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Oktober - DGMK

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Gasrückführungssysteme an Tankstellen<br />

Nach der 21. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes<br />

gilt: „Tankstellen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die<br />

beim Betanken von Fahrzeugen mit Ottokraftstoff aus den Fahrzeugtanks<br />

austretenden Kraftstoffdämpfe nach dem Stand der Technik mittels eines<br />

Gasrückführungssystems erfasst und dem Lagertank zugeführt werden.“<br />

Hintergrund für den Erlass der 21. BImSchV ist einerseits die Reduzierung<br />

der erhöhten Immissionsbelastung im Bereich der Tankstellen, um Tankstellenkunden,<br />

Tankstellenpersonal und Anwohner an Tankstellen vor Ottokraftstoffdämpfen,<br />

die unter anderem krebserzeugendes Benzol enthalten,<br />

zu schützen. Andererseits sind Ottokraftstoffdämpfe wichtige Vorläufersubstanzen<br />

für die Bildung von bodennahem Ozon und anderer Photooxidantien<br />

und tragen somit zur Entstehung von Sommersmog bei.<br />

Mit den in den Tankstellen installierten Gasrückführungssystemen können<br />

Emissionsreduzierungen von über 85 % erzielt werden, wenn die Systeme<br />

störungsfrei betrieben werden, d.h. wenn das Volumen von in den Lagertank<br />

rückgeführtem Kraftstoffdampf-Luft-Gemisch dem getankten Kraftstoffvolumen<br />

entspricht.<br />

Die üblicherweise in Deutschland eingesetzten aktiven Gasrückführungssysteme<br />

werden als dezentrale Systeme, die über eine Unterdrucksteuerung<br />

mittels Pumpe verfügen, betrieben.<br />

Bei aktiven Gasrückführungssystemen wird am Gassauger des Zapfventils<br />

das aus dem Fahrzeugtank verdrängte Kraftstoffdampf-Luft-Gemisch am<br />

Tankeinfüllstutzen abgesaugt. Um Kraftstoffdampf-Luft-Gemische proportional<br />

zum Flüssigkeitsstrom des Betankungsvorganges zurückzusaugen,<br />

sind zapfsäulenseitig steuerungs- und regelungstechnische Maßnahmen<br />

notwendig.

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