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Blaue Reihe - Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen eV

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Südens bestehen und volatile, umstrittene Regionen absichern sollten. Schließlich wurde dem Norden<br />

zugebilligt, weiterhin das Scharia-Recht anwenden zu dürfen – allerdings mit der Auflage, Teile<br />

der Verfassung so zu ändern, dass <strong>die</strong> Scharia nicht <strong>für</strong> Nicht-Muslime gelte. 5<br />

Das CPA: Bemühen um gleichgewichtigen Ausgleich<br />

Als am meisten diffizil stellte sich aber schon während der Übergangsperiode <strong>die</strong> im CPA in einem<br />

eigenen Kapitel hervorgehobene Sonderregelung zur umstrittenen Region Abyei heraus. 6 Schon<br />

<strong>die</strong> Beschreibung <strong>die</strong>ser Region, <strong>die</strong> formal zunächst weiterhin dem nordsudanesischen Bundesstaat<br />

Südkordofan zugehört, als Brücke zwischen Nord und Süd, <strong>die</strong> das sudanesische Volk verbinde,<br />

war mehr Wunschdenken als dass sie der Realität standhielt.<br />

Ein wichtiger, durch den Friedensfahrplan vorgegebener Schritt hin zum Referendum waren <strong>die</strong><br />

landesweiten Wahlen vom April 2010. Diese hatten – wenig überraschend und trotz mancher Irregularitäten,<br />

aber im Großen und Ganzen auf friedlichem Wege – zur Absicherung politischer Machtbasen<br />

geführt: Zu Wahlsiegern erklärt wurden im Norden der amtierende Präsident Omar al-Bashir<br />

und seine National Congress Party (NCP), im Süden <strong>die</strong> SPLM von Salva Kiir, dem Nachfolger des<br />

im Juli 2005 durch einen Hubschrauberabsturz ums Leben gekommenen Garang. Neben den Wahlen<br />

lässt sich auch <strong>die</strong> bisher augenscheinlich unstreitige Aufteilung der Öleinnahmen zwischen<br />

Nord und Süd als Erfolg werten. Einem durch das CPA vorgegebenen Verfahren entsprechend,<br />

überweist dabei das Finanzministerium der sudanesischen Regierung (Nord) entsprechende Gelder<br />

an <strong>die</strong> Regierung in Juba (Süd), an <strong>die</strong> Öl produzierenden Bundesstaaten und an <strong>die</strong> Stämme<br />

der Dinka und der Misseriya in der Region Abyei. 7 Ganz ohne Zweifel halten auch <strong>die</strong>se sprudelnden,<br />

beiden Seiten zugutekommenden Öleinnahmen (‚wealth sharing‘, wie es im CPA heißt) das<br />

allgemeine Interesse im Norden und Süden an der Fortführung des friedlichen Prozesses aufrecht.<br />

Doch nicht alle Vorgaben des CPA wurden auf derartige, vergleichsweise unproblematische Weise<br />

implementiert.<br />

So sehr das CPA dem Sudan einen Weg durch <strong>die</strong> Übergangsperiode gewiesen hat: Entgegen dem<br />

Anspruch der Parteien konnten nicht alle streitigen Fragen bis zum Referendum am 9. Januar 2011<br />

geklärt werden. 8 So deuteten <strong>die</strong> im CPA vorgesehenen, noch ausstehenden Volksbefragungen in<br />

zwei Bundesstaaten des Nordens mit einer Bevölkerungsstruktur, <strong>die</strong> auch aus erheblichen Anteilen<br />

von Südsudanesen besteht (Blue Nile; South Kordofan), auf Klärungsbedarf mit Blick auf den<br />

Autonomiestatus <strong>für</strong> ethnische Minderheiten: Südsudanesische Dinka, <strong>die</strong> seit dem Bürgerkrieg im<br />

Bereich der Nuba-Berge (Südkordofan) leben, stehen stellvertretend <strong>für</strong> <strong>die</strong>se Herausforderung. 9<br />

Eine Lösung scheint zwar nicht ausgeschlossen, ist aber auch nicht unmittelbar greifbar. Ähnlich<br />

könnte sich auch eine Einigung auf <strong>die</strong> gemeinsame, ca. 1.980 km lange Grenze zwischen dem<br />

Nord- und dem Südsudan zeitlich verzögern: Fünf Bereiche im Zuge <strong>die</strong>ser sog. „Grenze von 1956“<br />

sind offiziell zwischen Nord und Süd umstritten; <strong>die</strong> einvernehmliche Bestimmung und Kennzeichnung<br />

<strong>die</strong>ser Grenzabschnitte steht noch aus.<br />

5 Vgl. Zusammenstellung von CPA-Regelungen durch das südafrikanische Institute for Security Stu<strong>die</strong>s<br />

(ISS) unter http://www.iss.co.za/af/profiles/Sudan/darfur/cpaprov.htm.<br />

6 Vgl. CPA, Chapter IV.<br />

7 Vgl. Sudan-Bericht des VN-Generalsekretärs (S/2010/681) vom 31.12.2010, Nr. 26. und 27.<br />

8 Vgl. z. B. Sudan-Bericht des VN-Generalsekretärs (S/2010/681) vom 31.12.2010, Nr. 14.-30.<br />

9 Während in Blue Nile bereits ein Parlament bestand, haben Anfang Mai 2011 auch in Südkordofan Wahlen<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> gesetzgebende Versammlung stattgefunden. Ahmed Harun (NCP) gewann mit einem Vorsprung<br />

von 6.500 Stimmen vor Abdel Aziz Al-Hilu (SPLM). 33 Sitze in der Versammlung sind <strong>für</strong> <strong>die</strong> Nationale<br />

Kongresspartei (NCP) Haruns vorgesehen, 21 Mandate <strong>für</strong> <strong>die</strong> SPLM, <strong>die</strong> Vorwürfe wegen Wahlfälschung<br />

gegen <strong>die</strong> NCP erhebt.<br />

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