Königlich-bayerische Vorfeldkontrolle - GdF Gewerkschaft der ...
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<strong>der</strong> fl ugleiter 2007/03<br />
Aktuell<br />
14<br />
Photo: DFS<br />
✈ Dienstleistung o<strong>der</strong> hoheitliche Aufgabe? –<br />
Controller im alten Frankfurt ACC<br />
Luftraum erwähnt hätte. Denn, auch wenn es sich bei<br />
EUROCONTROL um eine äußerst professionelle Flugsicherungsorganisation<br />
handelt, so kann man nicht<br />
unbedingt behaupten, dass es sich hierbei um eine,<br />
wie es Artikel 87d des Grundgesetzes vorschreibt,<br />
„bundeseigene Verwaltung“ handelt. Somit wäre die<br />
Tätigkeit EUROCONTROLs über deutschem Hoheitsgebiet<br />
deshalb als verfassungswidrig anzusehen.<br />
Offensichtlich hat die weitere Stellungnahme Professor<br />
Wielands, nach welcher es sich bei <strong>der</strong> Flugsicherung<br />
nach europäischen Vorgaben lediglich um eine Dienstleistung<br />
und nicht um eine hoheitliche Aufgabe handle,<br />
den Privatisierungsfans Oberwasser gegeben. So<br />
erklärte Uwe Beckmeyer, verkehrspolitischer Sprecher<br />
<strong>der</strong> SPD, am 28. März, dass die im Grundgesetz festgeschriebenen<br />
Aufgaben <strong>der</strong> Flugsicherung mit europäischem<br />
Recht nicht mehr in Einklang zu bringen wären<br />
und deshalb die Verfassung geän<strong>der</strong>t werden müsse.<br />
Entscheidend ist dabei, so kann man auf <strong>der</strong> Homepage<br />
<strong>der</strong> SPD nachlesen, dass „die Grundgesetzän<strong>der</strong>ung<br />
rasch auf den Weg gebracht wird.“ Was man getrost als<br />
Drohung auffassen kann. Dieser Ausgabe des fl ugleiter<br />
liegt eine erste Stellungnahme zu den Interpretationen<br />
von Prof. Wieland bei. Prof. Dr. iur. Wellenfi tsch zaust<br />
die Äußerungen seines Kollegen, um es einmal bescheiden<br />
auszudrücken. Sein Gutachten selbst wird in Kürze<br />
vorliegen und von <strong>der</strong> <strong>GdF</strong> verbreitet werden.<br />
Grundgesetzän<strong>der</strong>ung mit welchem Ziel?<br />
Ohenhin sind die letzten Gesetze, die von <strong>der</strong><br />
Bundesregierung eingebracht und vom Bundestag<br />
verabschiedet wurden, nicht gerade als gelungen zu<br />
bezeichnen. Man mag da an Hartz IV, an das Allgemeine<br />
Gleichbehandlungsgesetz, an die Gesundheitsreform<br />
o<strong>der</strong> an den Nichtraucherschutz denken.<br />
Und so ist <strong>der</strong> FDP-Abgeordneten und ehemaligen<br />
Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger<br />
durchaus zuzustimmen, als sie am 13. Dezember letzten<br />
Jahres in <strong>der</strong> „Aktuellen Stunde“ im Bundestag<br />
etwas wehmütig daran erinnerte, dass das deutsche<br />
Recht zu früheren Zeiten so etwas wie ein Exportschlager<br />
gewesen war. „Es wird künftig“, so führte<br />
sie aus, „nur noch selten gelingen, Län<strong>der</strong> zu fi nden,<br />
die sich am deutschen Recht orientieren werden. Zu<br />
groß ist die Serie von Pleiten, Pech und Pannen aus<br />
den vergangenen Wochen und Monaten in <strong>der</strong> deutschen<br />
Gesetzgebung, die von <strong>der</strong> Bundesregierung<br />
zu verantworten ist.“ Dem ist nicht viel hinzuzufügen,<br />
son<strong>der</strong>n zu befürchten, dass es bei <strong>der</strong> geplanten<br />
