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Diplomarbeit - Brungs - 2008 - Hochschule Neubrandenburg

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Zweck und Ziel:<br />

Wer wird gefördert:<br />

Was wird<br />

gefördert:<br />

Richtlinie vom 19.05.<strong>2008</strong>, AmtsBl. M-V S. 601 41<br />

Förderung investive Maßnahmen der Dorferneuerung und -<br />

entwicklung ländlich geprägter Orte zur Erhaltung und<br />

Gestaltung des dörflichen Charakters einschließlich der<br />

Sicherung und Weiterentwicklung dorfgemäßer<br />

Gemeinschaftseinrichtungen zur Verbesserung der<br />

Lebensverhältnisse der dörflichen Bevölkerung sowie der dazu<br />

erforderlichen Dorfentwicklungsplanungen/-konzepte.<br />

Gemeinden und Gemeindeverbände,<br />

Teilnehmergemeinschaften in Verfahren nach dem<br />

FlurbG und dem LwAnpG sowie Wasser- und<br />

Bodenverbände<br />

natürliche Personen, Personengesellschaften sowie<br />

juristische Personen des privaten Rechts<br />

Die Maßnahme<br />

dient der Umsetzung eines integrierten ländlichen<br />

Entwicklungskonzepts (ILEK) gemäß der Grundsätze für<br />

die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung<br />

des Rahmenplans der GAK oder<br />

der Umsetzung einer LEADER-Entwicklungsstrategie<br />

oder<br />

ist Bestandteil einer Dorfentwicklungsplanung/konzeption,<br />

der das Ministerium für Landwirtschaft,<br />

Umwelt und Verbraucherschutz zugestimmt hat oder<br />

ist Gegenstand der Planungen in einem<br />

Flurneuordnungs- bzw. Flurbereinigungsverfahren.<br />

Maßnahmen an Denkmalen sind dann förderfähig, wenn diese<br />

vorrangig auf eine ganzheitliche und geordnete bauliche<br />

Entwicklung des ländlich geprägten Ortes abzielen.<br />

Aufwendungen für den Abbruch bestehender Gebäude oder<br />

Anlagen sind grundsätzlich nur dann zuwendungsfähig, wenn<br />

die Abbruchmaßnahme Voraussetzung für die Durchführung<br />

einer anderen Maßnahme zur Entwicklung des ländlichen<br />

Raums ist oder mit einer solchen im Zusammenhang<br />

durchgeführt wird. Von der Gewährung einer Zuwendung<br />

ausgeschlossen sind solche Maßnahmen, die ausschließlich<br />

zur Ablösung einer Verkehrssicherungspflicht, zur<br />

Wertsteigerung von Grundstücken oder zur Freimachung von<br />

Baugrundstücken dienen.<br />

41<br />

http://www.service.m-v.de/cms/<br />

DLP_prod/DLP/Foerderfibel/Verbesserung_der_regionalen_Infrastruktur/Verkehrsinfrastruktur/<br />

Strassen_und_Wege/_Foerderungen/Dorferneuerung_und_-entwicklung/index.jsp

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