13.04.2013 Aufrufe

Mecklenburg Vorpommern Leitfaden Urlaub auf dem Fischerhof

Mecklenburg Vorpommern Leitfaden Urlaub auf dem Fischerhof

Mecklenburg Vorpommern Leitfaden Urlaub auf dem Fischerhof

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- zu einem Gesamtpreis anbietet.<br />

35<br />

Marketing<br />

Bitte beachten Sie: Es spielt keine Rolle, ob Sie die Bausteine selbst durchführen oder jemand<br />

damit be<strong>auf</strong>tragen. Wichtig ist, wer sie bündelt und zu einem Gesamtpreis unter<br />

seinem Namen anbietet! Nur wenn Sie die Reise <strong>dem</strong> Gast unter Ihrem Namen anbieten,<br />

sind Sie Reiseveranstalter und unterliegen damit <strong>dem</strong> Reiserecht gemäß § 651 BGB! Bieten<br />

Sie die Reise z. B. <strong>dem</strong> regionalen Tourismusverband an und dieser verk<strong>auf</strong>t sie unter seinem<br />

Namen weiter, ist dieser der Reiseveranstalter.<br />

Jeder, der Pauschalreisen anbietet, gilt also rechtlich als Reiseveranstalter und ist dazu verpflichtet,<br />

eine Insolvenzversicherung abzuschließen. Allen Reiseveranstaltern, aber auch<br />

Anbietern von Einzelleistungen, wird dringend empfohlen, eine Haftpflichtversicherung<br />

abzuschließen. Da die richtige Absicherung äußerst wichtig ist, informieren Sie sich bitte<br />

genau zu allen relevanten Versicherungen und Pflichten (Reisebestätigung, Allgemeine<br />

Geschäftsbedingungen etc.) bspw. <strong>auf</strong> den Internetseiten des Deutschen Tourismusverbandes<br />

(www.dtv-gastgeberportal.de).<br />

Näheres in Kapitel 9!<br />

Überlegen Sie also, ob Sie einige Einzelleistungen im ‚Package’ anbieten möchten und wie<br />

Sie dieses ‚Package’ gestalten könnten. Alternativ können Sie Leistungen wie den Verleih<br />

eines Angelbootes auch als zusätzliche Leistung zur Übernachtung anbieten. Somit wären<br />

Sie kein Veranstalter.<br />

5.3.3 Weitere Tipps zur Produktgestaltung<br />

Es ist wichtig, bei der Produktentwicklung die Konkurrenz im Blick zu haben. Achten Sie<br />

dar<strong>auf</strong>, dass sich Ihre Produkte durch Ihre besonderen Stärken von den Produkten der<br />

Konkurrenz abheben.<br />

- Welche gemeinschaftlichen Kooperationen sind möglich? Beispielsweise<br />

sollten Sie sich überlegen, ob Ihnen eine Kooperation mit einem anderen<br />

Partner aus Ihrer Umgebung zu einer besseren gemeinsamen Produktentwicklung<br />

verhilft. Hilfreich dabei können von Tourismusverbänden durchgeführte<br />

Treffen oder Workshops sein, in <strong>dem</strong> interessierte Leistungsträger teilnehmen<br />

und gemeinsame Ideen erarbeitet werden können.<br />

- Machen Sie sich darüber Gedanken, welchen Service Sie Ihren Gästen bieten<br />

können und möchten. Häufig lässt sich durch kleine Investitionen im Service<br />

eine spürbare Umsatzsteigerung herbeiführen, während eine Vernachlässigung<br />

der Qualität Ihres Angebotes eher zu starken Einbußen führen kann.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!