Diplomarbeit - Brungs - 2008 - Hochschule Neubrandenburg
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Zweck und Ziel:<br />
Wer wird gefördert:<br />
Was wird<br />
gefördert:<br />
Richtlinie vom 19.05.<strong>2008</strong>, AmtsBl. M-V S. 601 41<br />
Förderung investive Maßnahmen der Dorferneuerung und -<br />
entwicklung ländlich geprägter Orte zur Erhaltung und<br />
Gestaltung des dörflichen Charakters einschließlich der<br />
Sicherung und Weiterentwicklung dorfgemäßer<br />
Gemeinschaftseinrichtungen zur Verbesserung der<br />
Lebensverhältnisse der dörflichen Bevölkerung sowie der dazu<br />
erforderlichen Dorfentwicklungsplanungen/-konzepte.<br />
Gemeinden und Gemeindeverbände,<br />
Teilnehmergemeinschaften in Verfahren nach dem<br />
FlurbG und dem LwAnpG sowie Wasser- und<br />
Bodenverbände<br />
natürliche Personen, Personengesellschaften sowie<br />
juristische Personen des privaten Rechts<br />
Die Maßnahme<br />
dient der Umsetzung eines integrierten ländlichen<br />
Entwicklungskonzepts (ILEK) gemäß der Grundsätze für<br />
die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung<br />
des Rahmenplans der GAK oder<br />
der Umsetzung einer LEADER-Entwicklungsstrategie<br />
oder<br />
ist Bestandteil einer Dorfentwicklungsplanung/konzeption,<br />
der das Ministerium für Landwirtschaft,<br />
Umwelt und Verbraucherschutz zugestimmt hat oder<br />
ist Gegenstand der Planungen in einem<br />
Flurneuordnungs- bzw. Flurbereinigungsverfahren.<br />
Maßnahmen an Denkmalen sind dann förderfähig, wenn diese<br />
vorrangig auf eine ganzheitliche und geordnete bauliche<br />
Entwicklung des ländlich geprägten Ortes abzielen.<br />
Aufwendungen für den Abbruch bestehender Gebäude oder<br />
Anlagen sind grundsätzlich nur dann zuwendungsfähig, wenn<br />
die Abbruchmaßnahme Voraussetzung für die Durchführung<br />
einer anderen Maßnahme zur Entwicklung des ländlichen<br />
Raums ist oder mit einer solchen im Zusammenhang<br />
durchgeführt wird. Von der Gewährung einer Zuwendung<br />
ausgeschlossen sind solche Maßnahmen, die ausschließlich<br />
zur Ablösung einer Verkehrssicherungspflicht, zur<br />
Wertsteigerung von Grundstücken oder zur Freimachung von<br />
Baugrundstücken dienen.<br />
41<br />
http://www.service.m-v.de/cms/<br />
DLP_prod/DLP/Foerderfibel/Verbesserung_der_regionalen_Infrastruktur/Verkehrsinfrastruktur/<br />
Strassen_und_Wege/_Foerderungen/Dorferneuerung_und_-entwicklung/index.jsp