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Königlich-bayerische Vorfeldkontrolle - GdF Gewerkschaft der ...

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aus hoheitlichen Charakter zuspricht, scheint dabei<br />

nicht zu stören. So kann man berechtigterweise<br />

fragen, ob es sich bei <strong>der</strong> Flugsicherung - zumindest<br />

wenn man ihren Kernbereich betrachtet - nicht doch<br />

um eine hoheitliche Aufgabe handelt. Das Europäische<br />

Parlament und <strong>der</strong> Europäische Rat haben da<br />

offensichtlich eine eindeutige Auffassung, die Klaus<br />

Reifel bereits in <strong>der</strong> Dezemberausgabe (6/2006)<br />

erwähnte. So wird in <strong>der</strong> Flugsicherungsdienste-Verordnung<br />

(Nr. 550/2004) festgestellt: „Die Erbringung<br />

von Flugsicherungsdiensten gem. dieser Verordnung<br />

hängt mit <strong>der</strong> Ausübung von hoheitlichen Befugnissen<br />

zusammen, die keinen wirtschaftlichen Charakter<br />

aufweisen, <strong>der</strong> die Anwendung <strong>der</strong> Wettbewerbsregeln<br />

des Vertrages rechtfertigen würde.“<br />

Eigentlich beschreibt diese Verordnung sehr eindeutig,<br />

um was es sich bei <strong>der</strong> Flugsicherung handelt<br />

- um eine hoheitliche Aufgabe, die keinen Wettbewerbsregeln<br />

unterliegen darf. Bleibt noch die Frage,<br />

wie es sich mit den hoheitlichen Aufgaben verhält,<br />

die zumindest auf den ersten Blick nur in bundeseigener<br />

Verwaltung ausgeübt werden dürfen. Ob diese<br />

Begründung juristisch wohl begründet ist o<strong>der</strong> ob<br />

es dazu noch an<strong>der</strong>e Meinungen gibt, soll hier nicht<br />

untersucht werden. Offensichtlich ist jedoch, dass<br />

- wie es das Beispiel EUOCONTROL zeigt - hoheitliche<br />

Aufgaben durchaus an an<strong>der</strong>e, auch ausländische<br />

Organisationen übertragen werden können. So<br />

führte das Landgericht Konstanz in seinem Urteil zum<br />

Rechtsstreit zwischen <strong>der</strong> Bashkirian Airlines (<strong>der</strong>en<br />

Tu-154 über Überlingen mit einer DHL B757 kollidiert<br />

war) und <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland aus, dass<br />

staatliche Hoheitsrechte einem an<strong>der</strong>en Staat zur<br />

Ausübung durch ein so genanntes Servitut überlassen<br />

werden können. Nur muss diese Übertragung durch einen<br />

Staatsvertrag auf eine völkerrechtliche Grundlage<br />

gestellt werden. Und da diese völkerrechtliche Grundlage<br />

nicht existiert, sah das Landgericht die Tätigkeit<br />

„skyguides“ über dem deutschen Hoheitsgebiet als<br />

verfassungswidrig an und verurteilte die Bundesrepublik<br />

zur Zahlung eines Schadensersatzes.<br />

Wem nützt die „DKP“?<br />

Als das Gesetz zur Neuregelung im Bundestag<br />

beraten wurde, betonten die Sprecher nahezu aller<br />

Parteien, dass die DFS damit noch effi zienter und fi t<br />

für den zu erwartenden Wettbewerb gemacht werden<br />

sollte. Nun ist für das SES-Projekt eine Kapitalpri-<br />

vatisierung nicht erfor<strong>der</strong>lich; bliebe die DFS zu 100<br />

Prozent im Besitz des Bundes, so wären dadurch die<br />

europäischen Vorgaben voll und ganz erfüllt. Bleibt<br />

noch das Problem des Wettbewerbs. Abgesehen von<br />

<strong>der</strong> Tatsache, dass Organisationen, die für die Sicherheit<br />

verantwortlich sind, nicht dem Wettbewerb<br />

ausgesetzt werden sollten, scheint es mit diesem<br />

Wettbewerb nicht so weit her zu sein. Schließlich<br />

wurde <strong>der</strong> DFS im Streckenbereich für 20 und im<br />

Towerbereich für 16 Jahre das ausschließliche Monopol<br />

zugesprochen. Was sich mit dem Wettbewerbsgedanken<br />

nicht beson<strong>der</strong>s gut vereinbaren lässt.<br />

Zudem sollten sich sowohl <strong>der</strong> Verkehrsminister als<br />

auch die Abgeordneten des Bundestages sehr gut<br />

überlegen, welch Juwel sie zu 74,9% an irgendwelche<br />

Investoren verscherbeln wollen. Auch wenn es an<br />

den Maßnahmen <strong>der</strong> DFS durchaus so manches zu<br />

kritisieren gibt, wie z.B. den zunehmend rüden Umgang<br />

mit ihren Mitarbeitern, es handelt sich dennoch<br />

um eine erfolgreiche und effi ziente Flugsicherung.<br />

Was wahrscheinlich daran liegt, dass die Lotsen,<br />

Techniker, FDBs, nicht zuletzt die Kolleg/innen in <strong>der</strong><br />

UZ ihren selbst gesetzten hohen Sicherheitsstandard<br />

erfüllen wollen. Merke: Geschäftsleitungen walten,<br />

Vorstände wirken, Manager sind tätig - darunter<br />

wird gearbeitet. Ob die DFS dabei in Europa den<br />

ersten Platz einnimmt, sei dahin gestellt. Aber man<br />

kann durchaus sagen, dass sie erfolgreich in <strong>der</strong><br />

Championsleague spielt. So stellte die DFS am 16.<br />

April dieses Jahres unter an<strong>der</strong>em fest: „Mit direkten<br />

Routen und einer exzellenten Pünktlichkeit trägt die<br />

DFS zum umweltbewussten Luftverkehr bei. Im Jahr<br />

2006 war die deutsche Flugsicherung die Pünktlichste<br />

in Europa. 97 Prozent aller Flüge im deutschen<br />

Luftraum erreichten ihr Ziel ohne fl ugsicherungsverursachte<br />

Verspätungen. Für diese sind im deutschen<br />

Luftraum primär die Fluggesellschaften selbst<br />

verantwortlich (ca. 50 Prozent). Weitere Hauptgründe<br />

für die Unpünktlichkeit sind die mangelnde Kapazität<br />

an den Flughäfen (ca. 17 Prozent) und das Wetter (15<br />

Prozent). In Deutschland war je<strong>der</strong> Flug um durchschnittlich<br />

0,63 Minuten, also 37,8 Sekunden verspätet,<br />

davon beträgt <strong>der</strong> Anteil, den die DFS zu vertreten<br />

hat, 0,07 Minuten, also lediglich 4,2 Sekunden.“<br />

Privatisierung: kein Ausweg!<br />

Auch wenn Pressemeldungen primär dazu verwendet<br />

werden, die jeweiligen Unternehmen von ihrer besten<br />

✈ Kontrolle von Starts und Landungen –<br />

doch eine hoheitliche Aufgabe?<br />

Aktuell<br />

Photo: Airbus<br />

15 <strong>der</strong> fl ugleiter 2007/03

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