nicht barrierefrei:Begründung (107 KB), PDF-Datei - Stadt Willich
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STADT WILLICH BEBAUUNGSPLAN 44 W<br />
12.02.1999 STAHLWERK BECKER<br />
8.1 Äußere Gestaltung baulicher Anlagen<br />
8.1.1 Fassaden<br />
Analog zum differenzierten Entwurf von Gebäudehöhen werden für das Gelände unterschiedliche<br />
Anforderungsbereiche für die Gestaltung von Fassaden und Dächern entwickelt.<br />
Abgeleitet aus der denkmalgeschützten Hallenarchitektur der Jahrhundertwende in Form von Ziegel-<br />
und Putzflächen sieht der Bebauungsplan entlang der zentralen Achsen die verstärkte Verwendung<br />
der Materialien Ziegel und Putz vor. Dieses Ziel wird durch die Festsetzung eines Mindestanteils der<br />
Fassadenflächen in Ziegel (25 %) und die Empfehlung, helle Putzflächen einzusetzen, erreicht<br />
werden.<br />
Gleichzeitig werden bestimmte, den reinen Industriebau vorbehaltene Fassadenkonstruktionen und<br />
Materialien wie Blechfassaden nur in sehr untergeordnetem Anteil (10 %) zugelassen.<br />
8.1.2 Dächer<br />
8.1.2.1 Dachneigung<br />
Der Bebauungsplan gibt entlang der Anrather Straße das Motiv des ortstypischen Satteldaches mit<br />
einer Dachneigung von 25°-45° vor. Aufgrund der wec hselnden Gebäudeausrichtung wird keine<br />
Hauptfirstrichtung festgelegt.<br />
Die Dachneigung der vorhandenen Hallenarchitektur im Stahlwerksgelände beträgt ca. 20°-25°. Zur<br />
Unterordnung der Neubauarchitektur wird festgesetzt, im zentralen Bereich nur maximale<br />
Dachneigungen von 25 % zuzulassen. Hierdurch bleibt der Einsatz aller üblichen Bedachungsartikel<br />
bis zu Ziegeln möglich, ohne den Charakter der Industriearchitektur zu stören.<br />
8.1.2.2 Ausrichtung<br />
Die Organisation des Stahlwerkes machte die Ausrichtung der Hallen auf die<br />
Haupterschließungsanlagen notwendig. Hierdurch entstanden giebelständige Anlagen mit senkrecht<br />
zur Haupterschließung orientierten Firstrichtungen. Der Bebauungsplan setzt dieses Motiv entlang<br />
der Haupterschließungsachse C bis zu einer Bebauungstiefe von ca. 20 m fest. In den Seitenbereichen<br />
erscheint die Festlegung einer Hauptfirstrichtung aus städtebaulich-gestalterischer Sicht<br />
<strong>nicht</strong> notwendig.<br />
8.1.2.3 Dachrand<br />
Die vorhandene Hallenarchitektur des 19. Jahrhunderts gestaltet die Dächer immer ohne<br />
Dachüberstand, zumeist als Attikamotiv mit anliegender oder angesetzter Rinne. Diese Architektur<br />
führt zur Bildung deutlicher Gebäudekuben, die Plastizität des Körpers wird betont. Der Bebauungsplan<br />
setzt zur Wahrung dieses identifikationsstiftenden Motives maximale Dachüberstände von<br />
0,5 m fest.<br />
8.2 Gestaltung der Stellplätze, Garagen und Garagenanlagen<br />
Die Festsetzung von Befestigung und Entwässerung der Garagen- und Stellplatzflächen führt das<br />
Prinzip der geordneten Gestaltung weiter in Bezug auf die <strong>nicht</strong> gärtnerisch angelegten<br />
Grundstücksfreiflächen, wobei Umweltbelastungen (Versickerung auf befahrbaren Flächen, Staubentwicklung)<br />
vermieden werden.<br />
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