtlinie, FFH-Richtlinie (Richtlinie<br />
92/43/EWG), zur „Erhaltung der natürlichen<br />
Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen"<br />
- Vogelschutz-Richtlinie (Richtlinie 79/409/EWG) zur<br />
„Erhaltung der wildlebenden Vogelarten"<br />
- Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege<br />
(BNatschG – Bundesnaturschutzgesetz)<br />
- Gesetz zum Schutz der Natur und der Landschaft im<br />
Lande Mecklenburg-Vorpommern (LNatG M-V)<br />
- Landesverordnung <strong>für</strong> die Häfen in Mecklenburg –<br />
Vorpommern (Hafenordnung – HafVO)<br />
- Gesetz über die Nutzung der Gewässer im Land<br />
Mecklenburg-Vorpommern <strong>für</strong> den Verkehr Wasserverkehrsgesetz<br />
(WVG)<br />
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in<br />
Mecklenburg-Vorpommern<br />
(Landes-UVP-Gesetz – LUVPG M-V)<br />
- Leitlinien zum Umweltschutz <strong>für</strong> Winterlagerplätze<br />
und Häfen von Sportbooten in Schleswig Holstein<br />
(analog)<br />
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Der Umgang mit Abfall kann Menschen und Umwelt gefährden<br />
und wird daher gesetzlich reglementiert.<br />
Im Folgenden soll, ausgehend von den rechtlichen Anforderungen,<br />
die korrekte Vorgehensweise bei der Entsorgung<br />
von Abfällen einer Marina oder eines Sportboothafens erläutert<br />
werden.<br />
In Deutschland ist das zentrale Gesetz <strong>für</strong> die Abfallwirtschaft<br />
das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/<br />
AbfG) in Kraft.<br />
Ziel dieses Gesetzes ist es, die Abfallwirtschaft zur Kreislaufwirtschaft<br />
weiterzuentwickeln. Untersetzt und konkretisiert<br />
wird dieses Bundesgesetz durch eine Fülle von Verordnungen,<br />
die in ihrer Gesamtheit das untergesetzliche<br />
Regelungswerk bilden.<br />
Die einzelnen Bundesländer regeln über Ländergesetze landesspezifische<br />
Abfallwirtschaftsprobleme und letztendlich<br />
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organisieren Satzungen in den Kommunen den Umgang mit<br />
Abfällen vor Ort in jeder Gemeinde.<br />
Abfallentsorgung<br />
Schiffsabfälle und Ladungsrückstände müssen in den Häfen<br />
Mecklenburg-Vorpommerns entsprechend dem Schiffsabfallentsorgungsgesetz<br />
kostenpflichtig entsorgt werden. Die<br />
Kosten da<strong>für</strong> tragen die Reeder, Eigner oder Charterer der<br />
Schiffe. Das Aufkommen aus dem Entgelt steht den Hafenbetreibern<br />
zu, die die Hafenauffangvorrichtungen selbst<br />
oder durch Dritte betreiben.<br />
Gemäß KrW-/AbfG sind unter Abfällen nicht nur Dinge zu<br />
verstehen, deren sich ihr Besitzer entledigen will, sondern<br />
auch Produkte und Reststoffe, die weder zielgerichtet produziert,<br />
noch zweckentsprechend eingesetzt wurden.<br />
In wassertouristischen Anlagen fallen Abfälle während des<br />
Betriebes, z. B. bei der Reparatur und Pflege der Boote, im<br />
Übernachtungsbetrieb oder in den Restaurants an. Aber<br />
auch die von den Urlaubern und Sportlern auf den Booten<br />
erzeugten Siedlungsabfälle gehen im Rahmen des Nutzungsvertrages<br />
<strong>für</strong> den Anlegeplatz in das Eigentum des Betreibers<br />
der Anlage über. Es ist daher wichtig, dass ein Vertrag<br />
zwischen beiden Parteien die Art und Weise des<br />
Umgangs mit diesen Abfällen regelt. Der Abfall wechselt<br />
den Besitzer und der Betreiber der Anlage ist nun <strong>für</strong> seinen<br />
weiteren Weg verantwortlich.<br />
Bietet der Betreiber einer wassertouristischen Anlage auch<br />
die Pflege der Boote an, so übernimmt er im Rahmen dieser<br />
Tätigkeit auch die gefährlichen Abfälle von den Booten wie<br />
z.B. Batterien oder Farbreste.<br />
Um mit dem angefallenen Abfall richtig zu verfahren, muss<br />
der Besitzer zunächst wissen, um welchen Abfall es sich<br />
handelt. Er muss ihn, je nach Herkunft und möglicherweise<br />
vorhandenen gefährlichen Inhaltsstoffen, einer Schlüsselnummer<br />
und einer Bezeichnung gemäß Abfallverzeichnisverordnung<br />
zuordnen (s. nachfolgende Tabelle).<br />
Von dieser Deklaration hängt ab, wie mit dem Abfall umgegangen<br />
werden muss. Die Möglichkeiten der Lagerung und<br />
Grad und Tiefe der geforderten Nachweise der Entsorgung<br />
sind abhängig von der Einstufung des Abfalls.<br />
Für eine Reihe von Abfällen bzw. Abfallkategorien regeln<br />
Verordnungen die Art und Weise des Umgangs und die Entsorgungswege.<br />
So ergeben sich z. B. aus der seit dem 01.01.2003 gültigen<br />
Gewerbeabfallverordnung (GAA) Anforderungen an die<br />
Getrennthaltung und die Entsorgung von gewerblichen<br />
Siedlungsabfällen. Die Gewerbeabfallverordnung gilt <strong>für</strong><br />
jeden Gewerbetreibenden. Ihr Ziel ist eine optimale Trennung<br />
der Abfallfraktionen, möglichst schon während ihrer<br />
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