nicht barrierefrei:Begründung (107 KB), PDF-Datei - Stadt Willich
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STADT WILLICH BEBAUUNGSPLAN 44 W<br />
12.02.1999 STAHLWERK BECKER<br />
BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNSPLAN<br />
1. LAGE UND GRÖSSE DES PLANGEBIETES<br />
Das Plangebiet des Bebauungsplanes 44 W liegt im westlichen Siedlungsrandbereich des <strong>Stadt</strong>teiles<br />
<strong>Willich</strong> und umfaßt eine Größe von ca. 53,02 ha.<br />
Der Planbereich fügt sich im Norden und Osten an bestehende Siedlungsbereiche an, im Westen und<br />
Süden grenzt das Plangebiet an die freie Landschaft.<br />
Die Begrenzung des Plangebietes wird wie folgt gebildet:<br />
• im Norden von der Anrather Straße, L 26,<br />
• im Osten von der Bahntrasse Mönchengladbach – Krefeld,<br />
• im Süden von landwirtschaftlich genutzten Flächen ca. 130 bis 270 m südlich versetzt zum Burger<br />
Weg,<br />
• im Osten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen.<br />
Die exakte Lage ergibt sich aus der Plandarstellung und dem Übersichtsplan.<br />
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes 44 W ist im Plan eindeutig durch Planzeichen<br />
gekennzeichnet.<br />
2. ERSCHLIESSUNG<br />
2.1 Bestand<br />
Das Plangebiet des Bebauungsplanbereiches 44 W ist derzeit über folgende Einrichtungen erschlossen:<br />
• im Norden mit einem Anschluß an die Anrather Straße, L 26 und hier in Verlängerung in ca. 2 km an<br />
die Bundesautobahn A 44,<br />
• im Osten über den innerörtlichen Straßenzug Liffersmühle an das innerörtliche Straßennetz,<br />
• im Osten an die stillgelegte Bahntrasse Mönchengladbach – Krefeld,<br />
• im Süden über den landwirtschaftlichen Weg Burger Weg.<br />
Dieser beschränkte Erschließungsbestand begründet sich aus der militärischen Vergangenheitsnutzung<br />
und dem hiermit verbundenen Überwachungs- und Sicherheitsanspruch.<br />
2.2 Planung<br />
Die Planung sieht vor, die Erschließung des Gebietes 44 W entsprechend den aus der geplanten<br />
Nutzung erwarteten und prognostizierten Erschließungserfordernis festzusetzen und zu dimensionieren.<br />
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