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Diplomarbeit - Brungs - 2008 - Hochschule Neubrandenburg

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Wie wird gefördert:<br />

Richtlinie vom 19.05.<strong>2008</strong>, AmtsBl. M-V S. 601 41<br />

Für Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung des LEADER-<br />

Ansatzes:<br />

Die Maßnahme dient der Umsetzung einer<br />

gebietsbezogenen LEADER-Entwicklungsstrategie.<br />

Die Maßnahme wurde vom Entscheidungsgremium der<br />

LAG ausgewählt.<br />

Die nationale Kofinanzierung in Höhe von 20 % der<br />

Zuwendung wird aus einem öffentlich kontrollierten<br />

regionalen Haushalt bereit gestellt.<br />

Verpflichtungen/ Auflagen:<br />

Für bauliche Investitionen besteht eine zwölfjährige, für<br />

Maschinen, technische Einrichtungen sowie Geräte eine<br />

fünfjährige Zweckbindungsfrist.<br />

Maßnahmen, die der Erzeugung, Verarbeitung und<br />

Vermarktung von in Anhang I des EG-Vertrags<br />

genannten Produkten dienen, werden nach dem<br />

Agrarinvestitionsförderungsprogramm gefördert.<br />

Zuwendungsausschlüsse:<br />

Bau- und Erschließungsmaßnahmen in Neubau-,<br />

Gewerbe- und Industriegebieten.<br />

Landankauf mit Ausnahme des Landzwischenerwerbs<br />

nach § 26c des FlurbG.<br />

Kauf von Lebendinventar, Fahrzeugen oder<br />

Ausstellungsstücken.<br />

Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind.<br />

Maßnahmen in Orten mit mehr als 10 000 Einwohnern.<br />

Investitionen in Gemeinschaftseinrichtungen für<br />

natürliche Personen und Personengesellschaften sowie<br />

juristische Personen des privaten Rechts.<br />

Betriebskosten.<br />

Anlage und Erweiterung von Sportboothäfen und<br />

Wasserwanderrastplätzen.<br />

Maßnahmen an Straßen begleitenden und touristischen<br />

Radwegen, wenn eine Förderfähigkeit nach<br />

entsprechenden Richtlinien des Ministeriums für<br />

Verkehr, Bau und Landesentwicklung oder des<br />

Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus<br />

gegeben ist.<br />

Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen<br />

der Anteilfinanzierung.

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