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Blaue Reihe - Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen eV

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gen in Sicht. Dennoch haben <strong>die</strong> Gespräche über Abyei unter der Moderation von Thabo Mbeki zu<br />

einer zeitlich begrenzten Vereinbarung zwischen der GoS (Government of Sudan) und der SPLM,<br />

den „Temporary Arrangements for the Administration and Security of the Abyei Area“, geführt. In<br />

<strong>die</strong>sem, am 20. Juni 2011 gezeichneten Papier, das zur friedlichen Lösung der Frage des endgültigen<br />

Status von Abyei auf der Basis von Vorschlägen der AU (AU High-Level Implementation Panel)<br />

Gültigkeit haben und kein Präjudiz <strong>für</strong> <strong>die</strong>se sein soll, wird, in Anlehnung an den Abyei Referendum<br />

Act, ein Administrations- wie Schiedsregime festgeschrieben. Vereinbart wird darin der Rückzug<br />

aller bewaffneten Kräfte aus Abyei, wie auch, durch gesondertes UN-Mandat, <strong>die</strong> Schaffung einer<br />

„Interim Security Force for Abyei“, gestellt im Wesentlichen durch <strong>die</strong> äthiopische Armee (4.200<br />

Soldaten, 50 Polizisten). Ebenso werden <strong>die</strong> Rechte der Flüchtlinge auf Rückkehr, der UN und<br />

NGOs auf humanitäre Hilfeleistungen, der Nomaden auf Wasser und Weidefläche sowie deren<br />

Schutz durch eine gesonderte Polizei festgeschrieben.<br />

Die Umsetzung der Vereinbarung hat mit der durch <strong>die</strong> USA beantragten und vom Sicherheitsrat<br />

gebilligten Resolution 1990 vom 27. Juni 2011 begonnen, welche <strong>die</strong> UN-Friedensmission UNISFA<br />

mandatiert. Die Dislozierung des äthiopischen Kontingents läuft seit dem 13. Juli. Damit ist der Konflikt<br />

um Abyei (im Sinne des Nordens) auf unabsehbare Zeit „eingefroren“, d. h. es verbleibt Zeit,<br />

das Verhältnis der im Referendum – so es kommen sollte – Wahlberechtigten zugunsten der Republik<br />

Sudan zu verändern. Die <strong>Vereinten</strong> <strong>Nationen</strong> wie <strong>die</strong> USA haben hier ihre Besorgnis bezüglich<br />

einer ethnischen Säuberung des Distrikts Abyei zum Ausdruck gebracht.<br />

Der ausführliche Nachtrag ist aufgrund der regelmäßig geäußerten Be<strong>für</strong>chtungen bzgl. einer<br />

Kriegsgefahr und einseitiger Schuldzuweisung geboten. Auch <strong>die</strong> Kämpfe in Südkordofan/Nuba<br />

Berge bedürfen differenzierter Betrachtung. Die SAF hat <strong>die</strong> Ende Mai angekündigte „Säuberung“<br />

des eigenen Staatsgebiets von bewaffneten Gruppen, <strong>die</strong> auf der Seite des Südens kämpften, wie<br />

auch von Teilen abtrünniger bzw. noch loyaler SPLA-Kräfte, begonnen, deren Entwaffnung und<br />

Rückführung auf <strong>die</strong> Südseite der Grenze von der Regierung des Südens ebenso abgelehnt wird<br />

wie <strong>die</strong> Verantwortung <strong>für</strong> <strong>die</strong>se Kräfte. Ein Ende Juni verhandeltes und von Salva Kiir wie auch<br />

dem 1. Vizepräsidenten der Republik Sudan, Taha, gebilligtes Abkommen zur Lösung des blutigen<br />

Konflikts wurde durch Präsident Omar al Bashir mit der Weisung zur Fortsetzung der Säuberung<br />

konterkariert. Dies, wie viele Handlungen (z. B. Veränderungen an der Spitze der SAF) und markige<br />

Äußerungen al Bashirs deuten darauf hin, dass der Präsident sich zunehmend durch Hardliner<br />

bedroht sieht, ein Wechsel an der Spitze der Republik mit keineswegs positiven Folgen nicht mehr<br />

völlig auszuschließen ist.<br />

Lange, verlustreiche Kämpfe in den Nuba Bergen mit der Gefahr eines Übergreifens auf Blue Nile<br />

State sowie Darfur – dem gerade gezeichneten Doha-Abkommen fehlt <strong>die</strong> wichtigste Gruppe – und<br />

der Folge zunehmender Instabilität der Republik Sudan werden wahrscheinlicher. Für <strong>die</strong> katastrophale<br />

Situation der Bevölkerung in den Nuba Bergen ist damit kein Ende in Sicht; extensive Rachejustiz<br />

ist weiter zu be<strong>für</strong>chten.<br />

An den im o.g. Ausblick getroffenen Aussagen kann in vollen Umfang festgehalten werden (Stand:<br />

Juli 2011). Auch wenn <strong>die</strong> äußeren Anzeichen zuweilen auf Konflikt deuten mögen: Es droht tatsächlich<br />

wohl keine Gefahr einer ernsthaften kriegerischen Auseinandersetzung Republik Sudan/<br />

Republik Südsudan, unbeschadet starker Äußerungen al Bashirs, wie z. B. der Drohung mit einer<br />

Sperrung des Öltransports nach Port Sudan oder der Hinweis auf Kriegsgefahr. Hier hat al Bashir<br />

gerade erst deutliche Worte u. a. von der VR China gehört, Abnehmer von einem Drittel des im<br />

Sudan geförderten Erdöls.<br />

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