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Königlich-bayerische Vorfeldkontrolle - GdF Gewerkschaft der ...

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<strong>der</strong> fl ugleiter 2007/03<br />

Aktuell<br />

14<br />

Photo: DFS<br />

✈ Dienstleistung o<strong>der</strong> hoheitliche Aufgabe? –<br />

Controller im alten Frankfurt ACC<br />

Luftraum erwähnt hätte. Denn, auch wenn es sich bei<br />

EUROCONTROL um eine äußerst professionelle Flugsicherungsorganisation<br />

handelt, so kann man nicht<br />

unbedingt behaupten, dass es sich hierbei um eine,<br />

wie es Artikel 87d des Grundgesetzes vorschreibt,<br />

„bundeseigene Verwaltung“ handelt. Somit wäre die<br />

Tätigkeit EUROCONTROLs über deutschem Hoheitsgebiet<br />

deshalb als verfassungswidrig anzusehen.<br />

Offensichtlich hat die weitere Stellungnahme Professor<br />

Wielands, nach welcher es sich bei <strong>der</strong> Flugsicherung<br />

nach europäischen Vorgaben lediglich um eine Dienstleistung<br />

und nicht um eine hoheitliche Aufgabe handle,<br />

den Privatisierungsfans Oberwasser gegeben. So<br />

erklärte Uwe Beckmeyer, verkehrspolitischer Sprecher<br />

<strong>der</strong> SPD, am 28. März, dass die im Grundgesetz festgeschriebenen<br />

Aufgaben <strong>der</strong> Flugsicherung mit europäischem<br />

Recht nicht mehr in Einklang zu bringen wären<br />

und deshalb die Verfassung geän<strong>der</strong>t werden müsse.<br />

Entscheidend ist dabei, so kann man auf <strong>der</strong> Homepage<br />

<strong>der</strong> SPD nachlesen, dass „die Grundgesetzän<strong>der</strong>ung<br />

rasch auf den Weg gebracht wird.“ Was man getrost als<br />

Drohung auffassen kann. Dieser Ausgabe des fl ugleiter<br />

liegt eine erste Stellungnahme zu den Interpretationen<br />

von Prof. Wieland bei. Prof. Dr. iur. Wellenfi tsch zaust<br />

die Äußerungen seines Kollegen, um es einmal bescheiden<br />

auszudrücken. Sein Gutachten selbst wird in Kürze<br />

vorliegen und von <strong>der</strong> <strong>GdF</strong> verbreitet werden.<br />

Grundgesetzän<strong>der</strong>ung mit welchem Ziel?<br />

Ohenhin sind die letzten Gesetze, die von <strong>der</strong><br />

Bundesregierung eingebracht und vom Bundestag<br />

verabschiedet wurden, nicht gerade als gelungen zu<br />

bezeichnen. Man mag da an Hartz IV, an das Allgemeine<br />

Gleichbehandlungsgesetz, an die Gesundheitsreform<br />

o<strong>der</strong> an den Nichtraucherschutz denken.<br />

Und so ist <strong>der</strong> FDP-Abgeordneten und ehemaligen<br />

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger<br />

durchaus zuzustimmen, als sie am 13. Dezember letzten<br />

Jahres in <strong>der</strong> „Aktuellen Stunde“ im Bundestag<br />

etwas wehmütig daran erinnerte, dass das deutsche<br />

Recht zu früheren Zeiten so etwas wie ein Exportschlager<br />

gewesen war. „Es wird künftig“, so führte<br />

sie aus, „nur noch selten gelingen, Län<strong>der</strong> zu fi nden,<br />

die sich am deutschen Recht orientieren werden. Zu<br />

groß ist die Serie von Pleiten, Pech und Pannen aus<br />

den vergangenen Wochen und Monaten in <strong>der</strong> deutschen<br />

Gesetzgebung, die von <strong>der</strong> Bundesregierung<br />

zu verantworten ist.“ Dem ist nicht viel hinzuzufügen,<br />

son<strong>der</strong>n zu befürchten, dass es bei <strong>der</strong> geplanten<br />

