Praxisleitfaden für Sportboothäfen, Marinas - Ministerium für ...
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Die Produktverantwortung des Herstellers ist ein zentraler<br />
Schwerpunkt des Abfallrechtes.<br />
Sie wird <strong>für</strong> einige Produktgruppen über spezielle Verordnungen<br />
oder Gesetze geregelt. Dabei werden die Produzenten<br />
<strong>für</strong> die Entsorgung ihrer Waren nach Ablauf der Nutzungsdauer<br />
verantwortlich gemacht und so gezwungen,<br />
schon die Produktion darauf auszurichten und später eine<br />
ordnungsgemäße Entsorgung zu gewährleisten (z.B. Altfahrzeug-Gesetz).<br />
Nachweisverfahren<br />
Regeln keine besonderen Verordnungen den Umgang mit<br />
einem als Abfall eingestuften Stoff, so muss wie folgt verfahren<br />
werden:<br />
Handelt es sich um einen Abfall, der ungefährlich ist und einer<br />
anerkannten Verwertung zugeführt werden kann, so reichen<br />
i. d. R. die üblichen Lieferscheine und Rechnungen als<br />
Nachweise <strong>für</strong> die korrekte Entsorgung.<br />
Bei vielen Abfällen fordert die Gesetzgebung allerdings<br />
spezifische abfallrechtliche Nachweisführungen.<br />
Überwachungsbedürftig sind alle Abfälle, die deponiert<br />
oder in einer Müllverbrennungsanlage verbrannt werden<br />
(Beseitigung) bzw. in der Bestimmungsverordnung der<br />
überwachungsbedürftigen Abfälle zur Verwertung aufgeführt<br />
sind.<br />
Einer besonderen Überwachung durch die Behörden unterliegen<br />
alle Abfälle, die <strong>für</strong> Menschen und Umwelt so gefährlich<br />
sind, so dass sie als gefährliche Abfälle bezeichnet<br />
werden müssen (besonders überwachungsbedürftige Abfälle).<br />
In der Abfallverzeichnisverordnung sind diese Abfälle<br />
durch ein Sternchen gekennzeichnet.<br />
Einstufung der Abfälle nach Abfallverzeichnis –<br />
Verordnung (AVV)<br />
Beispiele <strong>für</strong> Abfälle, die bei dem Betrieb einer Marina oder<br />
eines Sportboothafens anfallen können und ihre Einstufung<br />
sind in vorstehender Tabelle aufgelistet.<br />
Die konkrete Durchführung des Nachweisverfahrens wird<br />
in der Verordnung über Verwertungs- und Beseitigungsnachweise<br />
(Nachweisverordnung) geregelt. In ihr ist festgelegt,<br />
welche Nachweise <strong>für</strong> die Zulässigkeit der vorgesehenen<br />
Entsorgung (Vorabkontrolle) und die Überwachung des<br />
eigentlichen Entsorgungsvorganges geführt und der Behörde<br />
vorgelegt werden müssen. Die Bedingungen <strong>für</strong> das Einsammeln<br />
und Transportieren von Abfällen sind in der<br />
Transportgenehmigungsverordnung beschrieben.<br />
Ziel der Nachweisverordnung ist die Kontrolle und Überwachung<br />
der Abfallwege und jedes einzelnen Abfalltransportes.<br />
Es werden je nach Überwachungsbedürftigkeit und<br />
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Menge des Abfalls verschiedene Nachweise (Entsorgungsnachweis,<br />
Sammelentsorgungsnachweis) zur Vorabkontrolle<br />
eingesetzt, die dann nach erfolgtem Entsorgungsvorgang<br />
durch ausgefüllte Begleitscheine oder Übernahmescheine<br />
komplettiert werden.<br />
Verantwortungsvolle Entsorgungsbetriebe unterstützen ihre<br />
Kunden bei jedem der oben beschriebenen Schritte mit<br />
fachlichem Rat. Abfallbesitzer sollten nur zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe<br />
gemäß Entsorgungsfachbetriebeverordnung<br />
mit der Abfallentsorgung beauftragen.<br />
Im Bereich Abfallrecht gelten folgende Vorschriften:<br />
- Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz KrW-/AbfG<br />
- Schiffsabfallentsorgungsgesetz (SchAbfEntG M-V) –<br />
Gesetz über die Entsorgung von Schiffsabfällen und<br />
Ladungsrückständen im Land Mecklenburg-Vorpommern<br />
- Verordnung zur Bestimmung von überwachungsbedürftigen<br />
Abfällen zur Verwertung (BestüVAbfV)<br />
- Verordnung über Verwertungs- und Beseitigungsnachweise<br />
(NachwV)<br />
- Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)<br />
- Verpackungsverordnung (VerpackV)<br />
- Zweite allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Abfallgesetz<br />
(TA Abfall)<br />
- Dritte allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Abfallgesetz<br />
(TA Siedlungsabfall)<br />
- Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)<br />
- Bioabfallverordnung (BioAbfV)<br />
- Klärschlammverordnung (AbfKlärV)<br />
- Kommunale Abfallsatzung<br />
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