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Praxisleitfaden für Sportboothäfen, Marinas - Ministerium für ...

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All diese Marketingaktivitäten fördern letztlich den Absatz<br />

der angebotenen Waren und Dienstleistungen und damit die<br />

Prosperität des Unternehmens.<br />

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Eine vordringliche Aufgabe der Betriebssicherheit besteht<br />

im passiven und aktiven Brandschutz. Um die Betriebssicherheit<br />

des Unternehmens handhaben zu können, müssen<br />

Regelungen zur Überwachung, Wartung und Steuerung geschaffen<br />

werden. Nachfolgend werden die wichtigsten Anforderungen<br />

an den Brandschutz und die Erstellung und<br />

Einführung von Havarie-, Notfall- sowie Katastrophenplänen<br />

erläutert.<br />

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Im Bereich Brandschutz gilt es durch vorbeugende Maßnahmen<br />

und bauliche Brandschutzmaßnahmen die Möglichkeiten<br />

eines Brandes zu minimieren bzw. im Brandfall<br />

die notwendigen Handlungen zu regeln.<br />

Folgende Pflichten ergeben sich im Bereich Brandschutz<br />

aus der Arbeitsstättenverordnung und den Berufsgenossenschaftlichen<br />

Vorschriften A 1 (BGV A1):<br />

- Vorhandensein der erforderlichen Feuerlöscheinrichtungen,<br />

wie z.B. Feuerlöscher (§ 13 Arbeitsstättenverordnung),<br />

- alle 2 Jahre Überprüfung der Feuerlöscher (§ 53 Arbeitsstättenverordnung),<br />

- Kennzeichnung von Rettungswegen und Türen,<br />

- Verlauf von Rettungswegen, Öffnen der Türaufschläge in<br />

Fluchtrichtung (§ 19 Arbeitsstättenverordnung, § 30<br />

BGV A1),<br />

- Aushang eines Flucht- und Rettungsplanes (§ 55 Arbeitsstättenverordnung),<br />

- Kennzeichnung feuergefährdeter Bereiche durch das<br />

Anbringen folgender Schilder:<br />

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- Warnzeichen W01: „Warnung vor feuergefährlichen<br />

Stoffen“<br />

- Verbotsschild V2: „Feuer, offenes Licht und Rauchen<br />

verboten“ (feuergefährdete Bereiche – Lagerung leicht<br />

entzündlicher oder selbstentzündlicher Stoffe in einer<br />

Menge, bei der es im Falle eines Brandes zu einem<br />

Schadensfeuer kommen kann)<br />

Die Brandschutzordnung ist eine Anweisung des Eigentümers<br />

einer baulichen Anlage um den Nutzer oder Besucher<br />

über das „richtige“ Verhalten im Brandfall zu informieren.<br />

Die Brandschutzordnung besteht aus den Teilen A, B und C.<br />

Je nach Art, Nutzung und Größe der baulichen Anlage darf<br />

im Einvernehmen mit der zuständigen Behörde auf das Erstellen<br />

der Teile B und/oder C verzichtet werden.<br />

Teil A - Aushang zum Verhalten im Brandfall<br />

Die Brandschutzordnung Teil A ist ein Aushang unter der<br />

Überschrift „Verhalten im Brandfall“. Dieser Aushang richtet<br />

sich an alle Personen, wie z.B. Bewohner, Besucher, Beschäftigte,<br />

Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sich in einer<br />

baulichen Anlage aufhalten.<br />

Teil B - Brandschutzordnung <strong>für</strong> Personen ohne besondere<br />

Brandschutzaufgaben<br />

Der Teil B richtet sich an die Personen, wie z.B. Bewohner,<br />

Beschäftigte, die sich nicht nur vorübergehend in einer baulichen<br />

Anlage aufhalten. Neben der Brandschutzordnung<br />

Teil A muss sie folgendes regeln:<br />

- Brandverhütung,<br />

- Brand- und Rauchausbreitung,<br />

- Flucht- und Rettungswege,<br />

- Melde- und Löscheinrichtungen,<br />

- Verhalten im Brandfall,<br />

- Brand melden (5-W-Schema),<br />

- Alarmsignale und -anweisungen beachten,<br />

- In Sicherheit bringen,<br />

- Löschversuch unternehmen,<br />

- Besondere Verhaltensregeln.<br />

Teil C - Brandschutzordnung <strong>für</strong> Personen mit besonderen<br />

Brandschutzaufgaben<br />

Dieser Teil C richtet sich an Personen, auf die – über ihre<br />

allgemeine Pflichten hinaus – besondere Aufgaben im<br />

Brandschutz übertragen worden sind. Dieses können z.B.<br />

Brandschutzbeauftragte sein.<br />

Die Brandschutzordnung Teil C muss folgendes regeln:<br />

- Brandverhütung,<br />

- Alarmplan,<br />

- Sicherungsmaßnahmen <strong>für</strong> Personen, Tiere, Umwelt und<br />

Sachwerte,<br />

- Löschmaßnahmen,<br />

- Vorbereitung <strong>für</strong> den Einsatz der Feuerwehr,<br />

- Nachsorge.<br />

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