Praxisleitfaden für Sportboothäfen, Marinas - Ministerium für ...
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A Allgemeine Unternehmensberatung<br />
Gewährt werden kann ein Zuschuss bis 50 % der förderfähigen<br />
Kosten <strong>für</strong> ein Unternehmen. Bei der Förderung von<br />
Beratungsleistungen wird ein Tagessatz der Unternehmensberater<br />
bzw. Unternehmensberatergesellschaften von höchstens<br />
500 Euro berücksichtigt (Auslagen und Reisekosten<br />
sind in die Bemessungsgrundlage eingeschlossen).<br />
Die Höchstgrenzen werden <strong>für</strong> die verschiedenen Unternehmensgrößen<br />
wie folgt festgelegt:<br />
1-9 Mitarbeiter 2.000 Euro<br />
10-49 Mitarbeiter 4.000 Euro<br />
50-249 Mitarbeiter 6.000 Euro<br />
B Qualitätsmanagement / Akkreditierungen<br />
Ziel der Förderung dieser Maßnahme ist die Verbesserung<br />
der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen<br />
durch deren Ausrichtung auf qualitätsgerechte Produkte,<br />
Technologien und Unternehmensführung.<br />
Im Rahmen der Einführung von Qualitätssicherungssystemen<br />
nach ISO 9000 ff. und EN 45000 ff. in Unternehmen<br />
werden folgende Maßnahmen gefördert:<br />
- externe Beratung (inkl.: Auslagen, Reisekosten)<br />
- Kosten der Zertifizierung bzw. Akkreditierung<br />
- Kosten <strong>für</strong> innerbetriebliche Weiterbildung<br />
- Kosten <strong>für</strong> Ausbildung eines Mitarbeiters zum Qualitätsbeauftragten<br />
DIN EN ISO 9000 ff.<br />
Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als<br />
Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung gewährt. Der<br />
Zuschuss beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen<br />
Ausgaben maximal jedoch bis zu 10.000 Euro je Betriebsstandort.<br />
EN 45000 ff. und EN/ISO 17025<br />
Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung in<br />
Form einer Anteilfinanzierung gewährt. Der Zuschuss beträgt<br />
bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max.<br />
jedoch bis zu 7.500 Euro je Betriebsstandort.<br />
C Umweltmanagement<br />
Ziel der Förderung ist die Durchführung des Öko-Audits in<br />
kleinen und mittleren Unternehmen des Landes. Bezogen<br />
auf den gesamten betrieblichen Produktionsprozess von<br />
Planung und Beschaffung über Produktion bis zu Absatz<br />
und Entsorgung sind alle Maßnahmen von der Umweltprüfung<br />
bis zur Registrierung des Standorts bei der Industrie-<br />
und Handelskammer bzw. Handwerkskammer förderfähig.<br />
Im Rahmen des Umweltmanagements werden folgende<br />
Maßnahmen gefördert:<br />
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- externe Beratung (inkl.: Auslagen, Reisekosten),<br />
- Kosten der Umweltauditierung,<br />
- Kosten <strong>für</strong> innerbetriebliche Weiterbildung,<br />
- Kosten <strong>für</strong> Ausbildung eines Mitarbeiters zum Umweltbeauftragten.<br />
Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Zuschuss<br />
in Form einer Anteilfinanzierung gewährt.<br />
Der Zuschuss beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen<br />
Ausgaben max. jedoch bis zu 20.000 Euro je Betriebsstandort.<br />
D Leistungen Dritter zur Vorbereitung des Marktauftritts<br />
Ziel der Förderung ist die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit<br />
von kleinen und mittleren Unternehmen hinsichtlich<br />
ihrer Vorbereitung des Marktauftritts auf einem neuen<br />
Markt.<br />
Im Rahmen dieses Förderschwerpunktes werden folgende<br />
Maßnahmen gefördert:<br />
- Studien und Beratungsleistungen zur Vorbereitung der<br />
Lancierung eines neuen oder eines vorhandenen Produktes<br />
auf einem neuen Markt,<br />
- Maßnahmen zur Entwicklung und Verbesserung der<br />
Unternehmensdarstellung im Sinne einer Corporate Identity.<br />
Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Zuschuss<br />
in Form einer Anteilfinanzierung gewährt. Der Zuschuss<br />
beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben,<br />
max. jedoch bis zu 20.000 Euro je Maßnahme.<br />
Antragsverfahren:<br />
Das Antragsverfahren ist formgebunden vor Beginn der<br />
Maßnahme einzuleiten.<br />
nach A und C:<br />
an das<br />
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern<br />
Werkstr. 213<br />
19061 Schwerin (Hausanschrift)<br />
Postfach 16 02 55 (Postanschrift)<br />
19092 Schwerin<br />
Tel.: (03 85) 63 63 0 Fax: (03 85) 63 63 12 12<br />
http://www.lfi-mv.de<br />
info@lfi-mv.de<br />
nach B und D:<br />
Technologie-Beratungsinstitut GmbH<br />
Hagenower Str. 73<br />
19061 Schwerin<br />
Tel.: (03 85) 3 99 31 65<br />
Fax: (03 85) 3 99 31 64<br />
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