Praxisleitfaden für Sportboothäfen, Marinas - Ministerium für ...
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All diese Marketingaktivitäten fördern letztlich den Absatz<br />
der angebotenen Waren und Dienstleistungen und damit die<br />
Prosperität des Unternehmens.<br />
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Eine vordringliche Aufgabe der Betriebssicherheit besteht<br />
im passiven und aktiven Brandschutz. Um die Betriebssicherheit<br />
des Unternehmens handhaben zu können, müssen<br />
Regelungen zur Überwachung, Wartung und Steuerung geschaffen<br />
werden. Nachfolgend werden die wichtigsten Anforderungen<br />
an den Brandschutz und die Erstellung und<br />
Einführung von Havarie-, Notfall- sowie Katastrophenplänen<br />
erläutert.<br />
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Im Bereich Brandschutz gilt es durch vorbeugende Maßnahmen<br />
und bauliche Brandschutzmaßnahmen die Möglichkeiten<br />
eines Brandes zu minimieren bzw. im Brandfall<br />
die notwendigen Handlungen zu regeln.<br />
Folgende Pflichten ergeben sich im Bereich Brandschutz<br />
aus der Arbeitsstättenverordnung und den Berufsgenossenschaftlichen<br />
Vorschriften A 1 (BGV A1):<br />
- Vorhandensein der erforderlichen Feuerlöscheinrichtungen,<br />
wie z.B. Feuerlöscher (§ 13 Arbeitsstättenverordnung),<br />
- alle 2 Jahre Überprüfung der Feuerlöscher (§ 53 Arbeitsstättenverordnung),<br />
- Kennzeichnung von Rettungswegen und Türen,<br />
- Verlauf von Rettungswegen, Öffnen der Türaufschläge in<br />
Fluchtrichtung (§ 19 Arbeitsstättenverordnung, § 30<br />
BGV A1),<br />
- Aushang eines Flucht- und Rettungsplanes (§ 55 Arbeitsstättenverordnung),<br />
- Kennzeichnung feuergefährdeter Bereiche durch das<br />
Anbringen folgender Schilder:<br />
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- Warnzeichen W01: „Warnung vor feuergefährlichen<br />
Stoffen“<br />
- Verbotsschild V2: „Feuer, offenes Licht und Rauchen<br />
verboten“ (feuergefährdete Bereiche – Lagerung leicht<br />
entzündlicher oder selbstentzündlicher Stoffe in einer<br />
Menge, bei der es im Falle eines Brandes zu einem<br />
Schadensfeuer kommen kann)<br />
Die Brandschutzordnung ist eine Anweisung des Eigentümers<br />
einer baulichen Anlage um den Nutzer oder Besucher<br />
über das „richtige“ Verhalten im Brandfall zu informieren.<br />
Die Brandschutzordnung besteht aus den Teilen A, B und C.<br />
Je nach Art, Nutzung und Größe der baulichen Anlage darf<br />
im Einvernehmen mit der zuständigen Behörde auf das Erstellen<br />
der Teile B und/oder C verzichtet werden.<br />
Teil A - Aushang zum Verhalten im Brandfall<br />
Die Brandschutzordnung Teil A ist ein Aushang unter der<br />
Überschrift „Verhalten im Brandfall“. Dieser Aushang richtet<br />
sich an alle Personen, wie z.B. Bewohner, Besucher, Beschäftigte,<br />
Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sich in einer<br />
baulichen Anlage aufhalten.<br />
Teil B - Brandschutzordnung <strong>für</strong> Personen ohne besondere<br />
Brandschutzaufgaben<br />
Der Teil B richtet sich an die Personen, wie z.B. Bewohner,<br />
Beschäftigte, die sich nicht nur vorübergehend in einer baulichen<br />
Anlage aufhalten. Neben der Brandschutzordnung<br />
Teil A muss sie folgendes regeln:<br />
- Brandverhütung,<br />
- Brand- und Rauchausbreitung,<br />
- Flucht- und Rettungswege,<br />
- Melde- und Löscheinrichtungen,<br />
- Verhalten im Brandfall,<br />
- Brand melden (5-W-Schema),<br />
- Alarmsignale und -anweisungen beachten,<br />
- In Sicherheit bringen,<br />
- Löschversuch unternehmen,<br />
- Besondere Verhaltensregeln.<br />
Teil C - Brandschutzordnung <strong>für</strong> Personen mit besonderen<br />
Brandschutzaufgaben<br />
Dieser Teil C richtet sich an Personen, auf die – über ihre<br />
allgemeine Pflichten hinaus – besondere Aufgaben im<br />
Brandschutz übertragen worden sind. Dieses können z.B.<br />
Brandschutzbeauftragte sein.<br />
Die Brandschutzordnung Teil C muss folgendes regeln:<br />
- Brandverhütung,<br />
- Alarmplan,<br />
- Sicherungsmaßnahmen <strong>für</strong> Personen, Tiere, Umwelt und<br />
Sachwerte,<br />
- Löschmaßnahmen,<br />
- Vorbereitung <strong>für</strong> den Einsatz der Feuerwehr,<br />
- Nachsorge.<br />
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