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Online-Publikation - Kriminologische Zentralstelle eV

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48<br />

B.2 Entwicklung und Durchführung der Untersuchung<br />

Mehr als die Hälfte aller angeschriebenen Anstalten sahen jedoch von einer<br />

Beteiligung an dieser Untersuchung sofort oder in der Folgezeit ab. Zur Begründung,<br />

die in Einzelfällen gänzlich unterblieben ist, wurde zumeist ausgeführt,<br />

dass aus personellen und organisatorischen Gründen der erforderliche<br />

Arbeitsaufwand in der Anstalt nicht geleistet werden könne. Vor allem die<br />

Beteiligung der Anstaltsärzte stellte bisweilen eine nicht zu überwindende<br />

Hürde dar. In nicht wenigen Anstalten werden Honorarkräfte beschäftigt, die<br />

nur für einige Stunden in der Woche dort tätig sind. Diese Ärzte sahen sich<br />

häufig außerstande, innerhalb der knapp bemessenen Arbeitszeit neben den<br />

üblichen Tätigkeiten für jeden Strafantritt den Erhebungsbogen der KrimZ<br />

auszufüllen. Daneben wurde häufig der Einwand vorgebracht, man habe bereits<br />

verschiedene andere Forschungsprojekte zu bedienen, so dass die personellen<br />

Ressourcen – auch aus diesem Grunde – restlos erschöpft seien. Aus<br />

weiteren drei Justizvollzugsanstalten erfolgte die Rückmeldung, dass während<br />

des Erhebungszeitraums keine Strafantritte erfolgt seien. Wegen der vorgenannten<br />

Schwierigkeiten lagen der KrimZ im Sommer 2003 daher lediglich<br />

ca. 600 Erhebungsbögen vor, wobei etwa jeder vierte Bogen unvollständig<br />

war, d.h. keine medizinische Einschätzung enthielt. Hinsichtlich der Hauptfrage<br />

der Prävalenz der Alkoholabhängigkeit unter Strafgefangenen konnten<br />

daher zunächst nur 450 Erhebungsbogen ausgewertet werden. Um die Datenmenge<br />

zu erhöhen, wurde im August 2003 ein stark verkürzter Erhebungsbogen<br />

von der KrimZ ausgearbeitet, um in einem zweiten Anlauf möglichst viele<br />

weitere Daten – insbesondere aus Berlin – zu gewinnen. Es gelang auch tatsächlich,<br />

diese Kurzversion 91 in den Monaten November und Dezember 2003<br />

in Berliner Justizvollzugsanstalten sowie in einer hessischen JVA einzusetzen.<br />

Die Übertragung der Daten aus diesen wie allen anderen Erhebungsbögen in<br />

die EDV erfolgte anhand speziell erstellter Eingabemasken mit Hilfe des<br />

SPSS/PC+ Zusatzmoduls Data Entry II. Für die rechnerische Auswertung<br />

wurde das Statistik-Programmpaket SPSS (Version 11.5) eingesetzt.<br />

B.2.2.3 Datenrücklauf und Repräsentativität<br />

Die Untersuchung wurde in allen beteiligten Anstalten jeweils für zwei Monate<br />

(zwischen Februar und Dezember 2003) durchgeführt. Der KrimZ wurden<br />

bis März 2004 insgesamt 866 Erhebungsbogen aus 32 Anstalten übersandt.<br />

Hinsichtlich der medizinischen Einschätzung konnten davon 639 analysiert<br />

und ausgewertet werden (sog. Diagnosegruppe). Soweit eine medizinische<br />

Einschätzung der Alkoholproblematik nicht abgegeben wurde, begründete der<br />

Ärztliche Dienst dies häufig damit, dass sie im Falle einer fehlenden Mitwir-<br />

91 Im Anhang unter D.3.4 aufgeführt.

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