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Parlamentarische Vorstösse und Initiativen - Regierungsrat - Kanton ...

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P a r l a m e n t a r i s c h e V o r s t ö s s e u n d I n i t i a t i v e n<br />

Baudirektion<br />

65/2007 Ausnützungsbonus für Neubauten mit Minergie-P-Standard<br />

23. Juni 2008 (Postulat Maria Rohweder-Lischer, Uetikon am See, Lilith Claudia Hübscher, Winterthur,<br />

<strong>und</strong> Peter Weber, Wald). Der <strong>Regierungsrat</strong> wird ersucht, das Planungs- <strong>und</strong> Baugesetz mit der nächsten<br />

Teilrevision wie folgt zu ergänzen:<br />

1. Gr<strong>und</strong>stücke, auf denen Neubauten nach Minergie-P-Standard erstellt werden, erhalten einen<br />

zusätzlichen Ausnützungsbonus von fünf Prozent (eine Ausnützungsziffer von 30% erhöht sich beispielsweise<br />

auf 35%). Bei anderen Ausnützungs-Bemessungsarten, wie Baumassenziffer usw. sollen<br />

die Erleichterungen sinngemäss angewendet werden.<br />

2. Dieser Zusatzbonus gilt so lange, bis mit übergeordneten, verschärften Wärmdämmvorschriften die<br />

gleichen Reduktionsziele erreicht werden.<br />

Bis zur Inkraftsetzung oben erwähnter Ergänzungen wird der <strong>Regierungsrat</strong> ersucht, Gemeinden, die in<br />

ihrer Bauordnung Anreizinstrumente zur Förderung des Minergie-P-Baus gewähren möchten, wohlwollend<br />

<strong>und</strong> beratend zu unterstützen.<br />

Bericht <strong>und</strong> Antrag in Vorbereitung<br />

66/2007 Ausnützungsbonus für Bausanierungen mit Minergie-Standard<br />

23. Juni 2008 (Postulat Lilith Claudia Hübscher, Winterthur, Peter Weber, Wald, <strong>und</strong> Ralf Margreiter,<br />

Oberrieden). Der <strong>Regierungsrat</strong> wird ersucht, das Planungs- <strong>und</strong> Baugesetz mit der nächsten Teilrevision<br />

wie folgt zu ergänzen:<br />

1. Gr<strong>und</strong>stücke, auf denen Altbauten nach Minergie-Standard saniert werden, erhalten einen zusätz -<br />

lichen Ausnützungsbonus von fünf Prozent (eine Ausnützungsziffer von 30% erhöht sich beispielsweise<br />

auf 35%). Bei anderen Ausnützungs-Bemessungsarten wie Baumassenziffer usw. sollen die<br />

Erleichterungen sinngemäss angewendet werden.<br />

2. Dieser Zusatzbonus gilt so lange, bis mit übergeordneten, verschärften Wärmdämmvorschriften die<br />

gleichen Reduktionsziele erreicht werden.<br />

Bis zur Inkraftsetzung oben erwähnter Ergänzungen wird der <strong>Regierungsrat</strong> ersucht, Gemeinden, die in<br />

ihrer Bauordnung Anreizinstrumente zur Förderung des Minergie-Baus gewähren möchten, wohlwollend<br />

<strong>und</strong> beratend zu unterstützen.<br />

Bericht <strong>und</strong> Antrag in Vorbereitung<br />

62/2008 MINERGIE-P-Standards für alle Neubauprojekte des <strong>Kanton</strong>s, mindestens MINERGIE-Standard<br />

für Gebäudeerneuerungen<br />

23. Juni 2008 (Motion Monika Spring, Zürich, Michèle Bättig, Zürich, <strong>und</strong> Patrick Hächler, Gossau). Der<br />

<strong>Regierungsrat</strong> wird beauftragt, alle vom <strong>Kanton</strong> finanzierten Neubauten mindestens im MINERGIE-P-<br />

Standard zu projektieren <strong>und</strong> für Gebäudesanierungen mindestens den MINERGIE-Standard anzuwenden.<br />

Diese Standards sind in der Immobilien-Verordnung festzuschreiben. Die Anforderungen gelten auch für<br />

PPP-Projekte. Abweichungen sind zu begründen.<br />

Prüfung<br />

645

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