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Arbeitshilfen Abwasser

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LAK Anhang A-10.4<br />

A-10.4 Betrieb und Wartung von Abscheideranlagen für<br />

Fette<br />

Der Betrieb und die Wartung von Abscheideranlagen für Fette sind gemäß<br />

DIN EN 1825-2 [DIN EN 1825-2, 2002] und DIN 4040-100 [DIN 4040-100,<br />

2004] sowie unter Beachtung des DWA-M 167 Teil 1 [DWA-M 167-1,<br />

2007] und DWA-M 167 Teil 3 [DWA-M 167-3, 2007] durchzuführen. Es<br />

sind die Betriebs- und Wartungsanleitungen des Herstellers zu beachten.<br />

Betriebsstörungen sind unverzüglich zu beheben.<br />

Der Betrieb von Abscheideranlagen für Fette ist vom Betreiber eigenverantwortlich<br />

gemäß den Vorgaben der Landes- und satzungsrechtlichen<br />

Bestimmungen (Indirekteinleiterverordnung, <strong>Abwasser</strong>satzung und Eigenkontrollverordnung)<br />

und im bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis<br />

zu überwachen. Er kann sich dazu Dritter bedienen. Der Betrieb hat durch<br />

sachkundiges und eingewiesenes Personal zu erfolgen (vgl. Anh. A-<br />

10.4.5).<br />

Es dürfen keine Stoffe in die Anlage eingeleitet werden, die die bauliche<br />

Beschaffenheit und die verfahrenstechnische Funktion der Anlage beeinträchtigen<br />

können wie z.B. stabile Emulsionen, biologische Mittel (Enzyme<br />

und Bakterien) zur sogenannten Selbstreinigung der Anlagen sowie<br />

> fäkalienhaltiges <strong>Abwasser</strong>,<br />

> Regenwasser,<br />

> mineralische Öle und Fette enthaltendes <strong>Abwasser</strong>,<br />

> <strong>Abwasser</strong> aus Nassentsorgungs-/Zerkleinerungsanlagen,<br />

> <strong>Abwasser</strong> aus dem Schlachtbereich und<br />

> Erstarrende Fette in konzentrierter Form (z.B. Frittierfett).<br />

<strong>Abwasser</strong>, welches in der Abscheideranlage nicht oder unzureichend<br />

behandelt wurde, darf nicht abgeleitet werden. Dies gilt auch für den Zeitraum<br />

der Anlagenentleerung/-reinigung.<br />

Der Betreiber hat Störungen und besondere Vorkommnisse, die eine<br />

erhebliche Beeinträchtigung der Funktionstüchtigkeit der Abscheideranlage<br />

bzw. des Kanalnetzes oder eine Beeinträchtigung der Kläranlage zur<br />

Folge haben, zu dokumentieren und den Kanalnetzbetreiber zu benachrichtigen.<br />

Sofern im bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis bzw. gemäß Landes-<br />

und satzungsrechtlicher Bestimmungen zusätzliche Eigenkontrollen,<br />

Wartungsarbeiten, Überprüfungen oder kürzere Fristen vorgesehen sind,<br />

gelten diese unabhängig von den nachfolgend aufgeführten Anforderungen.<br />

A-10.4.1 Hinweise zum Betriebstagebuch<br />

Gemäß DIN 4040-100 [DIN 4040-100, 2004] ist im Rahmen der Eigenkontrolle<br />

ein Betriebstagebuch zu führen. Je Abscheideranlage ist ein separates<br />

Betriebstagebuch anzulegen.<br />

Allgemeines<br />

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