KLIMAGUTACHTEN ZUM BEBAUUNGSPLAN ... - Stadt Weinheim
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Klimagutachten zum Bebauungsplan <strong>Weinheim</strong><br />
Nr. 1/01-09 „Ehemaliger Güterbahnhof“<br />
3. Das Sondergebiet - Bereich 2 grenzt im Norden an den Barbarasteg. Hier ist<br />
die Einrichtung eines Elektrofachmarkts geplant. Die GRZ beträgt 1.0 und die<br />
max. Gebäudehöhe soll ca. 12 m betragen.<br />
4. Nördlich des Barbarastegs schließt das Sondergebiet - Bereich 3 an. Hier sollen<br />
ein Möbelmarkt sowie kleinere Fachmärkte angesiedelt werden. Zusätzlich<br />
ist ein Fast-Food-Restaurant möglich. Die GRZ beläuft sich auf 1.0. Die max.<br />
Gebäudehöhe soll ca. 14 m betragen.<br />
5. Den nördlichen Teilbereich des Planungsgebietes bilden gewerbliche Nutzungen<br />
(Handwerkerhof, Hotel). Betriebe, die in der östlich benachbarte Wohnbebauung<br />
zu Immissionsmehrbelastungen führen, sind nicht zugelassen. Die<br />
GRZ ist auf 0.8 begrenzt. Die max. Gebäudehöhe beträgt ca. 16 m.<br />
Zwischen den bebauten Teilbereichen des Sondergebietes und dem Gewerbegebiet<br />
sind Abstandsflächen zwischen ca. 20 und 24 m Breite vorgesehen. Zur B<br />
3 ergeben sich Abstände von ca. 7 –22 m.<br />
Die vorgelegte Entwurfsplanung sieht bereits ein umfangreiches Grün- und Gestaltungskonzept<br />
vor:<br />
- Entlang der B 3 wird eine Baumreihe mit hochstämmigen Laubbäumen gepflanzt.<br />
Die Abstände betragen jeweils ca. 10 – 12 m.<br />
- Im Bereich der Stellplätze ist ebenfalls die Pflanzung von standortgerechten<br />
Laubbäumen gefordert.<br />
- Die Flachdächer bzw. flach geneigten Dächer sind extensiv zu begrünen. Auf<br />
bis zu 35% der Dachflächen können Solaranlagen errichtet werden. Auf<br />
Dachbegrünung kann dann verzichtet werden. Auch durch Technikaufbauten<br />
kann die Dachbegrünung um bis zu 5% reduziert werden.<br />
- Mindestens 50% der begrünbaren Wandflächen in Richtung Bahntrasse sind<br />
mit Schling-, Rank- oder Kletterpflanzen zu versehen<br />
- Die Stellplätze sind, soweit wasserrechtlich zulässig, mit wasserdurchlässigen<br />
Oberflächenbelägen herzustellen.<br />
- Die Flächen M1 und M2 im Norden bzw. Süden des Plangebietes (Mulden zur<br />
Rückhaltung und Versickerung des Niederschlagswassers) sind als private<br />
Grünflächen festgesetzt.<br />
ÖKOPLANA Seite 4