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Praxisleitfaden für Sportboothäfen, Marinas - Ministerium für ...

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A Allgemeine Unternehmensberatung<br />

Gewährt werden kann ein Zuschuss bis 50 % der förderfähigen<br />

Kosten <strong>für</strong> ein Unternehmen. Bei der Förderung von<br />

Beratungsleistungen wird ein Tagessatz der Unternehmensberater<br />

bzw. Unternehmensberatergesellschaften von höchstens<br />

500 Euro berücksichtigt (Auslagen und Reisekosten<br />

sind in die Bemessungsgrundlage eingeschlossen).<br />

Die Höchstgrenzen werden <strong>für</strong> die verschiedenen Unternehmensgrößen<br />

wie folgt festgelegt:<br />

1-9 Mitarbeiter 2.000 Euro<br />

10-49 Mitarbeiter 4.000 Euro<br />

50-249 Mitarbeiter 6.000 Euro<br />

B Qualitätsmanagement / Akkreditierungen<br />

Ziel der Förderung dieser Maßnahme ist die Verbesserung<br />

der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen<br />

durch deren Ausrichtung auf qualitätsgerechte Produkte,<br />

Technologien und Unternehmensführung.<br />

Im Rahmen der Einführung von Qualitätssicherungssystemen<br />

nach ISO 9000 ff. und EN 45000 ff. in Unternehmen<br />

werden folgende Maßnahmen gefördert:<br />

- externe Beratung (inkl.: Auslagen, Reisekosten)<br />

- Kosten der Zertifizierung bzw. Akkreditierung<br />

- Kosten <strong>für</strong> innerbetriebliche Weiterbildung<br />

- Kosten <strong>für</strong> Ausbildung eines Mitarbeiters zum Qualitätsbeauftragten<br />

DIN EN ISO 9000 ff.<br />

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als<br />

Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung gewährt. Der<br />

Zuschuss beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen<br />

Ausgaben maximal jedoch bis zu 10.000 Euro je Betriebsstandort.<br />

EN 45000 ff. und EN/ISO 17025<br />

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung in<br />

Form einer Anteilfinanzierung gewährt. Der Zuschuss beträgt<br />

bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max.<br />

jedoch bis zu 7.500 Euro je Betriebsstandort.<br />

C Umweltmanagement<br />

Ziel der Förderung ist die Durchführung des Öko-Audits in<br />

kleinen und mittleren Unternehmen des Landes. Bezogen<br />

auf den gesamten betrieblichen Produktionsprozess von<br />

Planung und Beschaffung über Produktion bis zu Absatz<br />

und Entsorgung sind alle Maßnahmen von der Umweltprüfung<br />

bis zur Registrierung des Standorts bei der Industrie-<br />

und Handelskammer bzw. Handwerkskammer förderfähig.<br />

Im Rahmen des Umweltmanagements werden folgende<br />

Maßnahmen gefördert:<br />

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- externe Beratung (inkl.: Auslagen, Reisekosten),<br />

- Kosten der Umweltauditierung,<br />

- Kosten <strong>für</strong> innerbetriebliche Weiterbildung,<br />

- Kosten <strong>für</strong> Ausbildung eines Mitarbeiters zum Umweltbeauftragten.<br />

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Zuschuss<br />

in Form einer Anteilfinanzierung gewährt.<br />

Der Zuschuss beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen<br />

Ausgaben max. jedoch bis zu 20.000 Euro je Betriebsstandort.<br />

D Leistungen Dritter zur Vorbereitung des Marktauftritts<br />

Ziel der Förderung ist die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit<br />

von kleinen und mittleren Unternehmen hinsichtlich<br />

ihrer Vorbereitung des Marktauftritts auf einem neuen<br />

Markt.<br />

Im Rahmen dieses Förderschwerpunktes werden folgende<br />

Maßnahmen gefördert:<br />

- Studien und Beratungsleistungen zur Vorbereitung der<br />

Lancierung eines neuen oder eines vorhandenen Produktes<br />

auf einem neuen Markt,<br />

- Maßnahmen zur Entwicklung und Verbesserung der<br />

Unternehmensdarstellung im Sinne einer Corporate Identity.<br />

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Zuschuss<br />

in Form einer Anteilfinanzierung gewährt. Der Zuschuss<br />

beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben,<br />

max. jedoch bis zu 20.000 Euro je Maßnahme.<br />

Antragsverfahren:<br />

Das Antragsverfahren ist formgebunden vor Beginn der<br />

Maßnahme einzuleiten.<br />

nach A und C:<br />

an das<br />

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern<br />

Werkstr. 213<br />

19061 Schwerin (Hausanschrift)<br />

Postfach 16 02 55 (Postanschrift)<br />

19092 Schwerin<br />

Tel.: (03 85) 63 63 0 Fax: (03 85) 63 63 12 12<br />

http://www.lfi-mv.de<br />

info@lfi-mv.de<br />

nach B und D:<br />

Technologie-Beratungsinstitut GmbH<br />

Hagenower Str. 73<br />

19061 Schwerin<br />

Tel.: (03 85) 3 99 31 65<br />

Fax: (03 85) 3 99 31 64<br />

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