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Praxisleitfaden für Sportboothäfen, Marinas - Ministerium für ...

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Arbeitnehmer auszuhändigen (§ 2 Nachweisgesetz). Dies<br />

dient insbesondere der Beweissicherung. Es ist von Vorteil,<br />

den Arbeitsvertrag durch einen Rechtsanwalt überprüfen<br />

zu lassen.<br />

- Bei der Einstellung von Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber<br />

eine Vielzahl von Aufgaben wahrzunehmen. Er hat<br />

bei der Einstellung eines Arbeitnehmers die Versicherungspflicht<br />

bzw. -freiheit zu den einzelnen Sozialversicherungszweigen<br />

zu beurteilen. Des Weiteren ermittelt er<br />

das beitragspflichtige Arbeitsentgelt, errechnet die Beiträge,<br />

erstellt einen Beitragsnachweis und zieht den<br />

Arbeitnehmeranteil der Beiträge ein. Ferner führt er den<br />

Gesamtsozialversicherungsbeitrag, also die Beiträge zur<br />

Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung,<br />

an die Krankenkasse ab. Die Krankenkasse leitet<br />

die Beiträge an die einzelnen Versicherungsträger weiter.<br />

Der Arbeitgeber hat daher in der Regel nur mit einem<br />

Ansprechpartner, nämlich der Krankenkasse, zu tun.<br />

- Weitere Vorschriften sind bei der Berufsausbildung, der<br />

Mutterschaft oder der Teilzeit zu beachten.<br />

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Ziel der betrieblichen Organisation ist die Strukturierung<br />

von Vorgängen zur Optimierung der Aufgabenerfüllung. Es<br />

soll vermieden werden, dass bei wiederkehrenden Aufgaben<br />

immer eine zeitraubende Einzelfallentscheidung zu<br />

treffen ist. Betriebsabläufe werden rationalisiert und Kosten<br />

eingespart. Ein zu hoher Grad an Organisation kann sich jedoch<br />

bei den Mitarbeitern auf Grund fehlender Entscheidungsbefugnisse<br />

bzw. Spielräume demotivierend auswirken.<br />

Grundsätzlich unterscheidet man betriebswirtschaftlich<br />

zwischen der:<br />

- Projektorganisation: Ein Projekt wird zur Erfüllung einer<br />

einmaligen Aufgabe organisiert. Die Organisation<br />

bezieht sich auf den Projektprozess, die Projektleitung<br />

und die Projektgruppe.<br />

- Ablauforganisation: Die Ablauforganisation strukturiert<br />

die betrieblichen Arbeitsabläufe.<br />

- Aufbauorganisation: Die Aufbauorganisation erläutert<br />

die funktionelle und hierarchische Struktur des Betriebes.<br />

Sie wird mit Hilfe eines Organigramms dargestellt.<br />

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Förderung von Motivation: Die Motivation ist ein wichtiger<br />

Faktor, wenn es darum geht, dass Mitarbeiter eine Aufgabe<br />

zur Zufriedenheit des Arbeitgebers erledigen. Im Bereich<br />

des Personalmanagements wird zwischen monetären und<br />

nichtmonetären Anreizen zur Mitarbeitermotivation unterschieden.<br />

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Innovationsbereitschaft: Zur Förderung von Innovationsfähigkeit<br />

und -bereitschaft der Mitarbeiter kann auf bewährte<br />

Instrumente zurückgegriffen werden. Hierzu zählen vor allem:<br />

- Betriebliches Vorschlagswesen,<br />

- Arbeitnehmererfindungen,<br />

- Qualitätszirkel.<br />

Die Frage der konjunkturellen bzw. individuell betrieblichen<br />

Entwicklung kann nur schwer im Voraus geplant werden,<br />

es gibt jedoch arbeitsrechtliche Möglichkeiten, den<br />

Personalbedarf zunächst kurzfristig zu decken und gleichzeitig<br />

im Laufe der Zeit entstehende erschwerte Kündigungsmöglichkeiten<br />

der Mitarbeiter zu umgehen:<br />

- Befristeter Arbeitsvertrag,<br />

- Probezeit,<br />

- Probearbeitsverhältnis.<br />

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In der Abgabenordnung (AO) sind die <strong>für</strong> alle Steuern geltenden<br />

Grundtatbestände definiert und Regelungen grundsätzlicher<br />

Art darüber zu finden, welche Pflichten und<br />

Rechte die Steuerpflichtigen einerseits und die Finanzverwaltung<br />

andererseits beim Verfahren der Steuererhebung<br />

haben. In der AO werden Steuern definiert als<br />

„Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung <strong>für</strong> eine besondere<br />

Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen<br />

Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen<br />

auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den<br />

das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von<br />

Einnahmen kann Nebenzweck sein.“ (§ 3 Abs.1 Satz 1 AO)<br />

Vom Unternehmer sind folgende Steuern abzuführen:<br />

- Einkommensteuer (Finanzamt),<br />

- Gewerbesteuer (Stadt/ Kommune),<br />

- Kapitalertragsteuer (Finanzamt),<br />

- Körperschaftsteuer (Finanzamt),<br />

- Lohnsteuer (Finanzamt),<br />

- Umsatzsteuer (Finanzamt),<br />

- Grundsteuer (Stadt/ Kommune).<br />

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Das Rechnungswesen mit seinen beiden Hauptbestandteilen<br />

Finanzbuchhaltung und Kosten- und Leistungsrechnung<br />

bildet den Kern des betrieblichen Informationssystems.<br />

Es hat die Aufgabe der Bereitstellung und Aufbereitung von<br />

Informationen zur Rechenschaftslegung über die Unternehmenstätigkeit<br />

und als Grundlage <strong>für</strong> Planungen und Entscheidungen.<br />

Dabei ist es nicht nur intern Entscheidungshilfe<br />

<strong>für</strong> den Unternehmer bzw. die Geschäftsleitung, sondern<br />

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