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Online-Publikation - Kriminologische Zentralstelle eV

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B.1.2 Methoden<br />

B.1 Forschungsfragen und Methoden der Untersuchung<br />

Die angewandten Forschungsmethoden ergaben sich größtenteils bereits aus<br />

dem Projektvertrag zwischen BMJ und KrimZ, der Grundlage dieser Studie<br />

ist. Darüber hinaus wurden einige zusätzliche Untersuchungen durchgeführt,<br />

um bestimmte Teilaspekte näher zu beleuchten.<br />

B.1.2.1 Expertenanhörung<br />

In dem Projekt-Vertrag war als Forschungsmethode die Durchführung einer<br />

Expertenanhörung zum möglichen praktischen Anwendungsbereich und zu<br />

(Neben-)Folgen einer den §§ 35 ff. BtMG entsprechenden Regelung für alkoholabhängige<br />

Straftäter bestimmt, ferner zu deren Situation und Behandlung<br />

im Justizvollzug. Die Anhörung diente dabei vor allem dem Zweck, Informationen<br />

über die unterschiedlichen Sichtweisen und Standpunkte von Vertretern<br />

der Justiz, des Vollzugs, freier Therapieeinrichtungen und sonstigen mit der<br />

Thematik befassten Personen zu sammeln und um die aufgeworfenen Probleme<br />

und Erkenntnisdefizite bei der weiteren Projektplanung zu berücksichtigen.<br />

B.1.2.2 Erhebung in Justizvollzugsanstalten<br />

Der Projekt-Vertrag hat weiter als Forschungsmethode die Durchführung einer<br />

Erhebung in repräsentativ ausgewählten Justizvollzugsanstalten zur Abschätzung<br />

der Anzahl der Personen vorgesehen, für die eine den §§ 35 ff.<br />

BtMG vergleichbare Regelung in Betracht kommt. Durch eine systematische,<br />

in mehreren Bundesländern durchgeführte Zugangsuntersuchung (siehe hierzu<br />

B.2.2) in Justizvollzugsanstalten (Erwachsenen- und Jugendstrafvollzug)<br />

konnte ein genaueres Wissen über Umfang, Struktur und spezifische Problematik<br />

dieser Teilpopulation des Strafvollzugs gesammelt werden.<br />

Neben der grundlegenden Frage, wie hoch die Prävalenz der Alkoholabhängigkeit<br />

unter Strafgefangenen insgesamt, aber auch innerhalb verschiedener<br />

Teilgruppen ist (z.B. Jugendliche, Frauen, Gewalttäter), interessierte vor allem<br />

die Situation der betroffenen Gefangenen im Vollzug. Die Behandlungsmöglichkeiten<br />

für alkoholabhängige Straftäter im Vollzug wurden daher ebenso<br />

erhoben wie frühere Therapieerfahrungen. Schließlich sollten auch erste Erkenntnisse<br />

gewonnen werden hinsichtlich der Frage, wie häufig bei Strafgefangenen<br />

Hinweise auf eine Alkoholabhängigkeit zum Tatzeitpunkt vorliegen.<br />

Letztlich ist vor allem von großem Interesse, wie hoch der Bedarf an Therapieplätzen<br />

im Falle einer gesetzlichen, den §§ 35 ff. BtMG vergleichbaren<br />

Regelung wäre. Aus diesem Grunde war von besonderer Bedeutung, Erkennt-

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