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Blaue Reihe - Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen eV

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internationale Gemeinschaft vor Verbrechen gegen <strong>die</strong> Menschlichkeit, Genozid und ethnischer<br />

Säuberung sowie Gleichheit und das Recht auf Selbstbestimmung. 14<br />

Auf nationaler Ebene unterstützen <strong>die</strong> <strong>Vereinten</strong> <strong>Nationen</strong> insbesondere <strong>die</strong> Schaffung sowie <strong>die</strong><br />

Ausgestaltung von Verfassungen oder anderem höherrangigem Recht eines Staates, in welches<br />

<strong>die</strong> Gewährleistung fundamentaler Menschenrechte eingegliedert ist. Dieses höherrangige Recht<br />

soll einen Gleichheitsgrundsatz einhalten, der Diskriminierungen verbietet, es soll Aufgaben und<br />

Grenzen der Regierungstätigkeit regeln, Notstandsgesetzgebungskompetenzen beinhalten, durch<br />

<strong>die</strong> <strong>die</strong> Menschenrechte nicht vollständig außer Kraft gesetzt werden können sowie <strong>die</strong> notwendigen<br />

institutionellen Voraussetzungen <strong>für</strong> eine unabhängige Justiz schaffen. Die <strong>Vereinten</strong> <strong>Nationen</strong><br />

proklamieren Rechtsklarheit und unterstützen <strong>die</strong> jeweiligen Regierungen dabei, nationale Institutionen<br />

zur Rechtsprechung und Rechtsdurchsetzung zu schaffen und zu fördern. Das nationale<br />

Rechtssystem soll gut strukturiert, ausreichend finanziert und ausgebildet sein. Darüber hinaus<br />

fördern <strong>die</strong> <strong>Vereinten</strong> <strong>Nationen</strong> Prozesse von Übergangsjustiz, wollen <strong>die</strong> Zivilgesellschaft stärken<br />

und erreichen, dass auch Funktionäre zur Verantwortung gebracht werden können. 15 Dabei haben<br />

<strong>die</strong> <strong>Vereinten</strong> <strong>Nationen</strong> Rahmenbedingungen festgelegt, mithilfe derer <strong>die</strong> Rule of Law auf nationaler<br />

Ebene gestärkt werden kann: 16<br />

• Eine Verfassung oder vergleichbares höherrangiges Recht, in welches <strong>die</strong> Gewährleistung fundamentaler<br />

Menschenrechte eingegliedert ist;<br />

• Ein ausformuliertes staatliches Regelungswerk im Bereich des Strafrechts und der Strafverfolgung,<br />

des Prozessrechts sowie zum Schutz von Minderheiten;<br />

• Die Verankerung eines fairen Wahlsystems, wodurch eine allgemeine, gleiche und geheime Wahl<br />

sichergestellt wird;<br />

• Die Gewährleistung einer unabhängigen Justiz sowie von Institutionen zur Rechtsdurchsetzung<br />

und Wahrung von Verfahrensgrundrechten;<br />

• Die Teilhabe der Zivilgesellschaft an demokratischen Prozessen.<br />

Diese Rahmenbedingungen sollen auch im Sudan gefördert bzw. gerade im Hinblick auf <strong>die</strong> Staatswerdung<br />

im Südsudan geschaffen werden.<br />

Die Rule of Law im Rahmen der UNMIS 17<br />

Die UNMIS Rule of Law-Abteilung ist zurzeit mit 80 Mitarbeitern besetzt (Stand: März 2011). Zu<br />

Beginn ihrer Tätigkeit im Rahmen der Friedensmission war es ihre Hauptaufgabe, <strong>die</strong> Implementierung<br />

der Vorgaben aus dem Umfassenden Friedensabkommen zu überwachen. Mittlerweile unterstützt<br />

<strong>die</strong> Rule of Law-Abteilung in Zusammenarbeit mit der internationalen Gemeinschaft <strong>die</strong><br />

nationalen Bestrebungen (insbesondere im Südsudan) nach einer Justizreform. 18 Die Arbeit der Rule<br />

of Law-Abteilung untergliedert sich dabei in verschiedene thematische Bereiche. 19<br />

14 Vgl. What is the Rule of Law, United Nations Rule of Law, http://www.unrol.org/article.aspx?article_id=3,<br />

zuletzt besucht am 15.04.2011.<br />

15 Vgl. What is the Rule of Law, United Nations Rule of Law, http://www.unrol.org/article.aspx?article_id=3,<br />

zuletzt besucht am 15.04.2011.<br />

16 Vgl. UN, Guidance Note Of The Secretary-General: UN Approach To Rule Of Law Assistance, April 2008.<br />

17 Wesentliche Informationen stammen hierbei aus dem Gespräch mit dem Leiter der Rule of Law-Abteilung<br />

Mohamed Abdelaziz am 23.03.2011 in Juba.<br />

18 Vgl. zur Rule of Law im Sudan auch: Elliesie, Rule of Law in the Sudan, http://wikis.fu-berlin.de/display/<br />

SBprojectrol/sudan, zuletzt besucht am 15.04.2011.<br />

19 Vgl. dazu <strong>die</strong> Aufzählung der Aufgabengebiete unter www.unmis.unmissions.org/Portals/UNMIS/<br />

Documents/FS-RoL.pdf, zuletzt besucht am 18.04.2011.<br />

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