Jahresbericht 2002 - Kinderrechte Afrika eV
Jahresbericht 2002 - Kinderrechte Afrika eV
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Mütter mit ihren Kleinkindern im Gefängnis in<br />
Elfenbeinküste, D.R. Kongo, Mali, Senegal, Togo.<br />
Mütter, die straffällig geworden sind und die ihre Neugeborenen oder Kleinkinder nicht der Obhut<br />
von Verwandten oder Bekannten anvertrauen können, werden nicht vor der Haft verschont. Die<br />
Strafgesetzgebung in den verschiedenen Ländern sieht zwar vor, daß die Kinder im allgemeinen bis<br />
zum Alter von drei Jahren bei ihren Müttern im Gefängnis bleiben können. Jedoch sind die Frauengefängnisse<br />
dafür nicht eingerichtet. Es mangelt an Hygiene, an ausgewogener und angepasster<br />
Ernährung, an medizinischer Versorgung, an Spielmöglichkeiten und anderer Frühförderung für die<br />
Kleinen.<br />
Das Hauptanliegen von BICE – Verbesserung der Haft- und Lebensbedingungen für Mütter mit Kleinkindern.<br />
Insbesondere die Hygienebedingungen im Gefängnis wurden deutlich verbessert, um<br />
Kinder und Mütter vor Infektionen und Hautkrankheiten zu bewahren. Die Gefängniszellen wurden<br />
regelmäßig desinfiziert, die Schlafmatten gesäubert und Moskitonetze zum Schutz vor den Malaria<br />
übertragenden Stechmücken aufgehängt. Regelmäßige medizinische Betreuung sowie zusätzliche<br />
spezielle Nahrungsmittel für die Mütter und die Kleinen ermöglichten es mehr als 120 Kindern, trotz<br />
der bedrückenden Gefängnisatmosphäre einigermaßen gesund aufzuwachsen.<br />
Mit Projektunterstützung verbringen Mütter mit Kleinkinder ihre Haft unter menschen-<br />
und kinderwürdigeren Bedingungen.<br />
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