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KLIMAGUTACHTEN ZUM BEBAUUNGSPLAN ... - Stadt Weinheim

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Klimagutachten zum Bebauungsplan <strong>Weinheim</strong><br />

Nr. 1/01-09 „Ehemaliger Güterbahnhof“<br />

3. Das Sondergebiet - Bereich 2 grenzt im Norden an den Barbarasteg. Hier ist<br />

die Einrichtung eines Elektrofachmarkts geplant. Die GRZ beträgt 1.0 und die<br />

max. Gebäudehöhe soll ca. 12 m betragen.<br />

4. Nördlich des Barbarastegs schließt das Sondergebiet - Bereich 3 an. Hier sollen<br />

ein Möbelmarkt sowie kleinere Fachmärkte angesiedelt werden. Zusätzlich<br />

ist ein Fast-Food-Restaurant möglich. Die GRZ beläuft sich auf 1.0. Die max.<br />

Gebäudehöhe soll ca. 14 m betragen.<br />

5. Den nördlichen Teilbereich des Planungsgebietes bilden gewerbliche Nutzungen<br />

(Handwerkerhof, Hotel). Betriebe, die in der östlich benachbarte Wohnbebauung<br />

zu Immissionsmehrbelastungen führen, sind nicht zugelassen. Die<br />

GRZ ist auf 0.8 begrenzt. Die max. Gebäudehöhe beträgt ca. 16 m.<br />

Zwischen den bebauten Teilbereichen des Sondergebietes und dem Gewerbegebiet<br />

sind Abstandsflächen zwischen ca. 20 und 24 m Breite vorgesehen. Zur B<br />

3 ergeben sich Abstände von ca. 7 –22 m.<br />

Die vorgelegte Entwurfsplanung sieht bereits ein umfangreiches Grün- und Gestaltungskonzept<br />

vor:<br />

- Entlang der B 3 wird eine Baumreihe mit hochstämmigen Laubbäumen gepflanzt.<br />

Die Abstände betragen jeweils ca. 10 – 12 m.<br />

- Im Bereich der Stellplätze ist ebenfalls die Pflanzung von standortgerechten<br />

Laubbäumen gefordert.<br />

- Die Flachdächer bzw. flach geneigten Dächer sind extensiv zu begrünen. Auf<br />

bis zu 35% der Dachflächen können Solaranlagen errichtet werden. Auf<br />

Dachbegrünung kann dann verzichtet werden. Auch durch Technikaufbauten<br />

kann die Dachbegrünung um bis zu 5% reduziert werden.<br />

- Mindestens 50% der begrünbaren Wandflächen in Richtung Bahntrasse sind<br />

mit Schling-, Rank- oder Kletterpflanzen zu versehen<br />

- Die Stellplätze sind, soweit wasserrechtlich zulässig, mit wasserdurchlässigen<br />

Oberflächenbelägen herzustellen.<br />

- Die Flächen M1 und M2 im Norden bzw. Süden des Plangebietes (Mulden zur<br />

Rückhaltung und Versickerung des Niederschlagswassers) sind als private<br />

Grünflächen festgesetzt.<br />

ÖKOPLANA Seite 4

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