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nicht barrierefrei:Begründung (107 KB), PDF-Datei - Stadt Willich

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STADT WILLICH BEBAUUNGSPLAN 44 W<br />

12.02.1999 STAHLWERK BECKER<br />

• Direktorenvilla, Anrather Straße 23<br />

• Verwaltungsgebäude 7, Anrather Straße 21<br />

• Halle 4, Areal Stahlwerk Becker<br />

• Halle 18, Areal Stahlwerk Becker<br />

• Halle 22, Areal Stahlwerk Becker<br />

• Halle 28, Areal Stahlwerk Becker<br />

• Halle 33, Areal Stahlwerk Becker<br />

• Wasserwerk 32, Areal Stahlwerk Becker<br />

• Wasserturm 43, Areal Stahlwerk Becker<br />

10. HINWEISE<br />

10.1 Wasserschutzzonen<br />

Das Bebauungsplangebiet 44 W liegt im Einzugsgebiet der Trinkwassergewinnungsanlage Krefeld II<br />

innerhalb der geplanten Zone III B.<br />

10.2 Hindernisüberwachungsbereich des Flugplatzes Mönchengladbach<br />

Auf den Hindernisüberwachungsbereich des Flugplatzes Mönchengladbach wird hingewiesen.<br />

10.3 Gaspipeline Anrather Straße<br />

Unmittelbar nördlich angrenzend an das Plangebiet befindet sich im Bereich der<br />

Straßenverkehrsfläche Anrather Straße eine außer Betrieb befindliche Leitung DN 200 der Ruhrgas<br />

AG. Zur Vermeidung von Störungen eines geordneten Bauablaufes wird auf die Existenz der<br />

Gasleitung als Hinweis innerhalb der textlichen Festsetzungen hingewiesen.<br />

10.4 Zufahrtsmöglichkeit Mischgebiet Anrather Straße<br />

Der Bebauungsplan setzt zur Abrundung des Ortsrandes im nord-westlichen Geltungsbereich eine<br />

Mischgebietsfläche fest. Da diese Flächen an einen Streckenabschnitt der Anrather Straße grenzen,<br />

der derzeit außerhalb der Ortsdurchfahrt liegt und somit als „anbaufrei“ gilt, ist eine direkte<br />

Zufahrtsmöglichkeit der Grundstücke von der Anrather Straße aus derzeit <strong>nicht</strong> gewährleistet.<br />

Der Bebauungsplan bietet jedoch durch die Festsetzung einer Straßenverkehrsfläche östlich dieses<br />

Bereiches die Möglichkeit, die Bauflächen zu erreichen.<br />

Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird ein Verfahren zur Umwidmung der Anrather<br />

Straße im betroffenen Teilabschnitt zur Verlegung der OD-Grenze betrieben.<br />

Zur Verdeutlichung dieser Situation findet sich innerhalb der textlichen Festsetzungen ein Hinweis<br />

auf die derzeit <strong>nicht</strong> gegebene Zufahrtsmöglichkeit dieser Bauflächen von der Anrather Straße aus.<br />

10.5 Richtfunkstrecken<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 44 W, Stahlwerk Becker wird von zwei Richtfunkstrecken<br />

der Post AG berührt. Die hierzu festgesetzten Bauhöhenbeschränkungen von 45 m<br />

werden durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes <strong>nicht</strong> berührt.<br />

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