Grundgesetzän<strong>der</strong>ung und dem nachfolgenden<br />
novellierten Flugsicherungsgesetz in diesem Stil<br />
weitergeht. Vor allem dann, wenn ein Gesetz „rasch<br />
auf den Weg gebracht werden“ soll.<br />
Ziel <strong>der</strong> DKP: Verhökern – Gewinn: keiner<br />
Dabei scheint oftmals in Vergessenheit zu geraten,<br />
um was es bei dieser geplanten Grundgesetzän<strong>der</strong>ung<br />
geht. Es geht nicht, wie man bei <strong>der</strong> Diskussion durchaus<br />
den Eindruck gewinnen kann, um eine Än<strong>der</strong>ung<br />
um <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung willen. Es geht schlicht und einfach<br />
um den Verkauf <strong>der</strong> Flugsicherung an private Investoren.<br />
Die sollen, so sah es zumindest <strong>der</strong> erste Entwurf<br />
vor, mit 74,9% an <strong>der</strong> DFS beteiligt werden. An einer<br />
Organisation, welche für die Sicherheit im Luftverkehr<br />
verantwortlich ist und die man nicht den Kapitalinteressen<br />
von Unternehmen o<strong>der</strong> Investoren unterordnen<br />
sollte. Ganz abgesehen davon, dass die Flugsicherung<br />
wie das Schienen- und Straßennetz sowie die Wasserstraßen<br />
zur unverzichtbaren Infrastruktur eines<br />
Staates zählt, die nicht irgendwelchen Luftfahrtfi rmen<br />
o<strong>der</strong> Investoren gehört und somit auch nicht<br />
verkauft werden kann. Denn die Aufrechterhaltung<br />
<strong>der</strong> Sicherheit ist eine wichtige und unverzichtbare<br />
Staatsaufgabe. Dies ist, auch wenn Professor Wieland<br />
in sprachlicher Kosmetik dies als Dienstleistung<br />
bezeichnet, damit auch eine hoheitliche Aufgabe. Was<br />
nichts an<strong>der</strong>es bedeutet, als dass <strong>der</strong> Staat, in diesem<br />
Fall vertreten durch den Bundesverkehrsminister,<br />
je<strong>der</strong>zeit in <strong>der</strong> Lage sein muss, das Geschäftsgebaren<br />
<strong>der</strong> DFS zu kontrollieren und gegebenenfalls auch direkt<br />
zu intervenieren. Bundespräsident Köhler hat bei<br />
seiner Ablehnung des Gesetzes die Gefahr, die durch<br />
die Min<strong>der</strong>heitsbeteiligung des Bundes entsteht,<br />
durchaus gesehen und, was von den Protagonisten<br />
<strong>der</strong> Kapitalprivatisierung gerne verschwiegen wird,<br />
sein Veto auch mit <strong>der</strong> sich „unmittelbar ergebenden<br />
zeitlichen Befristung <strong>der</strong> vorgesehenen Steuerungs-<br />
und Kontrollrechte des Bundes sowie die geringen gesellschaftsrechtlichen<br />
Einfl ussmöglichkeiten aufgrund<br />
einer Min<strong>der</strong>heitsbeteiligung“ begründet.<br />
Flugsicherung ist eine Dienstleistung – ach?<br />
Nun berufen sich die Verfechter <strong>der</strong> Kapitalprivatisierung<br />
auf Professor Wieland, nach dessen Meinung es<br />
sich bei <strong>der</strong> Flugsicherung nicht um eine hoheitliche<br />
Aufgabe, son<strong>der</strong>n um eine Dienstleistung handle.<br />
Dass Professor Wieland, so berichtet <strong>der</strong> Luftfahrtnachrichtendienst<br />
FLUGPOST, beispielsweise <strong>der</strong><br />
„Abwicklung von Starts und Landungen“ und damit<br />
<strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> Flugverkehrskontrolle durch-