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Online-Publikation - Kriminologische Zentralstelle eV

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24<br />

A.2 Alkohol und Kriminalität<br />

tungsdelikte mit einer Alkoholproblematik verbunden. 46 Was dabei genau<br />

unter einer Alkoholproblematik – in Abgrenzung zur „bloßen“ Alkoholisierung<br />

– zu verstehen ist, wird allerdings nicht näher präzisiert.<br />

Die vorgenannten Zahlen sagen daher nichts über den Anteil alkoholabhängiger<br />

Täter an den Gewalttätern, den Straßenverkehrstätern oder den Straftätern<br />

insgesamt aus. Systematisch erfasst werden Alkoholmissbrauch (bzw. Schädlicher<br />

Gebrauch) und Alkoholabhängigkeit in keiner der bekannten Rechtspflegestatistiken.<br />

Auch aus den Auszügen des Bundeszentralregisters (BZR)<br />

lassen sich Rückschlüsse auf eine Alkoholproblematik des Täters nicht entnehmen.<br />

Zwar wird die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt<br />

gemäß § 64 StGB in das BZR eingetragen; offensichtlich ist jedoch,<br />

dass nicht bei jedem alkoholabhängigen Täter die weiteren Voraussetzungen<br />

für eine Unterbringung vorliegen. Überdies sind die Begriffe Alkoholabhängigkeit<br />

und der in § 64 StGB geforderte Hang, alkoholische Getränke im<br />

Übermaß zu konsumieren, nicht deckungsgleich. 47 Hinsichtlich der Prävalenz<br />

48 der Alkoholabhängigkeit gibt es daher anders als beim Alkoholeinfluss<br />

keine periodisch wiederkehrende Statistik im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen<br />

und/oder Straftaten.<br />

A.2.4 Alkoholisierte und / oder alkoholkranke Straftäter – Gesellschaftliche<br />

und rechtliche Reaktionen<br />

Der gesellschaftliche Umgang mit Alkohol ist eingebettet in die kulturellen<br />

Traditionen und Orientierungen eines Landes. Das gilt insbesondere für den<br />

Zusammenhang von (Straf-)Recht und Alkohol. 49 So unterliegt die strafrechtliche<br />

Beurteilung von Tätern, die unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen<br />

oder einer Sucht Straftaten begangen haben, international erheblichen<br />

Schwankungen: der Alkohol- und Drogeneinfluss kann mildernd oder erschwerend<br />

bei der Strafzumessung berücksichtigt werden. 50<br />

46 Hanreich (2000, 44).<br />

47 Siehe Fn. 58.<br />

48 Als Prävalenz bezeichnet man die vorliegende Zahl von Fällen einer bestimmten Erkrankung<br />

oder eines Symptoms innerhalb einer Population zu einem bestimmten Zeitpunkt. Die auf einen<br />

bestimmten Zeitraum bezogene Prävalenz heißt Periodenprävalenz, vgl. Definition unter<br />

www.diabetes.de/view.asp.<br />

49 Kerner (2001, 22).<br />

50 Platz (1995, 9); weitere Ausführungen dazu in C.3.1.

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