nicht barrierefrei:Begründung (107 KB), PDF-Datei - Stadt Willich
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STADT WILLICH BEBAUUNGSPLAN 44 W<br />
12.02.1999 STAHLWERK BECKER<br />
Der im nordöstlichen Planbereich gelegene Gebäudekomplex Anrather Straße 1-5 wird gastronomisch,<br />
gewerblich sowie zu Wohnzwecken genutzt.<br />
Die im östlichen Planbereich gelegene Bahntrasse der BahnAG ist stillgelegt.<br />
Die sich im südlichen und westlichen Planbereich an das Areal des ehemaligen Stahlwerkes Becker<br />
anschließenden Planbereiche innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 44 W werden<br />
derzeit landwirtschaftlich genutzt.<br />
5. VORBEREITENDE BAULEITPLANUNG UND ÜBERGEORDNETE PLANUNG<br />
Der Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> in seiner derzeit rechtswirksamen Fassung stellt die Flächen<br />
des Planbereiches im wesentlichen als Flächen für den Gemeinbedarf dar. Teilbereiche des<br />
Planbereiches 44 W sind als Wohnbauflächen, Bahnanlagen sowie als Flächen für die Landwirtschaft<br />
dargestellt. In nordwestlichen Planbereich befindet sich die Ausweisung eines Regenrückhaltebeckens.<br />
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes 44 W stellen eine Veränderung der im Flächennutzungsplan<br />
festgesetzten Nutzungen dar.<br />
Entsprechend § 8, Abs. 3 wird der Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> aufgrund des Planungs- und<br />
Liegenschaftsbeschlusses vom 16.06.1998 im Parallelverfahren geändert.<br />
6. PLANUNGSERFORDERNIS, ZIEL UND ZWECK DER PLANUNG<br />
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Zur Erarbeitung von Umnutzungsgrundlagen und Konzepten zu einer Konversion des RE-Depots<br />
Stahlwerke Becker wurde in den Jahren 1995/96 eine Machbarkeitsstudie erarbeitet, die<br />
Umnutzungskonzepte und Strategien in Bezug auf wirtschaftsstrukturelle, städtebaulich-verkehrliche,<br />
ingenieurtechnische sowie planungsrechtliche Aspekte betrachtet.<br />
Die Umnutzung des Areals und deren Festsetzung im Zuge der Bauleitplanung wird aufgrund folgender<br />
Faktoren erforderlich:<br />
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