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nicht barrierefrei:Begründung (107 KB), PDF-Datei - Stadt Willich

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STADT WILLICH BEBAUUNGSPLAN 44 W<br />

12.02.1999 STAHLWERK BECKER<br />

14. BESEITIGUNG DES NIEDERSCHLAGSWASSERS<br />

Entsprechend § 51a LWG ist Niederschlagswasser von Grundstücken, die erstmals nach dem<br />

01.01.1996 bebaut, befestigt oder erstmals an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden,<br />

vor Ort zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies auf Dauer<br />

ohne Beeinträchtigung des Wohles der Allgemeinheit unter Einhaltung der Benutzerbedingungen für<br />

das Einleiten möglich ist.<br />

Entsprechend § 51a, 4 LWG entfällt bei Gebieten, die an ein Trennsystem angeschlossen werden,<br />

eine Versickerung oder Verrieselung der anfallenden Niederschlagswasser. Der Planbereich des<br />

Bebauungsplanes 44 W, Stahlwerk Becker wird unmittelbar an ein bestehendes Trennsystem<br />

angeschlossen.<br />

Aufgrund der bestehenden Altlastensituation ist eine Versickerung von Oberflächenwasser in weiten<br />

Bereichen des Bebauungsplan-Gebietes <strong>nicht</strong> möglich.<br />

In den Teilbereichen des Bebauungsplanes, die als Altlastenverdachtsflächen ausgewiesen sind,<br />

werden daher Versickerungs- und Verrieselungsanlagen ausgeschlossen.<br />

Auf Grundlage des Berichtes über hydrologische Erkundungen zur Beurteilung der<br />

Versickerungsfähigkeit von Oberflächenwasser gemäß § 51a LWG des Ingenieurbüros Herbst,<br />

Herzogenrath, sieht die Planung vor, anfallendes Oberflächenwasser in Wasserbecken zu puffern,<br />

einer Vorbehandlung zu unterziehen und in der südlichen Grünfläche des Planbereichs zu<br />

versickern.<br />

15. UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG<br />

Entsprechend dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 12.Februar 1990, zuletzt<br />

geändert durch Art. 7 des Bau- und Raumordnungsgesetzes 1998 vom 18.August 1997 wurde vom<br />

Büro Scheller, Wegberg eine UVP erarbeitet.<br />

Hierbei werden die Auswirkungen auf die Umwelt, die durch die Aufstellung des Bebauungsplans<br />

44W, Stahlwerk Becker, entstehen, ermittelt, beschrieben und bewertet.<br />

Unter Abschnitt 4.7 „Bereitstellung von Kompensationsmaßnahmen“ findet sich für das Plangebiet<br />

folgende Zusammenfassung:<br />

Über Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Plangebietes in Form von Flächen zur Entwicklung und<br />

Pflege von Natur und Landschaft nach § 9 (1) 20 BauGB ergibt sich nach der Bilanzierung ein Defizit<br />

von 294.250 Biotopwertpunkten.<br />

Dieses Defizit wird auf externen Kompensationsflächen ausgeglichen. Hierfür stehen zur Verfügung:<br />

- Eine 7.200 m² große Ackerfläche im unmittelbaren Anschluß an die im Südwesten des<br />

Planungsgebietes vorgesehenen Ausgleichsflächen (s. Karte 840/6A-1), hier ist die Anlage einer<br />

strukturreichen Obstwiese geplant, die mit der lockeren Gebüschflur der angrenzenden<br />

Ausgleichsflächen zu verzahnen ist.<br />

- Eine 20.764 m² große Ackerfläche nördlich von <strong>Willich</strong> an der St. Töniser Straße/L 362 (s. Karte<br />

840/6A-2). Als Kompensationsmaßnahme ist die Anlage einer strukturreichen Obstwiese mit<br />

eingestreuten Strauchgruppen vorgesehen.<br />

- Eine 20.638 m² große Ackerfläche an der St. Töniser/L 362, südlich der A 44 (s. Karte 840/6A-3)<br />

auf der eine strukturreiche Obstwiese mit eingestreuten Strauchgruppen anzulegen ist.<br />

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