13.04.2013 Aufrufe

Mecklenburg Vorpommern Leitfaden Urlaub auf dem Fischerhof

Mecklenburg Vorpommern Leitfaden Urlaub auf dem Fischerhof

Mecklenburg Vorpommern Leitfaden Urlaub auf dem Fischerhof

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

69<br />

Förderung und Fortbildung<br />

Welches Förderprogramm für Sie infrage kommt, hängt von zahlreichen Faktoren wie z. B.<br />

die Art Ihres Vorhabens oder <strong>dem</strong> Antragsteller ab, deshalb stellen wir Ihnen hier kurz die<br />

wichtigsten Förderprogramme, die das LFI betreut, vor. Häufig sind Unternehmen der Fischerei<br />

von der Förderung ausgeschlossen. Wenn jedoch das touristische Angebot im<br />

Rahmen einer eigenen Firma (GmbH, GbR, …) erfolgt, ist eine Förderung des Vorhabens<br />

möglich. Davon ausgeschlossen sind jedoch Investitionen in die Schaffung zusätzlicher<br />

Bettenkapazitäten.<br />

8.1.3.1 Gemeinschafts<strong>auf</strong>gabe (GA) "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"<br />

Zuschüsse für Investitionen der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Tourismus) mit <strong>dem</strong> vorrangigen<br />

Ziel der Schaffung und dauerhaften Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen<br />

Der Schwerpunkt der einzelbetrieblichen Förderung wird <strong>auf</strong> Investitionsvorhaben des<br />

Verarbeitenden Gewerbes und des Handwerks sowie <strong>auf</strong> ausgewählte Dienstleistungen<br />

gelegt. Der Höchstbetrag des GA-Investitionszuschusses und einschließlich eventuell zu<br />

gewährender Investitionszulage bleibt grundsätzlich <strong>auf</strong> max. 80.000 Euro pro zusätzlichem<br />

Arbeitsplatz oder Ausbildungsplatz begrenzt. Allerdings ist die Förderung von Ferienwohnungen<br />

und Ferienhäusern sowie Gaststätten grundsätzlich ausgeschlossen. Dazu<br />

gehören auch Errichtungs- und Erweiterungsinvestitionen von Tourismusbetrieben, wenn<br />

das Ziel die Schaffung weiterer Bettenkapazitäten ist.<br />

Einschränkungen:<br />

Die Anschaffung immaterieller Wirtschaftsgüter und Eigenleistungen werden grundsätzlich<br />

nicht gefördert. Lohnkostenbezogene Zuschüsse werden grundsätzlich nur für Vorhaben<br />

mit besonderen Struktur- und Beschäftigungseffekten gewährt.<br />

Es besteht kein Rechtsanspruch <strong>auf</strong> die Fördermittel.<br />

(Quelle: www.gruender-mv.de; eingesehen am 30.08.2007)<br />

8.1.3.2 Mikro – Darlehen<br />

Es handelt sich um ein Darlehen zur Unterstützung von Existenzgründern, um die Gründung<br />

nachhaltiger selbstständiger Existenzen zu ermöglichen oder zu erleichtern.<br />

Existenzgründer können gefördert werden, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:<br />

- Hauptwohnsitz und Betriebsstätte in <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>,<br />

- Nachweis der erforderlichen Kenntnisse in Bezug <strong>auf</strong> Fachkunde und Unternehmensführung,

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!