Wahlprogrammentwurf von DIE LINKE Bundestagswahl 2013
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Korrigierte Fassung, Redaktionsschluss: 5. März <strong>2013</strong><br />
• Das Ehegattensplitting soll abgeschafft werden. Stattdessen wollen wir eine<br />
individuelle Besteuerung einführen. Damit Lebensgemeinschaften mit Kindern nicht<br />
schlechter gestellt werden, wollen wir die Einsparungen nutzen, um das<br />
Zusammenleben mit Kindern zu fördern.<br />
• Die „Mövenpicksteuer“ (Ermäßigung für Hotels und für Beherbergungsleistungen)<br />
muss zurückgenommen werden. Mehreinnahmen:1 Milliarde Euro.<br />
• <strong>DIE</strong> <strong>LINKE</strong> will die Abgeltungsteuer abschaffen und Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />
wieder gemäß dem individuellen Einkommensteuersatz besteuern.<br />
• Der Steuervollzug auf Länderebene muss verbessert, insbesondere mehr<br />
Fachpersonal eingestellt werden. Um Steuerhinterziehung, Geldwäsche und<br />
Subventionsbetrug wirksamer bekämpfen zu können, tritt <strong>DIE</strong> <strong>LINKE</strong> für den Aufbau<br />
einer Bundesfinanzpolizei ein. Es ist realistisch, mit einem konsequenteren<br />
Steuervollzug und der Bekämpfung <strong>von</strong> Steuerhinterziehung jährlich etwa 15<br />
Milliarden Euro mehr einzunehmen.<br />
Die derzeitige soziale Ungleichheit ist so gravierend, dass sie die gesamte Gesellschaft<br />
blockiert und eine positive Entwicklung bremst. Zukunftsinvestitionen - beispielsweise in eine<br />
sozial-ökologische Energiewende, in eine gute Gesundheits- und Pflegeversorgung für alle<br />
oder in ein gerechtes Bildungssystem - können nicht finanziert werden. Eine gerechte<br />
Gesellschaft ist für alle besser. Die Kommunen benötigen endlich wieder ausreichend<br />
Finanzmittel. Wir wollen Städte und Gemeinden mit – und nicht ohne – Bibliotheken, Kitas,<br />
Schwimmbädern, Theatern und Kulturzentren.<br />
<strong>DIE</strong> <strong>LINKE</strong> will die bisherige Gewerbesteuer auf eine breitere Basis stellen und in eine<br />
Gemeindewirtschaftsteuer umwandeln. Dabei wird die Bemessungsgrundlage ausgeweitet<br />
(Einbeziehung <strong>von</strong> Pachten, Mieten, Leasingraten und Lizenzgebühren) und der Kreis der<br />
Steuerzahlenden vergrößert (Einbeziehung der Selbstständigen und Freiberuflerinnen und<br />
Freiberufler). Für kleine Unternehmen und Existenzgründerinnen und -gründer wird der<br />
Freibetrag auf 30.000 Euro angehoben und die festgesetzte Steuer bei der<br />
Einkommenssteuer berücksichtigt. In diese Reform inbegriffen ist die Abschaffung der<br />
Gewerbesteuerumlage, die Städte und Gemeinden finanziell entlastet. Mehreinnahmen für die<br />
Kommunen: 15 Milliarden Euro<br />
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