nicht barrierefrei:Begründung (107 KB), PDF-Datei - Stadt Willich
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STADT WILLICH BEBAUUNGSPLAN 44 W<br />
12.02.1999 STAHLWERK BECKER<br />
• Direktorenvilla, Anrather Straße 23<br />
• Verwaltungsgebäude 7, Anrather Straße 21<br />
• Halle 4, Areal Stahlwerk Becker<br />
• Halle 18, Areal Stahlwerk Becker<br />
• Halle 22, Areal Stahlwerk Becker<br />
• Halle 28, Areal Stahlwerk Becker<br />
• Halle 33, Areal Stahlwerk Becker<br />
• Wasserwerk 32, Areal Stahlwerk Becker<br />
• Wasserturm 43, Areal Stahlwerk Becker<br />
10. HINWEISE<br />
10.1 Wasserschutzzonen<br />
Das Bebauungsplangebiet 44 W liegt im Einzugsgebiet der Trinkwassergewinnungsanlage Krefeld II<br />
innerhalb der geplanten Zone III B.<br />
10.2 Hindernisüberwachungsbereich des Flugplatzes Mönchengladbach<br />
Auf den Hindernisüberwachungsbereich des Flugplatzes Mönchengladbach wird hingewiesen.<br />
10.3 Gaspipeline Anrather Straße<br />
Unmittelbar nördlich angrenzend an das Plangebiet befindet sich im Bereich der<br />
Straßenverkehrsfläche Anrather Straße eine außer Betrieb befindliche Leitung DN 200 der Ruhrgas<br />
AG. Zur Vermeidung von Störungen eines geordneten Bauablaufes wird auf die Existenz der<br />
Gasleitung als Hinweis innerhalb der textlichen Festsetzungen hingewiesen.<br />
10.4 Zufahrtsmöglichkeit Mischgebiet Anrather Straße<br />
Der Bebauungsplan setzt zur Abrundung des Ortsrandes im nord-westlichen Geltungsbereich eine<br />
Mischgebietsfläche fest. Da diese Flächen an einen Streckenabschnitt der Anrather Straße grenzen,<br />
der derzeit außerhalb der Ortsdurchfahrt liegt und somit als „anbaufrei“ gilt, ist eine direkte<br />
Zufahrtsmöglichkeit der Grundstücke von der Anrather Straße aus derzeit <strong>nicht</strong> gewährleistet.<br />
Der Bebauungsplan bietet jedoch durch die Festsetzung einer Straßenverkehrsfläche östlich dieses<br />
Bereiches die Möglichkeit, die Bauflächen zu erreichen.<br />
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird ein Verfahren zur Umwidmung der Anrather<br />
Straße im betroffenen Teilabschnitt zur Verlegung der OD-Grenze betrieben.<br />
Zur Verdeutlichung dieser Situation findet sich innerhalb der textlichen Festsetzungen ein Hinweis<br />
auf die derzeit <strong>nicht</strong> gegebene Zufahrtsmöglichkeit dieser Bauflächen von der Anrather Straße aus.<br />
10.5 Richtfunkstrecken<br />
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 44 W, Stahlwerk Becker wird von zwei Richtfunkstrecken<br />
der Post AG berührt. Die hierzu festgesetzten Bauhöhenbeschränkungen von 45 m<br />
werden durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes <strong>nicht</strong> berührt.<br />
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