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KLIMAGUTACHTEN ZUM BEBAUUNGSPLAN ... - Stadt Weinheim

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Die klimaökologische Analyse ist wie folgt gegliedert:<br />

a) Grundlagen<br />

• Beschreibung des Planungsentwurfs (Kap. 2)<br />

• Erläuterungen zur Untersuchungsmethodik (Kap. 3)<br />

Klimagutachten zum Bebauungsplan <strong>Weinheim</strong><br />

Nr. 1/01-09 „Ehemaliger Güterbahnhof“<br />

b) Ermittlung und Beschreibung der örtlichen Klimasituation<br />

• Detaillierte Beschreibung der klimaökologischen Funktionsabläufe im Untersuchungsgebiet<br />

(Kap. 4)<br />

• Numerische Modellrechnungen zur Ermittlung der planungsbedingten klimatischen<br />

Modifikationen (Kap. 5)<br />

c) Fachliche Bewertung<br />

• Zusammenfassung/Bewertung und Planungsempfehlungen (Kap. 6)<br />

2 Flächennutzung / Planungskonzept 2<br />

Das Planungsgebiet umfasst im Wesentlichen den Bereich der ehemaligen<br />

Gleisanlagen des Güterbahnhofs und die dort angesiedelten Gewerbebetriebe. In<br />

das Plangebiet einbezogen sind noch ein Teil der B 3, ein Teil der planfestgestellten<br />

OEG-Trasse sowie ein Grundstück im Besitz der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>.<br />

Wie den Fotoaufnahmen in Abbildung 2 zu entnehmen ist, ist das weitgehend<br />

brachliegende und von Schotterflächen der ehemaligen Gleisanlagen geprägte<br />

Areal mittlerweile von Ruderalgewächsen besiedelt. Daneben bestehen noch alte<br />

Laderampen und leer stehende Gebäude mit bodenversiegelten Zufahrten.<br />

Im mittleren Bereich wird das Planungsgebiet von einer Fußgängerbrücke (Barbarasteg)<br />

überquert. Im Süden befindet sich die Zeppelinbrücke.<br />

Laut dem vorliegenden Bebauungsplanvorentwurf bzw. Städtebaulichen Entwurf<br />

(Abbildungen 3 und 4) kann das Plangebiet in 5 Teilbereiche gegliedert werden:<br />

1. Der Bereich südlich der Zeppelinbrücke wird von Bebauung freigehalten.<br />

2. Im Sondergebiet – Bereich 1 ist entlang der Bahntrasse ein Baumarkt mit Gartencenter<br />

und Freigelände vorgesehen. Die Stellplätze sind östlich in Richtung<br />

B 3 geplant. Die GRZ ist mit 1.0 festgesetzt. Die max. Gebäudehöhe beträgt<br />

ca. 12 m.<br />

2<br />

Die Beschreibung des Planvorhabens ist dem Textteil zum Bebauungsplan vom 29.03.2010<br />

(STADTPLANUNG + ARCHITEKTUR FISCHER) entnommen.<br />

ÖKOPLANA Seite 3

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