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Mecklenburg Vorpommern Leitfaden Urlaub auf dem Fischerhof

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Ausgestaltung eines touristischen Angebotes<br />

3. Art des Objektes ( z. B. freistehendes Gästehaus; Objekt zur alleinigen Nutzung<br />

/ zur Mitbenutzung)<br />

4. Aussicht aus <strong>dem</strong> Wohnzimmer (z. B. offene, unverbaute Sicht <strong>auf</strong> Landschaft<br />

und Natur)<br />

5. Balkon und Terrasse (je Wohneinheit) (z. B. Sitzmöglichkeit im Garten; Vorhandensein<br />

Terrasse; Terrasse überdacht)<br />

6. Garten / Anlage des Hauses (z. B. mit / ohne Bepflanzung; alleinige Nutzung /<br />

Mitbenutzung)<br />

7. Zufahrt / Zugang zum Gebäude; Parkmöglichkeiten (z. B. Zufahrt zum Gebäude<br />

ist beschwerlich; Vorhandensein eines überdachten Stellplatzes; Parkmöglichkeiten)<br />

8. Serviceleistungen (z. B. Vorhandensein von Handtüchern, Bettwäsche, Reinigungsservice<br />

während des Aufenthaltes)<br />

9. Freizeitleistungen (z. B. Naturbadestelle; Bootsverleih; Fahrradverleih etc.)<br />

Die Klassifizierung von Ferienwohnungen / -häusern und Privatzimmern hat eine Gültigkeitsdauer<br />

von 3 Jahren und wird durch Mitarbeiter der örtlichen Tourismusorganisation<br />

/ Lizenznehmer oder von DTV-geschulten Prüfern durchgeführt.<br />

In <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> obliegt die Durchführung der Klassifizierung den Mitarbeitern<br />

der örtlichen Tourismusorganisationen oder Lizenznehmern, z. B. <strong>dem</strong> Tourismusverband<br />

<strong>Mecklenburg</strong>ische Seenplatte e. V. Eine genaue Übersicht über alle DTV-Prüfer im<br />

Bundesland kann unter <strong>dem</strong> folgenden Link eingesehen werden:<br />

http://www.deutschertourismusverband.de/index.php?pageId=71 (Stand 30.11.2007)<br />

Die Lizenznehmer führen mittels des Kriterienkataloges die notwendigen Überprüfungen<br />

der Ferienwohnungen bzw.- häuser durch und vergeben mit Hilfe eines Punktesystems die<br />

erreichten Sternekategorien sowie die dazugehörige DTV-Klassifizierungsurkunde und<br />

Gültigkeitsplakette für das jeweilige Ferienobjekt.<br />

Die Gebühren für die Durchführung der Klassifizierung werden von den einzelnen Tourismusorganisationen<br />

und DTV-Lizenznehmern in <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> eingenommen<br />

und fallen für den Zeitraum von 3 Jahren an. Die Gebühren beinhalten eine DTV-<br />

Lizenzgebühr von 15,00 Euro zzgl. MwSt. pro Ferienwohnung / -hausanbieter und eine<br />

Grundgebühr für Information, Beratung, Überprüfung und Bewertung der Ferienobjekte<br />

sowie für die Durchführung der Klassifizierung. Diese Bearbeitungspauschale erhebt der<br />

jeweilige Lizenznehmer des Landes selbst. Sie liegt nach DTV-Angaben zwischen 50,00<br />

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