Diplomarbeit - Brungs - 2008 - Hochschule Neubrandenburg
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Wie wird gefördert:<br />
Richtlinie vom 19.05.<strong>2008</strong>, AmtsBl. M-V S. 601 41<br />
Für Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung des LEADER-<br />
Ansatzes:<br />
Die Maßnahme dient der Umsetzung einer<br />
gebietsbezogenen LEADER-Entwicklungsstrategie.<br />
Die Maßnahme wurde vom Entscheidungsgremium der<br />
LAG ausgewählt.<br />
Die nationale Kofinanzierung in Höhe von 20 % der<br />
Zuwendung wird aus einem öffentlich kontrollierten<br />
regionalen Haushalt bereit gestellt.<br />
Verpflichtungen/ Auflagen:<br />
Für bauliche Investitionen besteht eine zwölfjährige, für<br />
Maschinen, technische Einrichtungen sowie Geräte eine<br />
fünfjährige Zweckbindungsfrist.<br />
Maßnahmen, die der Erzeugung, Verarbeitung und<br />
Vermarktung von in Anhang I des EG-Vertrags<br />
genannten Produkten dienen, werden nach dem<br />
Agrarinvestitionsförderungsprogramm gefördert.<br />
Zuwendungsausschlüsse:<br />
Bau- und Erschließungsmaßnahmen in Neubau-,<br />
Gewerbe- und Industriegebieten.<br />
Landankauf mit Ausnahme des Landzwischenerwerbs<br />
nach § 26c des FlurbG.<br />
Kauf von Lebendinventar, Fahrzeugen oder<br />
Ausstellungsstücken.<br />
Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind.<br />
Maßnahmen in Orten mit mehr als 10 000 Einwohnern.<br />
Investitionen in Gemeinschaftseinrichtungen für<br />
natürliche Personen und Personengesellschaften sowie<br />
juristische Personen des privaten Rechts.<br />
Betriebskosten.<br />
Anlage und Erweiterung von Sportboothäfen und<br />
Wasserwanderrastplätzen.<br />
Maßnahmen an Straßen begleitenden und touristischen<br />
Radwegen, wenn eine Förderfähigkeit nach<br />
entsprechenden Richtlinien des Ministeriums für<br />
Verkehr, Bau und Landesentwicklung oder des<br />
Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus<br />
gegeben ist.<br />
Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen<br />
der Anteilfinanzierung.