Diplomarbeit - Brungs - 2008 - Hochschule Neubrandenburg
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Die LEADER- Achse ist der vierte, querschnittsorientierte Schwerpunkt. LEADER ist<br />
damit keine eigene Initiative mehr, sondern Teil des jeweiligen<br />
Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum. Er besitzt keinen Bezug zu einem<br />
einzelnen Ziel, sondern soll vielmehr übergreifend über alle drei Ziele wirken.<br />
Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V)<br />
Die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und<br />
Verbraucherschutz bezweckt mit der Förderung den ländlichen Raum, als Lebens-,<br />
Arbeits-, Erholungs- und Naturraum zu sichern und weiterzuentwickeln sowie zur<br />
Verbesserung der Agrarstruktur beizutragen. Dies erfolgt im Rahmen der integrierten<br />
ländlichen Entwicklungsansätze und unter Berücksichtigung der Ziel und<br />
Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung, den Belangen des Natur- und<br />
Umweltschutzes sowie der Grundsätze der AGENDA 21 über die Förderung der<br />
Entwicklung des ländlichen Raumes durch den europäischen Landwirtschaftsfond für<br />
die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER). 9<br />
Laut dem Punkt 2.1.1 ist die „ Dorferneuerung und -entwicklung ländlich geprägter<br />
Orte nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe d des GAK- Gesetzes zur Erhaltung und<br />
Gestaltung des dörflichen Charakters einschließlich der Sicherung und<br />
Weiterentwicklung dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen zur Verbesserung der<br />
Lebensverhältnisse der dörflichen Bevölkerung sowie der dazu erforderlichen<br />
Dorfentwicklungsplanungen und -konzepte“ förderfähig. Zuwendungsempfänger für<br />
diese Maßnahmen sind nach Punkt 3.1.1. Gemeinden und Gemeindeverbände,<br />
Teilnehmergemeinschaften nach § 16 des Flurbereinigungsgesetzes sowie deren<br />
Zusammenschlüsse nach den §§ 26a bis 26e des Flurbereinigungsgesetzes in<br />
Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz und den §§ 53 bis 64b des<br />
Landwirtschaftsanpassungsgesetzes, Wasser- und Bödenverbände sowie natürliche<br />
Personen und Personengesellschaften oder juristischen Personen des privaten<br />
Rechts. Sie können bis zum 31. Dezember 2009 bis zu 65 Prozent und ab dem 01.<br />
Januar 2010 bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Maßnahmen gefördert<br />
bekommen (nach 5.2.1.1). Für die Erarbeitung erforderlicher<br />
Dorfentwicklungskonzepte können jedoch höchstens in den<br />
9 vgl. Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V).<br />
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Vom<br />
19.Mai <strong>2008</strong> – VI 340- 5474.1- 12. Punkt 1.1<br />
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