Oktober - DGMK
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Gasrückführungssysteme an Tankstellen<br />
Nach der 21. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes<br />
gilt: „Tankstellen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die<br />
beim Betanken von Fahrzeugen mit Ottokraftstoff aus den Fahrzeugtanks<br />
austretenden Kraftstoffdämpfe nach dem Stand der Technik mittels eines<br />
Gasrückführungssystems erfasst und dem Lagertank zugeführt werden.“<br />
Hintergrund für den Erlass der 21. BImSchV ist einerseits die Reduzierung<br />
der erhöhten Immissionsbelastung im Bereich der Tankstellen, um Tankstellenkunden,<br />
Tankstellenpersonal und Anwohner an Tankstellen vor Ottokraftstoffdämpfen,<br />
die unter anderem krebserzeugendes Benzol enthalten,<br />
zu schützen. Andererseits sind Ottokraftstoffdämpfe wichtige Vorläufersubstanzen<br />
für die Bildung von bodennahem Ozon und anderer Photooxidantien<br />
und tragen somit zur Entstehung von Sommersmog bei.<br />
Mit den in den Tankstellen installierten Gasrückführungssystemen können<br />
Emissionsreduzierungen von über 85 % erzielt werden, wenn die Systeme<br />
störungsfrei betrieben werden, d.h. wenn das Volumen von in den Lagertank<br />
rückgeführtem Kraftstoffdampf-Luft-Gemisch dem getankten Kraftstoffvolumen<br />
entspricht.<br />
Die üblicherweise in Deutschland eingesetzten aktiven Gasrückführungssysteme<br />
werden als dezentrale Systeme, die über eine Unterdrucksteuerung<br />
mittels Pumpe verfügen, betrieben.<br />
Bei aktiven Gasrückführungssystemen wird am Gassauger des Zapfventils<br />
das aus dem Fahrzeugtank verdrängte Kraftstoffdampf-Luft-Gemisch am<br />
Tankeinfüllstutzen abgesaugt. Um Kraftstoffdampf-Luft-Gemische proportional<br />
zum Flüssigkeitsstrom des Betankungsvorganges zurückzusaugen,<br />
sind zapfsäulenseitig steuerungs- und regelungstechnische Maßnahmen<br />
notwendig.