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Gehen Sie zur Stichwahl des Bürgermeisters der Gemeinde Kirkel

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23.11. 80. Geburtstag von Frau Hildegard Schwarz, wohnhaft<br />

in <strong>Kirkel</strong>, Ortsteil Limbach, Ludwigsthaler Straße 64<br />

26.11. 85. Geburtstag von Frau Else Conrath, wohnhaft in <strong>Kirkel</strong>,<br />

Ortsteil Limbach, Nie<strong>der</strong>bexbacher Straße 17<br />

29.11. 80. Geburtstag von Herrn Karl Heinrich Welsch, wohnhaft<br />

in <strong>Kirkel</strong>, Ortsteil <strong>Kirkel</strong>-Neuhäusel, Kaiserstraße 98<br />

Endstufenausbau in den Straßen<br />

„Auf dem Felsen“ und „In den Etzeln“ abgeschlossen<br />

In diesem Sommer wurden in den Neubaugebieten in Limbach und<br />

<strong>Kirkel</strong> 2 Straßen endgültig mit Verbundsteinpflaster hergestellt.<br />

In Limbach wurde <strong>der</strong> zweite Abschnitt <strong>der</strong> Straße „Auf dem Felsen“<br />

fertig gestellt. Die Kosten hierfür betragen ca. 150.000 Euro.<br />

In <strong>Kirkel</strong>-Neuhäusel wurde die Stichstraße „In den Etzeln“ für ca.<br />

80.000 Euro ausgebaut.<br />

Beide Maßnahmen wurden von <strong>der</strong> Firma Heidemann, Neunkirchen,<br />

ausgeführt.<br />

Bedingt durch die engen Verhältnisse in beiden Straßen (Sackgassen)<br />

kam es zwangsläufig zu Behin<strong>der</strong>ungen für die Anwohner. Für<br />

das entgegenkommende Verständnis <strong>der</strong> Anlieger und <strong>der</strong> Arbeiter<br />

an <strong>der</strong> Baustelle möchte ich mich bedanken.<br />

Nach Fertigstellung <strong>der</strong> Baumaßnahmen zeigen sich die Straßen nun<br />

in einem sehr schönen Zustand, was mit Sicherheit weiter zum positiven<br />

Erscheinungsbild unserer <strong>Gemeinde</strong> beitragen wird.<br />

Ihr Armin Hochlenert, Bürgermeister<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Gremium: Ortsrat Limbach<br />

Sitzungsnummer: Sitzung - 7/2008<br />

Sitzungsdatum: Montag, 24. November 2008<br />

Sitzungsbeginn: 18.00 Uhr<br />

Sitzungsort: Feuerwehrhaus Limbach<br />

Tagesordnung<br />

Öffentlicher Teil<br />

01. Genehmigung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong> letzten Sitzung<br />

02. Zuschussantrag <strong>der</strong> „Limbacher Straußbube und -mäde“<br />

03. Rettungsinseln für Kin<strong>der</strong><br />

04. Reduzierung <strong>der</strong> Standorte für Altpapiercontainer<br />

05. 6. Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Bebauungsplanes „Gewerbepark An <strong>der</strong> Autobahn“<br />

im Ortsteil Limbach<br />

06. Erlass einer Abrundungssatzung gemäß § 34 BauGB im Ortsteil<br />

Limbach<br />

07. Verschiedenes<br />

Nichtöffentlicher Teil<br />

08. Veräußerung einer Grundstücksteilfläche im Ortsteil Limbach<br />

09. Investitionspläne 2009 <strong>der</strong> Eigenbetriebe<br />

10. Verschiedenes<br />

F. John, Ortsvorsteher<br />

Bekanntmachung<br />

Am Mittwoch, 26.11.2008, findet ab 17.00 Uhr im Sitzungssaal <strong>der</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong>werke <strong>Kirkel</strong> GmbH die 45. nichtöffentliche Sitzung <strong>des</strong><br />

Aufsichtsrates <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>werke <strong>Kirkel</strong> GmbH statt.<br />

