KLIMAGUTACHTEN ZUM BEBAUUNGSPLAN ... - Stadt Weinheim
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Die klimaökologische Analyse ist wie folgt gegliedert:<br />
a) Grundlagen<br />
• Beschreibung des Planungsentwurfs (Kap. 2)<br />
• Erläuterungen zur Untersuchungsmethodik (Kap. 3)<br />
Klimagutachten zum Bebauungsplan <strong>Weinheim</strong><br />
Nr. 1/01-09 „Ehemaliger Güterbahnhof“<br />
b) Ermittlung und Beschreibung der örtlichen Klimasituation<br />
• Detaillierte Beschreibung der klimaökologischen Funktionsabläufe im Untersuchungsgebiet<br />
(Kap. 4)<br />
• Numerische Modellrechnungen zur Ermittlung der planungsbedingten klimatischen<br />
Modifikationen (Kap. 5)<br />
c) Fachliche Bewertung<br />
• Zusammenfassung/Bewertung und Planungsempfehlungen (Kap. 6)<br />
2 Flächennutzung / Planungskonzept 2<br />
Das Planungsgebiet umfasst im Wesentlichen den Bereich der ehemaligen<br />
Gleisanlagen des Güterbahnhofs und die dort angesiedelten Gewerbebetriebe. In<br />
das Plangebiet einbezogen sind noch ein Teil der B 3, ein Teil der planfestgestellten<br />
OEG-Trasse sowie ein Grundstück im Besitz der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>.<br />
Wie den Fotoaufnahmen in Abbildung 2 zu entnehmen ist, ist das weitgehend<br />
brachliegende und von Schotterflächen der ehemaligen Gleisanlagen geprägte<br />
Areal mittlerweile von Ruderalgewächsen besiedelt. Daneben bestehen noch alte<br />
Laderampen und leer stehende Gebäude mit bodenversiegelten Zufahrten.<br />
Im mittleren Bereich wird das Planungsgebiet von einer Fußgängerbrücke (Barbarasteg)<br />
überquert. Im Süden befindet sich die Zeppelinbrücke.<br />
Laut dem vorliegenden Bebauungsplanvorentwurf bzw. Städtebaulichen Entwurf<br />
(Abbildungen 3 und 4) kann das Plangebiet in 5 Teilbereiche gegliedert werden:<br />
1. Der Bereich südlich der Zeppelinbrücke wird von Bebauung freigehalten.<br />
2. Im Sondergebiet – Bereich 1 ist entlang der Bahntrasse ein Baumarkt mit Gartencenter<br />
und Freigelände vorgesehen. Die Stellplätze sind östlich in Richtung<br />
B 3 geplant. Die GRZ ist mit 1.0 festgesetzt. Die max. Gebäudehöhe beträgt<br />
ca. 12 m.<br />
2<br />
Die Beschreibung des Planvorhabens ist dem Textteil zum Bebauungsplan vom 29.03.2010<br />
(STADTPLANUNG + ARCHITEKTUR FISCHER) entnommen.<br />
ÖKOPLANA Seite 3