Jahresbericht 2002 - Kinderrechte Afrika eV
Jahresbericht 2002 - Kinderrechte Afrika eV
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Ein Seminarteilnehmer berichtet: Polizeimajor Mathieu Mukanjila<br />
Welche Kenntnisse wurden Ihnen vermittelt? Die Polizeibeamten der nationalen kongolesischen<br />
Polizei wurden darin geschult, <strong>Kinderrechte</strong> in ihrer praktischen Arbeit zu respektieren und umzusetzen.<br />
Für mich war es wichtig, meine Kenntnisse über eine rechtgemäße Behandlung von Kindern in<br />
Polizeigewahrsam aufzufrischen und zu vertiefen.<br />
Welches Ergebnis wurde erzielt? Ich bin nun in der Lage, dafür zu sorgen,<br />
> daß Kinder in Polizeigewahrsam rechtmäßig und kindgerecht behandelt werden;<br />
> daß Zellen für die Untersuchungshaft so ausgestattet werden, daß sie Kindern in Polizeigewahrsam<br />
humane Bedingungen bieten;<br />
> daß die Kinder einen Rechtsbeistand bekommen und,<br />
> daß sie psychosozial betreut werden;<br />
Ich habe begriffen, daß jedes Kind elementare Rechte hat und um jeden Preis beschützt werden<br />
muß, auch im Fall eines eventuell schweren Verstoßes gegen geltendes Recht.<br />
Wie setzen Sie die Erfahrungen und Kenntnisse aus dem Seminar in ihrer täglichen Arbeit um?<br />
Früher habe ich straffällige Kinder wie Erwachsene behandelt, seit dem Seminar verhalte ich mich<br />
völlig anders. Ich weiß jetzt zum Beispiel, daß ein straffällig gewordenes Kind von seinen Eltern<br />
begleitet auf dem Polizeikommissariat erscheinen muß. Bei einer Verurteilung zu Gefängnis müssen<br />
Kinder und Jugendliche von den erwachsenen Häftlingen getrennt untergebracht werden. Die Gefängniszellen<br />
müssen sauber, gut belüftet und mit ausreichend Tageslicht versehen sein. Dem Minderjährigen<br />
muß es gestattet werden, Besuch zu empfangen, jede Form von Gewalt, die zu körperlichen<br />
und seelischen Verletzungen führt, muß vermieden werden.<br />
Auf welche Widerstände stießen Sie bei der Einführung der Reformen? Die erste Schwierigkeit<br />
war das Unverständnis unserer Polizeikollegen gegenüber unserem veränderten Verhalten, denn sie<br />
hatten die Fortbildungskurse nicht besucht. Als wir sie aufforderten, die Akten der Kinder neu aufzurollen,<br />
hielten sie uns für verrückt oder angetrunken. Es ist schwierig, die noch nicht in <strong>Kinderrechte</strong>n<br />
geschulten Polizeibeamten zu überzeugen, daß die Schwächsten unseren Schutz brauchen,<br />
auch wenn sie straffällig geworden sind.<br />
In Kananga, D.R. Kongo, hat BICE ein heruntergekommenes Nebengebäude im<br />
Gefängnistrakt saniert. Dadurch wurde eine Trennung der inhaftierten Kinder - die<br />
Hälfte sind ehemalige Kindersoldaten - von erwachsenen Mithäftlingen möglich.<br />
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Auf diese Weise konnten so grundlegende Rechte von inhaftierten Kindern wirksam<br />
durchgesetzt werden.