Grundgesetzän<strong>der</strong>ung und dem nachfolgenden<br />

novellierten Flugsicherungsgesetz in diesem Stil<br />

weitergeht. Vor allem dann, wenn ein Gesetz „rasch<br />

auf den Weg gebracht werden“ soll.<br />

Ziel <strong>der</strong> DKP: Verhökern – Gewinn: keiner<br />

Dabei scheint oftmals in Vergessenheit zu geraten,<br />

um was es bei dieser geplanten Grundgesetzän<strong>der</strong>ung<br />

geht. Es geht nicht, wie man bei <strong>der</strong> Diskussion durchaus<br />

den Eindruck gewinnen kann, um eine Än<strong>der</strong>ung<br />

um <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung willen. Es geht schlicht und einfach<br />

um den Verkauf <strong>der</strong> Flugsicherung an private Investoren.<br />

Die sollen, so sah es zumindest <strong>der</strong> erste Entwurf<br />

vor, mit 74,9% an <strong>der</strong> DFS beteiligt werden. An einer<br />

Organisation, welche für die Sicherheit im Luftverkehr<br />

verantwortlich ist und die man nicht den Kapitalinteressen<br />

von Unternehmen o<strong>der</strong> Investoren unterordnen<br />

sollte. Ganz abgesehen davon, dass die Flugsicherung<br />

wie das Schienen- und Straßennetz sowie die Wasserstraßen<br />

zur unverzichtbaren Infrastruktur eines<br />

Staates zählt, die nicht irgendwelchen Luftfahrtfi rmen<br />

o<strong>der</strong> Investoren gehört und somit auch nicht<br />

verkauft werden kann. Denn die Aufrechterhaltung<br />

<strong>der</strong> Sicherheit ist eine wichtige und unverzichtbare<br />

Staatsaufgabe. Dies ist, auch wenn Professor Wieland<br />

in sprachlicher Kosmetik dies als Dienstleistung<br />

bezeichnet, damit auch eine hoheitliche Aufgabe. Was<br />

nichts an<strong>der</strong>es bedeutet, als dass <strong>der</strong> Staat, in diesem<br />

Fall vertreten durch den Bundesverkehrsminister,<br />

je<strong>der</strong>zeit in <strong>der</strong> Lage sein muss, das Geschäftsgebaren<br />

<strong>der</strong> DFS zu kontrollieren und gegebenenfalls auch direkt<br />

zu intervenieren. Bundespräsident Köhler hat bei<br />

seiner Ablehnung des Gesetzes die Gefahr, die durch<br />

die Min<strong>der</strong>heitsbeteiligung des Bundes entsteht,<br />

durchaus gesehen und, was von den Protagonisten<br />

<strong>der</strong> Kapitalprivatisierung gerne verschwiegen wird,<br />

sein Veto auch mit <strong>der</strong> sich „unmittelbar ergebenden<br />

zeitlichen Befristung <strong>der</strong> vorgesehenen Steuerungs-<br />

und Kontrollrechte des Bundes sowie die geringen gesellschaftsrechtlichen<br />

Einfl ussmöglichkeiten aufgrund<br />

einer Min<strong>der</strong>heitsbeteiligung“ begründet.<br />

Flugsicherung ist eine Dienstleistung – ach?<br />

Nun berufen sich die Verfechter <strong>der</strong> Kapitalprivatisierung<br />

auf Professor Wieland, nach dessen Meinung es<br />

sich bei <strong>der</strong> Flugsicherung nicht um eine hoheitliche<br />

Aufgabe, son<strong>der</strong>n um eine Dienstleistung handle.<br />

Dass Professor Wieland, so berichtet <strong>der</strong> Luftfahrtnachrichtendienst<br />

FLUGPOST, beispielsweise <strong>der</strong><br />

„Abwicklung von Starts und Landungen“ und damit<br />

<strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> Flugverkehrskontrolle durch-

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