nicht barrierefrei:Begründung (107 KB), PDF-Datei - Stadt Willich
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STADT WILLICH BEBAUUNGSPLAN 44 W<br />
12.02.1999 STAHLWERK BECKER<br />
14. BESEITIGUNG DES NIEDERSCHLAGSWASSERS<br />
Entsprechend § 51a LWG ist Niederschlagswasser von Grundstücken, die erstmals nach dem<br />
01.01.1996 bebaut, befestigt oder erstmals an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden,<br />
vor Ort zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies auf Dauer<br />
ohne Beeinträchtigung des Wohles der Allgemeinheit unter Einhaltung der Benutzerbedingungen für<br />
das Einleiten möglich ist.<br />
Entsprechend § 51a, 4 LWG entfällt bei Gebieten, die an ein Trennsystem angeschlossen werden,<br />
eine Versickerung oder Verrieselung der anfallenden Niederschlagswasser. Der Planbereich des<br />
Bebauungsplanes 44 W, Stahlwerk Becker wird unmittelbar an ein bestehendes Trennsystem<br />
angeschlossen.<br />
Aufgrund der bestehenden Altlastensituation ist eine Versickerung von Oberflächenwasser in weiten<br />
Bereichen des Bebauungsplan-Gebietes <strong>nicht</strong> möglich.<br />
In den Teilbereichen des Bebauungsplanes, die als Altlastenverdachtsflächen ausgewiesen sind,<br />
werden daher Versickerungs- und Verrieselungsanlagen ausgeschlossen.<br />
Auf Grundlage des Berichtes über hydrologische Erkundungen zur Beurteilung der<br />
Versickerungsfähigkeit von Oberflächenwasser gemäß § 51a LWG des Ingenieurbüros Herbst,<br />
Herzogenrath, sieht die Planung vor, anfallendes Oberflächenwasser in Wasserbecken zu puffern,<br />
einer Vorbehandlung zu unterziehen und in der südlichen Grünfläche des Planbereichs zu<br />
versickern.<br />
15. UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG<br />
Entsprechend dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 12.Februar 1990, zuletzt<br />
geändert durch Art. 7 des Bau- und Raumordnungsgesetzes 1998 vom 18.August 1997 wurde vom<br />
Büro Scheller, Wegberg eine UVP erarbeitet.<br />
Hierbei werden die Auswirkungen auf die Umwelt, die durch die Aufstellung des Bebauungsplans<br />
44W, Stahlwerk Becker, entstehen, ermittelt, beschrieben und bewertet.<br />
Unter Abschnitt 4.7 „Bereitstellung von Kompensationsmaßnahmen“ findet sich für das Plangebiet<br />
folgende Zusammenfassung:<br />
Über Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Plangebietes in Form von Flächen zur Entwicklung und<br />
Pflege von Natur und Landschaft nach § 9 (1) 20 BauGB ergibt sich nach der Bilanzierung ein Defizit<br />
von 294.250 Biotopwertpunkten.<br />
Dieses Defizit wird auf externen Kompensationsflächen ausgeglichen. Hierfür stehen zur Verfügung:<br />
- Eine 7.200 m² große Ackerfläche im unmittelbaren Anschluß an die im Südwesten des<br />
Planungsgebietes vorgesehenen Ausgleichsflächen (s. Karte 840/6A-1), hier ist die Anlage einer<br />
strukturreichen Obstwiese geplant, die mit der lockeren Gebüschflur der angrenzenden<br />
Ausgleichsflächen zu verzahnen ist.<br />
- Eine 20.764 m² große Ackerfläche nördlich von <strong>Willich</strong> an der St. Töniser Straße/L 362 (s. Karte<br />
840/6A-2). Als Kompensationsmaßnahme ist die Anlage einer strukturreichen Obstwiese mit<br />
eingestreuten Strauchgruppen vorgesehen.<br />
- Eine 20.638 m² große Ackerfläche an der St. Töniser/L 362, südlich der A 44 (s. Karte 840/6A-3)<br />
auf der eine strukturreiche Obstwiese mit eingestreuten Strauchgruppen anzulegen ist.<br />
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