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Arbeitshilfen Abwasser

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Reinigung und Inspektion Anhang A-2.5.8<br />

Werden Pumpenschächte aus Beton und/oder Bauteilen nach DIN 4034-1<br />

hergestellt, so sind diese wie Betonrohre mit einem maximalen Wasserzugabewert<br />

von 0,15 l/m 2 benetzter Innenfläche, einschließlich des<br />

Schachtbodens, bis Oberkante Schachthals (Konus) bzw. Abdeckplatte<br />

und einer Prüfzeit von 30 min zu prüfen.<br />

Bei Pumpenschächten in monolithischer Bauweise aus dem Werkstoff<br />

Polyethylen und GFK ist analog den Anforderungen in DIN EN 12566-1<br />

keine Wasserzugabe (Wasserzugabewert 0) zugelassen.<br />

Werden Pumpenschächte aus anderen Werkstoffen hergestellt, gilt analog<br />

zur werkstoffneutralen Wasserdichtheitsprüfung von DIN EN 1610<br />

auch hier der maximale Wasserzugabewert von 0,15 l/m 2 .<br />

Schächte nach DIN EN 476 einschließlich Pumpenschächte, über die<br />

ausschließlich Regenwasser abgeleitet wird, sind von der wiederkehrenden<br />

Dichtheitsprüfung ausgenommen [DIN 1986-30, 2003].<br />

<strong>Abwasser</strong>sammelgruben sind bis Oberkante Schachthals (Konus) bzw.<br />

Abdeckplatte auf Dichtheit durch Befüllung mit Wasser zu prüfen. Der<br />

Wasserzugabewert darf bei Gruben, die aus Mauerwerk oder Beton hergestellt<br />

sind, analog zu DIN EN 12566-1 0,10 l/m 2 benetzter Innenfläche<br />

der Außenwände und Sohle der <strong>Abwasser</strong>sammelgrube während der<br />

Prüfzeit von 30 min nicht überschreiten.<br />

Bei <strong>Abwasser</strong>sammelgruben aus anderen Werkstoffen (z.B. Polyethylen,<br />

GFK) ist analog den Anforderungen zu Kleinkläranlagen keine Wasserzugabe<br />

zugelassen [DIN 1986-30, 2003].<br />

Bei in Betrieb befindlichen Kleinkläranlagen hat die Dichtheitsprüfung bis<br />

100 mm über die Höhe des Zulaufes auf Wasserdichtheit nach dem in von<br />

DIN EN 12566-1, Anhang A festgelegten Verfahren zu erfolgen. Auf eine<br />

Vorprüfzeit, zur Sättigung des Betons, kann verzichtet werden [DIN 1986-<br />

30, 2003].<br />

Gemäß DIN EN 12566-1 sollte die Prüfzeit 30 Minuten betragen. Die<br />

zulässige Wasserzugabe ist bezogen auf die benetzter Fläche einschließlich<br />

der Sohle anzugeben. Bei Kläranlagen aus Beton darf das gesamte<br />

Wasservolumen, welches zum Erhalten des Prüfdrucks zugefügt wird,<br />

0,10 Liter pro benetzter Fläche bezogen auf die gesamte Prüfzeit nicht<br />

überschreiten. Bei Kläranlagen aus GFK (glasfaserverstärkter Kunststoff)<br />

oder Polyethylen ist keine Wasserzugabe zugelassen.<br />

Werden Kleinkläranlagen saniert oder entsprechend dem Stand der Technik<br />

nachgerüstet, ist eine Dichtheitsprüfung der gesamten Anlage wie bei<br />

einer Neuanlage nach DIN EN 12566-1 bzw. DIN EN 12566-3 durchzuführen<br />

[DIN 1986-30, 2003].<br />

A-2.5.8 Technische Ausrüstung<br />

Sämtliche Ausrüstungsgegenstände müssen den Vorschriften gemäß<br />

VDE und DIN, sowie den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) entsprechen<br />

und auch zweckentsprechend eingesetzt werden.<br />

Pumpenschächte<br />

<strong>Abwasser</strong>sammelgruben<br />

Kleinkläranlagen<br />

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