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Wahlprogrammentwurf von DIE LINKE Bundestagswahl 2013

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Korrigierte Fassung, Redaktionsschluss: 5. März <strong>2013</strong><br />

• Das Ehegattensplitting soll abgeschafft werden. Stattdessen wollen wir eine<br />

individuelle Besteuerung einführen. Damit Lebensgemeinschaften mit Kindern nicht<br />

schlechter gestellt werden, wollen wir die Einsparungen nutzen, um das<br />

Zusammenleben mit Kindern zu fördern.<br />

• Die „Mövenpicksteuer“ (Ermäßigung für Hotels und für Beherbergungsleistungen)<br />

muss zurückgenommen werden. Mehreinnahmen:1 Milliarde Euro.<br />

• <strong>DIE</strong> <strong>LINKE</strong> will die Abgeltungsteuer abschaffen und Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />

wieder gemäß dem individuellen Einkommensteuersatz besteuern.<br />

• Der Steuervollzug auf Länderebene muss verbessert, insbesondere mehr<br />

Fachpersonal eingestellt werden. Um Steuerhinterziehung, Geldwäsche und<br />

Subventionsbetrug wirksamer bekämpfen zu können, tritt <strong>DIE</strong> <strong>LINKE</strong> für den Aufbau<br />

einer Bundesfinanzpolizei ein. Es ist realistisch, mit einem konsequenteren<br />

Steuervollzug und der Bekämpfung <strong>von</strong> Steuerhinterziehung jährlich etwa 15<br />

Milliarden Euro mehr einzunehmen.<br />

Die derzeitige soziale Ungleichheit ist so gravierend, dass sie die gesamte Gesellschaft<br />

blockiert und eine positive Entwicklung bremst. Zukunftsinvestitionen - beispielsweise in eine<br />

sozial-ökologische Energiewende, in eine gute Gesundheits- und Pflegeversorgung für alle<br />

oder in ein gerechtes Bildungssystem - können nicht finanziert werden. Eine gerechte<br />

Gesellschaft ist für alle besser. Die Kommunen benötigen endlich wieder ausreichend<br />

Finanzmittel. Wir wollen Städte und Gemeinden mit – und nicht ohne – Bibliotheken, Kitas,<br />

Schwimmbädern, Theatern und Kulturzentren.<br />

<strong>DIE</strong> <strong>LINKE</strong> will die bisherige Gewerbesteuer auf eine breitere Basis stellen und in eine<br />

Gemeindewirtschaftsteuer umwandeln. Dabei wird die Bemessungsgrundlage ausgeweitet<br />

(Einbeziehung <strong>von</strong> Pachten, Mieten, Leasingraten und Lizenzgebühren) und der Kreis der<br />

Steuerzahlenden vergrößert (Einbeziehung der Selbstständigen und Freiberuflerinnen und<br />

Freiberufler). Für kleine Unternehmen und Existenzgründerinnen und -gründer wird der<br />

Freibetrag auf 30.000 Euro angehoben und die festgesetzte Steuer bei der<br />

Einkommenssteuer berücksichtigt. In diese Reform inbegriffen ist die Abschaffung der<br />

Gewerbesteuerumlage, die Städte und Gemeinden finanziell entlastet. Mehreinnahmen für die<br />

Kommunen: 15 Milliarden Euro<br />

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