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Online-Publikation - Kriminologische Zentralstelle eV

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Vorwort<br />

Die <strong>Kriminologische</strong> <strong>Zentralstelle</strong> (KrimZ) befasst sich seit 20 Jahren mit den<br />

1982 in Kraft getretenen Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG),<br />

die es drogenabhängigen Tätern ermöglichen, sich anstelle von Strafhaft einer<br />

Drogentherapie zu unterziehen. Die vorliegende Studie widmet sich der Frage,<br />

ob auch für alkoholabhängige Straftäter eine vergleichbare Regelung in Betracht<br />

zu ziehen ist. Ziel der Untersuchung, die im Auftrag des Bundesministeriums<br />

der Justiz durchgeführt wurde, war es, durch eigene empirische Erhebungen<br />

Lücken des aktuellen Erkenntnisstandes zu füllen, um Perspektiven<br />

aufzuzeigen und empirisch gesichertes Material für kriminalpolitische Entscheidungen<br />

zur Verfügung zu stellen.<br />

Neben der grundlegenden Frage, wie viele der inhaftierten Täter alkoholabhängig<br />

sind, war zentrales Interesse, die Situation der Betroffenen während des<br />

Strafverfahrens und im Vollzug zu erfassen. Untersucht wurde, inwieweit sich<br />

die Erkenntnisse über die Persönlichkeit des Täters, die im Laufe des gerichtlichen<br />

Verfahrens, insbesondere im Rahmen der Hauptverhandlung, gewonnen<br />

wurden, mit der Wahrnehmung der im Vollzug Tätigen während der Strafvollstreckung<br />

decken. Ferner, wie die derzeitigen Behandlungsmöglichkeiten für<br />

alkoholabhängige Straftäter im Vollzug eingeschätzt und welche alternativen<br />

Sanktionsformen von Vertretern der Justiz, des Vollzugs sowie von freien Therapieeinrichtungen<br />

befürwortet werden. Das Forschungsinteresse galt weiter<br />

den praktisch bedeutsamen Fragen, wie das zur Verfügung stehende Therapieangebot<br />

einzuschätzen ist und welche Nebenfolgen insbesondere Kosten und<br />

Entlastungseffekte für die Justiz im Falle der Einführung einer analogen Therapieregelung<br />

zu erwarten sind.<br />

An der Durchführung dieses Projekts waren zahlreiche Personen und Institutionen<br />

beteiligt. Mein Dank gilt allen Vertretern der Strafrechtspraxis, des Strafvollzugs<br />

sowie von Therapieeinrichtungen, die ihre Sachkenntnis im Rahmen<br />

der Erhebung in Justizvollzugsanstalten, der schriftlichen Befragungen sowie<br />

der Expertenanhörung zur Verfügung gestellt haben. Besondere Kooperationsbereitschaft<br />

zeigte der Leiter der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Mainz,<br />

Herr Leitender Oberstaatsanwalt Puderbach, der es ermöglichte, dass im<br />

Rahmen einer Pilotuntersuchung ein kompletter Urteilsjahrgang daraufhin untersucht<br />

werden konnte, wie häufig in Urteilen Anhaltspunkte für eine alkoholbezogene<br />

Störung beim Täter zu finden sind. Auch den Mitarbeitern der<br />

bundesweit einbezogenen Staatsanwaltschaften, die den zahlreichen Bitten um<br />

Aktenübersendung entsprachen, habe ich zu danken. Durch ihre Unterstützung<br />

und Beratung trugen die Mitgliedervertreter und Beiräte der KrimZ wesentlich

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