03.04.2013 Aufrufe

nicht barrierefrei:Begründung (107 KB), PDF-Datei - Stadt Willich

nicht barrierefrei:Begründung (107 KB), PDF-Datei - Stadt Willich

nicht barrierefrei:Begründung (107 KB), PDF-Datei - Stadt Willich

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

STADT WILLICH BEBAUUNGSPLAN 44 W<br />

12.02.1999 STAHLWERK BECKER<br />

11. ALTLASTEN<br />

Gemäß § 9 BauGB werden im Bebauungsplan Flächen gekennzeichnet, „deren Böden erheblich mit<br />

umweltgefährdenden Stoffen belastet sind“. Diese Kennzeichnung wird für die gesamte Fläche des<br />

ehemaligen Stahlwerks incl. eines im Gelände räumlich eingebundenen kleineren Schrottplatzes und<br />

des ehemaligen Schlackenberges vorgenommen.<br />

Entsprechend dem Ergebnis umfangreicher Untersuchungen ist vor allem der Standortbereich des<br />

Stahlwerkes Becker als Altstandort entsprechend § 28 LabfG eingestuft.<br />

Auf Veranlassung der Unteren Wasserbehörde des Kreises Viersen wird gemäß § 31, Abs. 4, Satz<br />

1, LabfG von den für die Sanierung einer Altlast Verantwortlichen (Grundstücksgesellschaft der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Willich</strong> mbH) ein Sanierungsplan für das Gelände des ehemaligen Stahlwerks Becker erstellt.<br />

12. LÄRMSCHUTZ<br />

Aufgrund der Nutzungsgliederung des Plangebietes 44 W sind keine Lärmbelastungen, die zur<br />

Festsetzung aktiver bzw. passiver Schallschutzmaßnahmen führen müßten, zu erwarten.<br />

13. MASSNAHMEN ZUR VERWIRKLICHUNG<br />

13.1 Bodenordnung<br />

Ein Bodenordnungsverfahren ist <strong>nicht</strong> erforderlich. Es wird ein freihändiger Erwerb der Grundstücke<br />

angestrebt.<br />

13.2 Erschließung<br />

Versorgung:<br />

Die Versorgung des Plangebietes ist gesichert.<br />

Entsorgung:<br />

Anfallendes Schmutz- und Regenwasser wird im Trennsystem abgeleitet.<br />

Das Regenwasser wird innerhalb des Planungsgeländes in Rückhalteanlagen zurückgehalten und<br />

dann einer neu anzulegenden Versickerungsanlage im südlichen Grünflächenbereich des<br />

Geltungsbereiches zugeführt und hier ortsnah versickert.<br />

Ausweisung und Dimensionierung der Anlagen erfolgen auf Grundlage folgender Gutachten: Bericht<br />

über die hydrologische Erkundung zur Beurteilung der Versickerungsmöglichkeit von Oberflächenwasser<br />

gemäß § 51 a LWG des Ingenieurbüros Herbst, Herzogenrath.<br />

14

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!