Praxisleitfaden für Sportboothäfen, Marinas - Ministerium für ...
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Arbeitnehmer auszuhändigen (§ 2 Nachweisgesetz). Dies<br />
dient insbesondere der Beweissicherung. Es ist von Vorteil,<br />
den Arbeitsvertrag durch einen Rechtsanwalt überprüfen<br />
zu lassen.<br />
- Bei der Einstellung von Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber<br />
eine Vielzahl von Aufgaben wahrzunehmen. Er hat<br />
bei der Einstellung eines Arbeitnehmers die Versicherungspflicht<br />
bzw. -freiheit zu den einzelnen Sozialversicherungszweigen<br />
zu beurteilen. Des Weiteren ermittelt er<br />
das beitragspflichtige Arbeitsentgelt, errechnet die Beiträge,<br />
erstellt einen Beitragsnachweis und zieht den<br />
Arbeitnehmeranteil der Beiträge ein. Ferner führt er den<br />
Gesamtsozialversicherungsbeitrag, also die Beiträge zur<br />
Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung,<br />
an die Krankenkasse ab. Die Krankenkasse leitet<br />
die Beiträge an die einzelnen Versicherungsträger weiter.<br />
Der Arbeitgeber hat daher in der Regel nur mit einem<br />
Ansprechpartner, nämlich der Krankenkasse, zu tun.<br />
- Weitere Vorschriften sind bei der Berufsausbildung, der<br />
Mutterschaft oder der Teilzeit zu beachten.<br />
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Ziel der betrieblichen Organisation ist die Strukturierung<br />
von Vorgängen zur Optimierung der Aufgabenerfüllung. Es<br />
soll vermieden werden, dass bei wiederkehrenden Aufgaben<br />
immer eine zeitraubende Einzelfallentscheidung zu<br />
treffen ist. Betriebsabläufe werden rationalisiert und Kosten<br />
eingespart. Ein zu hoher Grad an Organisation kann sich jedoch<br />
bei den Mitarbeitern auf Grund fehlender Entscheidungsbefugnisse<br />
bzw. Spielräume demotivierend auswirken.<br />
Grundsätzlich unterscheidet man betriebswirtschaftlich<br />
zwischen der:<br />
- Projektorganisation: Ein Projekt wird zur Erfüllung einer<br />
einmaligen Aufgabe organisiert. Die Organisation<br />
bezieht sich auf den Projektprozess, die Projektleitung<br />
und die Projektgruppe.<br />
- Ablauforganisation: Die Ablauforganisation strukturiert<br />
die betrieblichen Arbeitsabläufe.<br />
- Aufbauorganisation: Die Aufbauorganisation erläutert<br />
die funktionelle und hierarchische Struktur des Betriebes.<br />
Sie wird mit Hilfe eines Organigramms dargestellt.<br />
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Förderung von Motivation: Die Motivation ist ein wichtiger<br />
Faktor, wenn es darum geht, dass Mitarbeiter eine Aufgabe<br />
zur Zufriedenheit des Arbeitgebers erledigen. Im Bereich<br />
des Personalmanagements wird zwischen monetären und<br />
nichtmonetären Anreizen zur Mitarbeitermotivation unterschieden.<br />
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Innovationsbereitschaft: Zur Förderung von Innovationsfähigkeit<br />
und -bereitschaft der Mitarbeiter kann auf bewährte<br />
Instrumente zurückgegriffen werden. Hierzu zählen vor allem:<br />
- Betriebliches Vorschlagswesen,<br />
- Arbeitnehmererfindungen,<br />
- Qualitätszirkel.<br />
Die Frage der konjunkturellen bzw. individuell betrieblichen<br />
Entwicklung kann nur schwer im Voraus geplant werden,<br />
es gibt jedoch arbeitsrechtliche Möglichkeiten, den<br />
Personalbedarf zunächst kurzfristig zu decken und gleichzeitig<br />
im Laufe der Zeit entstehende erschwerte Kündigungsmöglichkeiten<br />
der Mitarbeiter zu umgehen:<br />
- Befristeter Arbeitsvertrag,<br />
- Probezeit,<br />
- Probearbeitsverhältnis.<br />
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In der Abgabenordnung (AO) sind die <strong>für</strong> alle Steuern geltenden<br />
Grundtatbestände definiert und Regelungen grundsätzlicher<br />
Art darüber zu finden, welche Pflichten und<br />
Rechte die Steuerpflichtigen einerseits und die Finanzverwaltung<br />
andererseits beim Verfahren der Steuererhebung<br />
haben. In der AO werden Steuern definiert als<br />
„Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung <strong>für</strong> eine besondere<br />
Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen<br />
Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen<br />
auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den<br />
das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von<br />
Einnahmen kann Nebenzweck sein.“ (§ 3 Abs.1 Satz 1 AO)<br />
Vom Unternehmer sind folgende Steuern abzuführen:<br />
- Einkommensteuer (Finanzamt),<br />
- Gewerbesteuer (Stadt/ Kommune),<br />
- Kapitalertragsteuer (Finanzamt),<br />
- Körperschaftsteuer (Finanzamt),<br />
- Lohnsteuer (Finanzamt),<br />
- Umsatzsteuer (Finanzamt),<br />
- Grundsteuer (Stadt/ Kommune).<br />
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Das Rechnungswesen mit seinen beiden Hauptbestandteilen<br />
Finanzbuchhaltung und Kosten- und Leistungsrechnung<br />
bildet den Kern des betrieblichen Informationssystems.<br />
Es hat die Aufgabe der Bereitstellung und Aufbereitung von<br />
Informationen zur Rechenschaftslegung über die Unternehmenstätigkeit<br />
und als Grundlage <strong>für</strong> Planungen und Entscheidungen.<br />
Dabei ist es nicht nur intern Entscheidungshilfe<br />
<strong>für</strong> den Unternehmer bzw. die Geschäftsleitung, sondern<br />
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