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Praxisleitfaden für Sportboothäfen, Marinas - Ministerium für ...

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Die Produktverantwortung des Herstellers ist ein zentraler<br />

Schwerpunkt des Abfallrechtes.<br />

Sie wird <strong>für</strong> einige Produktgruppen über spezielle Verordnungen<br />

oder Gesetze geregelt. Dabei werden die Produzenten<br />

<strong>für</strong> die Entsorgung ihrer Waren nach Ablauf der Nutzungsdauer<br />

verantwortlich gemacht und so gezwungen,<br />

schon die Produktion darauf auszurichten und später eine<br />

ordnungsgemäße Entsorgung zu gewährleisten (z.B. Altfahrzeug-Gesetz).<br />

Nachweisverfahren<br />

Regeln keine besonderen Verordnungen den Umgang mit<br />

einem als Abfall eingestuften Stoff, so muss wie folgt verfahren<br />

werden:<br />

Handelt es sich um einen Abfall, der ungefährlich ist und einer<br />

anerkannten Verwertung zugeführt werden kann, so reichen<br />

i. d. R. die üblichen Lieferscheine und Rechnungen als<br />

Nachweise <strong>für</strong> die korrekte Entsorgung.<br />

Bei vielen Abfällen fordert die Gesetzgebung allerdings<br />

spezifische abfallrechtliche Nachweisführungen.<br />

Überwachungsbedürftig sind alle Abfälle, die deponiert<br />

oder in einer Müllverbrennungsanlage verbrannt werden<br />

(Beseitigung) bzw. in der Bestimmungsverordnung der<br />

überwachungsbedürftigen Abfälle zur Verwertung aufgeführt<br />

sind.<br />

Einer besonderen Überwachung durch die Behörden unterliegen<br />

alle Abfälle, die <strong>für</strong> Menschen und Umwelt so gefährlich<br />

sind, so dass sie als gefährliche Abfälle bezeichnet<br />

werden müssen (besonders überwachungsbedürftige Abfälle).<br />

In der Abfallverzeichnisverordnung sind diese Abfälle<br />

durch ein Sternchen gekennzeichnet.<br />

Einstufung der Abfälle nach Abfallverzeichnis –<br />

Verordnung (AVV)<br />

Beispiele <strong>für</strong> Abfälle, die bei dem Betrieb einer Marina oder<br />

eines Sportboothafens anfallen können und ihre Einstufung<br />

sind in vorstehender Tabelle aufgelistet.<br />

Die konkrete Durchführung des Nachweisverfahrens wird<br />

in der Verordnung über Verwertungs- und Beseitigungsnachweise<br />

(Nachweisverordnung) geregelt. In ihr ist festgelegt,<br />

welche Nachweise <strong>für</strong> die Zulässigkeit der vorgesehenen<br />

Entsorgung (Vorabkontrolle) und die Überwachung des<br />

eigentlichen Entsorgungsvorganges geführt und der Behörde<br />

vorgelegt werden müssen. Die Bedingungen <strong>für</strong> das Einsammeln<br />

und Transportieren von Abfällen sind in der<br />

Transportgenehmigungsverordnung beschrieben.<br />

Ziel der Nachweisverordnung ist die Kontrolle und Überwachung<br />

der Abfallwege und jedes einzelnen Abfalltransportes.<br />

Es werden je nach Überwachungsbedürftigkeit und<br />

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Menge des Abfalls verschiedene Nachweise (Entsorgungsnachweis,<br />

Sammelentsorgungsnachweis) zur Vorabkontrolle<br />

eingesetzt, die dann nach erfolgtem Entsorgungsvorgang<br />

durch ausgefüllte Begleitscheine oder Übernahmescheine<br />

komplettiert werden.<br />

Verantwortungsvolle Entsorgungsbetriebe unterstützen ihre<br />

Kunden bei jedem der oben beschriebenen Schritte mit<br />

fachlichem Rat. Abfallbesitzer sollten nur zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe<br />

gemäß Entsorgungsfachbetriebeverordnung<br />

mit der Abfallentsorgung beauftragen.<br />

Im Bereich Abfallrecht gelten folgende Vorschriften:<br />

- Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz KrW-/AbfG<br />

- Schiffsabfallentsorgungsgesetz (SchAbfEntG M-V) –<br />

Gesetz über die Entsorgung von Schiffsabfällen und<br />

Ladungsrückständen im Land Mecklenburg-Vorpommern<br />

- Verordnung zur Bestimmung von überwachungsbedürftigen<br />

Abfällen zur Verwertung (BestüVAbfV)<br />

- Verordnung über Verwertungs- und Beseitigungsnachweise<br />

(NachwV)<br />

- Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)<br />

- Verpackungsverordnung (VerpackV)<br />

- Zweite allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Abfallgesetz<br />

(TA Abfall)<br />

- Dritte allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Abfallgesetz<br />

(TA Siedlungsabfall)<br />

- Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)<br />

- Bioabfallverordnung (BioAbfV)<br />

- Klärschlammverordnung (AbfKlärV)<br />

- Kommunale Abfallsatzung<br />

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