nicht barrierefrei:Begründung (107 KB), PDF-Datei - Stadt Willich
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STADT WILLICH BEBAUUNGSPLAN 44 W<br />
12.02.1999 STAHLWERK BECKER<br />
11. ALTLASTEN<br />
Gemäß § 9 BauGB werden im Bebauungsplan Flächen gekennzeichnet, „deren Böden erheblich mit<br />
umweltgefährdenden Stoffen belastet sind“. Diese Kennzeichnung wird für die gesamte Fläche des<br />
ehemaligen Stahlwerks incl. eines im Gelände räumlich eingebundenen kleineren Schrottplatzes und<br />
des ehemaligen Schlackenberges vorgenommen.<br />
Entsprechend dem Ergebnis umfangreicher Untersuchungen ist vor allem der Standortbereich des<br />
Stahlwerkes Becker als Altstandort entsprechend § 28 LabfG eingestuft.<br />
Auf Veranlassung der Unteren Wasserbehörde des Kreises Viersen wird gemäß § 31, Abs. 4, Satz<br />
1, LabfG von den für die Sanierung einer Altlast Verantwortlichen (Grundstücksgesellschaft der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Willich</strong> mbH) ein Sanierungsplan für das Gelände des ehemaligen Stahlwerks Becker erstellt.<br />
12. LÄRMSCHUTZ<br />
Aufgrund der Nutzungsgliederung des Plangebietes 44 W sind keine Lärmbelastungen, die zur<br />
Festsetzung aktiver bzw. passiver Schallschutzmaßnahmen führen müßten, zu erwarten.<br />
13. MASSNAHMEN ZUR VERWIRKLICHUNG<br />
13.1 Bodenordnung<br />
Ein Bodenordnungsverfahren ist <strong>nicht</strong> erforderlich. Es wird ein freihändiger Erwerb der Grundstücke<br />
angestrebt.<br />
13.2 Erschließung<br />
Versorgung:<br />
Die Versorgung des Plangebietes ist gesichert.<br />
Entsorgung:<br />
Anfallendes Schmutz- und Regenwasser wird im Trennsystem abgeleitet.<br />
Das Regenwasser wird innerhalb des Planungsgeländes in Rückhalteanlagen zurückgehalten und<br />
dann einer neu anzulegenden Versickerungsanlage im südlichen Grünflächenbereich des<br />
Geltungsbereiches zugeführt und hier ortsnah versickert.<br />
Ausweisung und Dimensionierung der Anlagen erfolgen auf Grundlage folgender Gutachten: Bericht<br />
über die hydrologische Erkundung zur Beurteilung der Versickerungsmöglichkeit von Oberflächenwasser<br />
gemäß § 51 a LWG des Ingenieurbüros Herbst, Herzogenrath.<br />
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