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Online-Publikation - Kriminologische Zentralstelle eV

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20<br />

A.2 Alkohol und Kriminalität<br />

vier Kriterien bestimmt wird, von denen innerhalb eines Jahres jedoch nur eines<br />

vorliegen muss 26 :<br />

• Wiederholter Konsum, der zur Vernachlässigung von Pflichten bei der Arbeit,<br />

in der Schule oder zu Hause führt,<br />

• Wiederholter Konsum in Situationen, in denen der Konsum eine körperliche<br />

Gefährdung darstellt (z.B. Alkohol am Steuer),<br />

• Wiederkehrende rechtliche Probleme im Zusammenhang mit dem Alkoholkonsum,<br />

• Fortgesetzter Konsum trotz Wissen um ein ständiges oder wiederholtes<br />

soziales, berufliches oder körperliches Problem, das durch den Konsum<br />

von Alkohol verursacht wird.<br />

Wenn diese Probleme zusammen mit Alkoholtoleranz, Entzug oder zwanghaftem<br />

Verhalten, das in Zusammenhang mit Alkoholkonsum steht, auftreten,<br />

sollte nach der DSM IV eher die Diagnose Alkoholabhängigkeit in Erwägung<br />

gezogen werden. 27 An diesem Klassifikationsschema wird kritisiert, dass die<br />

Kriterien sehr allgemein und offen formuliert sind, sich beliebig kumulieren<br />

lassen und überdies im Bereich der Leistungsfähigkeit weitgehend von sozialen<br />

Definitionsprozessen abhängen; jedenfalls bei der Prüfung rechtlicher<br />

Sanktionen sei dies fragwürdig. 28<br />

Demgegenüber sind die ICD-Richtlinien mehr um eine Konzentration auf medizinisch<br />

fassbare Konsumfolgen bemüht. In der ICD 10 wurde der Begriff<br />

des Missbrauchs aufgegeben und durch den Begriff des „Schädlichen<br />

Gebrauchs“ ersetzt. Dieser wird definiert durch ein „Konsummuster psychotroper<br />

Substanzen, das zu einer Gesundheitsschädigung führt.“ Die Schädigung<br />

kann eine körperliche oder eine psychische Störung, z.B. eine depressive<br />

Episode nach massivem Alkoholkonsum, sein. 29 Soziale Folgen allein<br />

sind für die Diagnose des „Schädlichen Gebrauchs“ also nicht ausreichend,<br />

während sie bei DSM IV als Hinweis für einen Alkoholmissbrauch gelten. 30<br />

Für die Diagnose eines Abhängigkeitssyndroms müssen nach ICD 10 drei der<br />

folgenden Kriterien während des letzten Jahres erfüllt sein 31 :<br />

26 Nachfolgende Darstellung der Kriterien nach Feuerlein (2000, 56).<br />

27 Feuerlein et al. (1998, 8).<br />

28 Dessecker (1996, 22) m.w.N.<br />

29 Feuerlein et al. (1998, 8).<br />

30 Bühringer et al. (2000, 13).<br />

31 Darstellung der Merkmale nach Küfner (1996, 182).

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