Wahlprogrammentwurf von DIE LINKE Bundestagswahl 2013
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Korrigierte Fassung, Redaktionsschluss: 5. März <strong>2013</strong><br />
Gleichzeitig stehen in strukturschwachen Regionen, insbesondere in Ostdeutschland, viele<br />
Wohnungen leer. Die anhaltende Belastung mit Altschulden und das Auslaufen <strong>von</strong><br />
Stadtumbauprogrammen erschweren eine soziale Stadtentwicklung.<br />
Wir wollen das Grundrecht auf Wohnen verteidigen. Im Vordergrund müssen die Interessen<br />
der Mieterinnen und Mieter stehen, nicht Marktgesetze und Finanzrenditen.<br />
• Wir wollen die Mieten deckeln: Der Mietspiegel muss sich an den Bestandsmieten<br />
orientieren. Die Kommunen erhalten das Recht, auf der Grundlage dieser Mietspiegel<br />
Höchstmieten festzulegen, um den Preisanstieg zu stoppen. Die Nettokaltmiete in<br />
bestehenden Mietverhältnissen darf ohne maßgebliche Wohnwertverbesserung<br />
grundsätzlich nur im Rahmen des Inflationsausgleiches maximal bis zur Höhe der<br />
ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden. Mieterhöhungen allein wegen<br />
Neuvermietung sind unzulässig.<br />
• Wir wollen die Spekulation mit Wohnungen bekämpfen. Dazu wollen wir eine Haltefrist<br />
beim Erwerb <strong>von</strong> Wohneigentum durch gewerbliche Immobilienkäufer einführen, um<br />
spekulativen Wohnungshandel zu stoppen. Wiederverkauf <strong>von</strong> erworbenem<br />
Wohneigentum wird damit steuerlich belastet. Die Steuerfreiheit bei Verkauf <strong>von</strong><br />
Eigentumswohnungen nach zehn Jahren durch Privatpersonen wollen wir abschaffen.<br />
• Leerstand zu Wohnraum! Leerstand aus spekulativen Gründen und wegen steuerlicher<br />
Abschreibung wollen wir unterbinden.<br />
• Wir wollen Makler in die Schranken weisen: Maklerprovisionen sind grundsätzlich vom<br />
Auftraggeber zu tragen. Wenn ein Vermieter einen Makler beauftragt, dann dürfen die<br />
Kosten nicht auf die Mieter umgelegt werden.<br />
Für <strong>DIE</strong> <strong>LINKE</strong> ist Wohnen ein Teil der Daseinsvorsorge. Das Recht auf Wohnen ist im<br />
Grundgesetz zu verankern. Wir wollen kommunale Wohnungsgesellschaften und<br />
Genossenschaften stärken. Wir unterstützen die Kommunen beim Aufbau<br />
wohnungswirtschaftlicher Eigenbetriebe, die nicht profitierorientiert, sondern<br />
gemeinwohlorientiert agieren. Wir wollen erreichen, dass Menschen mit mittleren und<br />
niedrigen Einkommen nicht mehr als 30 Prozent ihres Nettoeinkommens für angemessenen<br />
Wohnraum ausgeben müssen.<br />
Der soziale Wohnungsbau muss wiederbelebt und neu ausgerichtet werden. Er soll<br />
öffentlichen und genossenschaftlichen Wohnungsbau fördern. Die Fördermittel dafür müssen<br />
dauerhaft erhöht und nicht am privaten Kapitalmarkt refinanziert werden. Privatinvestoren,<br />
die öffentliche Förderung in Anspruch nehmen, wollen wir zum anteiligen Bau <strong>von</strong><br />
Sozialwohnungen verpflichten. Die Mietpreisbindung muss unbefristet sein.<br />
• Mindestens 150 000 Mietwohnungen mit Sozialbindung müssen jährlich entstehen.<br />
Dabei ist zu berücksichtigen, dass genügend alten- und behindertengerechte<br />
Wohnungen gebaut werden.<br />
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