Praxisleitfaden für Sportboothäfen, Marinas - Ministerium für ...
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Der Unternehmer hat Unfälle von Mitarbeitern in seinem<br />
Unternehmen dem Unfallversicherungsträger anzuzeigen<br />
(Unfallanzeige), wenn Versicherte getötet oder so verletzt<br />
sind, dass sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig werden.<br />
Die Anzeige ist innerhalb von drei Tagen zu erstatten, nachdem<br />
der Unternehmer von dem Unfall Kenntnis erlangt hat.<br />
Ein Abdruck der Anzeige ist dem Amt <strong>für</strong> Arbeitssicherheit<br />
und Technischer Sicherheit (Gewerbeaufsicht) zu übersenden.<br />
Hat der Unternehmer im Einzelfall Anhaltspunkte, dass bei<br />
Mitarbeitern eine Berufskrankheit vorliegen könnte, hat er<br />
diese dem Unfallversicherungsträger anzuzeigen (Berufskrankheiten-Anzeige).<br />
Die Anzeige ist binnen drei Tagen zu erstatten, nachdem der<br />
Unternehmer von den Anhaltspunkten <strong>für</strong> eine Berufskrankheit<br />
Kenntnis erlangt hat.<br />
Der Mitarbeiter kann vom Unternehmer verlangen, dass<br />
ihm eine Kopie der Anzeige überlassen wird.<br />
Zusammenfassend sind im Bereich Arbeitsschutz u.a. folgende<br />
arbeitsschutzrechtliche und berufsgenossenschaftliche<br />
Vorschriften zu beachten:<br />
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)<br />
- Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und<br />
andere Fachkräfte <strong>für</strong> Arbeitssicherheit<br />
(ASiG - Arbeitssicherheitsgesetz)<br />
- Sozialgesetzbuch (SGB)<br />
- Chemikaliengesetz (ChemG)<br />
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)<br />
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)<br />
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)<br />
- Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV)<br />
- Verzeichnis von Grenzwerten in der Luft am Arbeitsplatz<br />
(TRGS 900)<br />
- Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder<br />
oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe (TRGS 905)<br />
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Zur Technischen Sicherheit gehört die Überwachung und<br />
Prüfung der Sicherheit und Funktionstüchtigkeit:<br />
- der Arbeitsmittel, z.B. Rolltore, Flurförderzeuge, Krane<br />
oder Lastaufnahmeeinrichtungen,<br />
- der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel,<br />
- der Sicherheitseinrichtungen und<br />
- der überwachungsbedürftigen Anlagen.<br />
Die wesentlichen Anforderungen an die Technische Sicherheit<br />
werden nachfolgend erläutert.<br />
Arbeitsmittel<br />
(Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsschutzgesetz)<br />
Folgende Anforderungen sind zur Überwachung und Prüfung<br />
der Arbeitsmittel zu erfüllen:<br />
- Erstellung einer Auflistung der vorhandenen Arbeitsmittel<br />
mit Gefährdungspotential,<br />
- Zusammenstellung der Unterlagen <strong>für</strong> die vorhandenen<br />
Arbeitsmittel mit Gefährdungspotential (Betriebsanleitung,<br />
Betriebsanweisung, Konformitätserklärung),<br />
- Erstellung der Gefährdungsbeurteilung zur Ermittlung<br />
der Gefährdungen,<br />
- Ermittlung der erforderlichen Prüfungen,<br />
- Veranlassung der Prüfungen und der wiederkehrenden<br />
Prüfungen,<br />
- Ermitteln und Festlegen der Voraussetzungen, welche die<br />
Personen erfüllen müssen, die von ihm mit der Prüfung<br />
oder Erprobung von Arbeitsmitteln beauftragt werden,<br />
- Nachweisführung der Prüfprotokolle,<br />
- Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel,<br />
- Schaffung und Einhaltung der Mindestvorschriften zur<br />
Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes<br />
der Mitarbeiter beim Umgang mit Arbeitsmitteln und<br />
- Unterweisung der Mitarbeiter.<br />
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