Blaue Reihe - Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen eV
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sein – auf Bundesebene vor allem gegenüber dem verantwortlichen „Inspector General“ der Regierung<br />
und gegenüber der Polizeiakademie. Dabei gehe es um das praktische „community policing“<br />
vor Ort ebenso wie um <strong>die</strong> Entwicklung politischer Grundlagen der Polizeiarbeit in einem demokratisch<br />
verfassten Staat. Tietz kalkuliert mit einem Programm von etwa fünf Jahren Laufzeit, spricht<br />
später von „vielen Jahren“, in denen der Südsudan der Unterstützung bedürfe. „Train the trainers“<br />
müsse jetzt der Schwerpunkt sein.<br />
Klaus-Dieter Tietz ist ein gefragter Mann, nicht nur bei UNMIS und nicht nur <strong>für</strong> New York. Während<br />
unseres Gesprächs klingelt sein Mobiltelefon: Der Innenminister muss in zwei Stunden ins Parlament,<br />
um über <strong>die</strong> künftige Rolle der VN-Polizei zu sprechen. Vorher will er noch eine Einschätzung<br />
von Tietz. Er muss unser Gespräch vorzeitig beenden, bittet um Verständnis, sagt uns aber noch<br />
ein weiteres Treffen vor dem Rückflug nach Khartum zu.<br />
UNMIS-Folgeoperation: begrenzter – fokussierter – effizienter<br />
Was konzeptionell als Rational <strong>für</strong> <strong>die</strong> Polizeikomponente der künftigen VN-Mission gilt, trifft tendenziell<br />
<strong>für</strong> den gesamten Bereich der zivilen Unterstützung zu: Der erst beginnende Aufbau von<br />
Strukturen und Fähigkeiten in Politik und Verwaltung kann und sollte gefördert werden. Doch wenn<br />
<strong>die</strong>ser Ansatz eine gewisse Nachhaltigkeit mit sich bringen soll, dann wird es kaum ausreichen,<br />
sich auf <strong>die</strong> Hauptstadt Juba (Ebene: Bundesregierung) zu beschränken. Vielmehr wäre es sinnvoll,<br />
<strong>die</strong> zehn südsudanesischen Bundesstaaten (Ebene: Landesregierungen) von Beginn an mit einzubeziehen.<br />
Der zivile Anteil der VN-Mission wäre also, während <strong>die</strong> qualitative Ausdifferenzierung<br />
beibehalten wird (Rechtsstaatsaufbau, Menschenrechte, Civil Affairs, Gender, etc.) quantitativ so<br />
weit aufzustocken, dass eine Beratung auch in der Fläche des weiten Landes möglich wird. Bei<br />
alldem sollte der Bedarf der südsudanesischen Regierung das wesentliche Kriterium sein.<br />
In der Gesamtschau lässt sich <strong>für</strong> <strong>die</strong> UNMIS-Folgemission also ein Zuschnitt ableiten, der aus<br />
einem etwas reduzierten militärischen, einem deutlich erweiterten polizeilichen und einem ebenfalls<br />
ausgeweiteten zivilen Anteil besteht. Alles maßgeschneidert auf <strong>die</strong> Bedingungen vor Ort. Alles<br />
ohne kurzfristige Abzugsankündigungen, sondern mit einer eher mittel- bis langfristig angelegten<br />
Perspektive. Von vornherein, wie in anderen VN-Friedensoperationen auch, mit dem bewährten<br />
Ansatz einer regelmäßigen, kriteriengesteuerten Überprüfung, <strong>die</strong> auch zur Reduzierung von Aufgaben<br />
und Umfang führen kann. Doch so weit ist man noch nicht. Zunächst gilt es, einen Staat, der<br />
kaum über Fundamente verfügt – politisch, administrativ, infrastrukturell – bei der Schaffung eines<br />
Stücks Lebensfähigkeit zu unterstützen. Der Südsudan allein wäre mit <strong>die</strong>ser Mammut-Aufgabe<br />
überfordert.<br />
Nachtrag<br />
Am 8. Juli 2011 hat der VN-Sicherheitsrat durch <strong>die</strong> einstimmige Verabschiedung seiner Resolution<br />
S/RES/1996 (2011) mit Wirkung vom 9. Juli 2011 <strong>die</strong> Einrichtung der UNMIS-Folgemission UNMISS<br />
beschlossen. Für <strong>die</strong> neue VN-Friedensoperation im Südsudan wird ein Umfang von bis zu 7.000<br />
militärischen und bis zu 900 polizeilichen Kräften sowie einer angemessenen zivilen Komponente<br />
vorgegeben. UNMISS ist unter Kapitel VII VN-Charta mandatiert.<br />
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