Tagesordnung<br />

1. Vergabe von Planungsleistungen für den Neubau Wasserwerk<br />

<strong>Kirkel</strong><br />

2. För<strong>der</strong>programm GWK<br />

3. Sonstiges<br />

Dr. Regneri, Aufsichtsratsvorsitzen<strong>der</strong><br />

Satzung vom18.09.2008<br />

<strong>zur</strong> Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen<br />

in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kirkel</strong> vom 29.04.1983, zuletzt geän<strong>der</strong>t<br />

durch Satzung vom 14.02.2008<br />

Aufgrund <strong>des</strong> § 12 <strong>des</strong> Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG<br />

- in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S.<br />

682), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch das Gesetz Nr. 1647 vom 14. Mai 2008<br />

(Amtsbl. S. 1346), hat <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kirkel</strong> in seiner<br />

Sitzung am 18.09.2008 folgende Satzung beschlossen:<br />

Artikel I<br />

Die Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Kirkel</strong> vom 29.04.1983 wird wie folgt geän<strong>der</strong>t:<br />

1. An § 17 Abs. 1 wird folgen<strong>der</strong> Satz 4 angefügt:<br />

Es dürfen nur Grabmale aufgestellt werden, die nachweislich in <strong>der</strong><br />

gesamten Wertschöpfungskette ohne ausbeuterische Kin<strong>der</strong>arbeit<br />

im Sinne <strong>der</strong> ILO-Konvention 182 hergestellt sind.<br />

Artikel II - Inkrafttreten<br />

Die Satzung tritt am Tag nach <strong>der</strong> Bekanntmachung in Kraft.<br />

<strong>Kirkel</strong>, 18.11.2008<br />

Armin Hochlenert, Bürgermeister<br />

Hinweis<br />

Gemäß § 12 Abs. 6 <strong>des</strong> Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG<br />

- in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S.<br />

682), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch das Gesetz Nr. 1647 vom 14. Mai 2008<br />

(Amtsbl. S. 1346), weise ich darauf hin, dass Satzungen, die unter<br />

Verletzung von Verfahrens- o<strong>der</strong> Formvorschriften <strong>des</strong> KSVG o<strong>der</strong><br />

aufgrund <strong>des</strong> KSVG zustande gekommen sind, ein Jahr nach <strong>der</strong><br />

öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande<br />

gekommen gelten.<br />

Dies gilt nicht, wenn<br />

1. die Vorschriften über die Genehmigung o<strong>der</strong> die öffentliche Bekanntmachung<br />

<strong>der</strong> Satzung verletzt worden sind,<br />

2. vor Ablauf <strong>der</strong> Jahresfrist <strong>der</strong> Bürgermeister dem Beschluss<br />

wi<strong>der</strong>sprochen o<strong>der</strong> die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss<br />

beanstandet hat o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Verfahrens- o<strong>der</strong> Formmangel<br />

gegenüber <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> unter Bezeichnung <strong>der</strong> Tatsache, die<br />

den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist.<br />

<strong>Kirkel</strong>, 18. November 2008<br />

Der Bürgermeister: A. Hochlenert<br />

Öffentliche Mahnung<br />

Die Steuerpflichtigen <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kirkel</strong>, die mit <strong>der</strong> Zahlung <strong>der</strong><br />

4. Rate auf die Gewerbesteuervorauszahlungen und Grundbesitzabgaben<br />

für das laufende Jahr einschließlich <strong>der</strong> ebenfalls bis zum<br />

15.11.2008 fälligen Nachträge im Rückstand sind, werden hiermit<br />

öffentlich gemahnt.<br />

Zur Vermeidung <strong>der</strong> kostenpflichtigen Beitreibung im Verwaltungsvollstreckungsverfahren<br />

werden die Zahlungspflichtigen aufgefor<strong>der</strong>t,<br />

innerhalb einer Woche die geschuldeten Beträge auf eines <strong>der</strong><br />

auf den Abgabenbescheiden aufgeführten Bankkonten - unter Angabe<br />

<strong>der</strong> Steuernummer/Kassenzeichen - zu überweisen.<br />

Für die Steuerbeträge ab 50,00 Euro ist <strong>der</strong> gesetzliche Säumniszuschlag<br />

mitzuentrichten. Er beträgt für jeden angefangenen Monat 1 %<br />

<strong>der</strong> auf volle 50,00 Euro abgerundeten Steuerfor<strong>der</strong>ung.<br />

Der Bürgermeister: Hochlenert<br />

www www.kirkel.de<br />

www .kirkel.de<br />

KIRKELER NACHRICHTEN NR. 47/2008 Seite 3

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