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nicht barrierefrei:Begründung (107 KB), PDF-Datei - Stadt Willich

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STADT WILLICH BEBAUUNGSPLAN 44 W<br />

12.02.1999 STAHLWERK BECKER<br />

• Altlasten<br />

Das Plangebiet des Stahlwerkes Becker ist aufgrund der vorangegangenen gewerblich-zivilen als<br />

auch militärischen Nutzung zum Teil flächendeckend durch das Vorhandensein von Altlasten<br />

gekennzeichnet, von denen unmittelbar gefährdende Auswirkungen auf den Grundwasserhaushalt<br />

ausgehen.<br />

• Lage im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

Das Areal des Stahlwerkes Becker (Plangebiet Bebauungsplan 44 W) wirkt bis dato aufgrund der<br />

sicherheitstechnisch bedingten Einfriedung städtebaulich sowie verkehrlich als Barriere für eine<br />

Entwicklung des Siedlungskernes von <strong>Willich</strong> in westlicher Richtung und verhindert eine<br />

städtebauliche, freiraumplanerische sowie verkehrliche Vernetzung des Siedlungskerns mit dem<br />

Siedlungsrand im Bereich des Stahlwerkes Becker. Im Zuge des Bauleitverfahrens sollen diese<br />

Mängel behoben und eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung des Areals verwirklicht werden.<br />

• Denkmalschutz<br />

Das Gelände des ehemaligen Stahlwerkes Becker/Plangelände birgt eine Vielzahl von denkmalgeschützten<br />

Bauwerken als Zeugnis einer gründerzeitlichen Industriearchitektur. Der bestehende<br />

Rechtszustand des Gebietes als 3W-CD Plan bietet keine ausreichend leitende Funktion für eine<br />

den denkmalgeschützten Bauwerken entsprechende städtebauliche und nutzungsstrukturelle<br />

Entwicklung des Areals. Das Bauleitverfahren verfolgt das Ziel, die Belange des Denkmalschutzes<br />

und der Denkmalpflege im Hinblick auf die geplante Entwicklung des Areals und vor dem<br />

Hintergrund der Nutzungsgeschichte besonders zu berücksichtigen.<br />

• Wasserschutzzone<br />

Das Plangebiet/Stahlwerk Becker befindet sich in einer Wasserschutzzone der Kategorie 3B.<br />

Aufgrund der Altlastensituation sowie des bestehenden Rechtszustandes des Gebietes als 3W-CD<br />

Plan und der hieraus möglichen weiteren gewerblichen Bebauung und Nutzung des Areals erscheint<br />

eine Regelung der Nutzung der Grundstücke über die bestehende Rechtssituation hinaus dringend<br />

erforderlich. Das Bauleitverfahren verfolgt das Ziel, die Belange des Naturhaushaltes, des Wassers<br />

und des Bodens insbesondere im Hinblick auf die bestehende Wasserschutzzone zu berücksichtigen.<br />

• Arbeitsplätze<br />

Wie bei vielen vergleichbaren Städten am Rande von Ballungszentren, so ist auch in <strong>Willich</strong> ein<br />

Pendlersaldo in einer Größenordnung von ca. 4.200 Beschäftigten hauptsächlich in die<br />

Nachbargemeinden Krefeld, Düsseldorf, Neuss und Mönchengladbach zu verzeichnen.<br />

Aufgrund der prognostizierten weiteren Zunahme der Bevölkerung im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Willich</strong> ist eine<br />

weitere Nachfrage nach Arbeitsplätzen zu erwarten.<br />

Durch den Abzug der britischen Rheinarmee und die Aufgabe des RE-Depots Stahlwerke Becker<br />

sind in <strong>Willich</strong> ca. 200 Arbeitsplätze verloren gegangen.<br />

Das Bauleitverfahren für den Planbereich Stahlwerke Becker verfolgt das Ziel, im <strong>Stadt</strong>gebiet von<br />

<strong>Willich</strong> neue Arbeitsplätze zu schaffen und durch die Möglichkeit vorhandene Betriebe zu verlagern<br />

und zu entwickeln Arbeitsplätze im <strong>Stadt</strong>gebiet zu sichern.<br />

Durch Sicherung und Neuschaffung von Arbeitsplätzen im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Willich</strong> soll ein Teil des<br />

Pendlersaldos verringert werden, um durch das Angebot wohnstandortnaher Arbeitsplätze<br />

Verkehrsbewegungen zu reduzieren und hierdurch die Umwelt zu entlasten.<br />

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