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Arbeitshilfen Abwasser

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Reinigung und Inspektion Anhang A-2.1<br />

Bei allen Maßnahmen zur Kanalreinigung werden vorhandene nicht verfestigte<br />

Sedimentationen zunächst gelöst und zu einem Übergabepunkt<br />

(z.B. Schachtbauwerk) transportiert, dort aufgenommen und ggf. entwässert<br />

und entsorgt. Bei der Kanalreinigung anfallende Rückstände bestehen<br />

aus<br />

> mineralischen Bestandteilen (z.B. Sand, Steine),<br />

> organischen Bestandteilen (z.B. Nahrungsmittelreste,<br />

Papier) und<br />

> sonstigen Stoffen (z.B. Dosen, Scherben).<br />

Nichtbindige, gleichkörnige Sedimentationen, die ausschließlich aus<br />

mineralischen Bestandteilen bestehen, lassen sich i. A. leicht lösen und<br />

aus dem Netz entfernen. Auch rein organische Sedimentationen sind<br />

leicht lösbar, da ihnen aufgrund der fehlenden Kornfraktion die Stabilität<br />

fehlt.<br />

Im Bedarfsfall kann eine Entfernung der Sielhaut erforderlich sein. Die<br />

Leistung sollte ausdrücklich gefordert werden. Die Entfernung der Sielhaut<br />

erfolgt in einem zweiten Reinigungsdurchgang mit Hilfe einer Spezialdüse<br />

(z.B. Rotationsdüse).<br />

Schwer lösbare Sedimentationen und Hindernisse werden entweder<br />

bereits als feste Massen in das Kanalnetz eingetragen oder entstehen<br />

durch Verfestigungsprozesse im Kanalnetz durch die Verbindung von<br />

organischen und mineralischen Bestandteilen. Das Anhaften an der Rohrwandung<br />

kann dann zu Inkrustationen führen. Wurzeln, die durch Muffen,<br />

undichte Hausanschlussstutzen oder schadhafte Rohrabschnitte in die<br />

Kanalisation eindringen, fangen genauso wie einragende Bauteile oder<br />

sonstige Hindernisse im <strong>Abwasser</strong> enthaltene Feststoffe auf und führen<br />

schließlich zu Verstopfungen. In ständig oder zeitweise vollgefüllten Leitungen<br />

oder Haltungen können sich auch Ablagerungen im Scheitelbereich<br />

wie beispielsweise Verzopfungen oder Fettablagerungen bilden.<br />

Kanalreinigungsrückstände sind überwachungsbedürftige Abfälle (Abfallschlüssel-Nr.<br />

190802) und müssen nach Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz<br />

behandelt und nach Möglichkeit einer Verwertung zugeführt werden.<br />

Bisher existieren keine allgemeingültigen Richtlinien für die Durchführung<br />

von Kanalreinigungen. Hinweise zu Reinigungsintervallen sind dem Anh.<br />

A-10.1 zu entnehmen. Weitere Hinweise enthält DIN EN 14654-1 [DIN EN<br />

14654-1, 2005] sowie das DWA-Regelwerk zur Ermittlung des<br />

Betriebsaufwandes und der Betriebskosten, bestehend aus Arbeitsblatt<br />

DWA-A 147 und Merkblatt DWA-M 174 [DWA-A 147, 2005], [DWA-M 174,<br />

2005].<br />

Vor Beginn der Kanalreinigung sind Informationen zum baulichen Zustand<br />

der zu reinigenden Haltungen einzuholen, um bei vorgeschädigten Kanälen<br />

eine Schadensausweitung bis hin zum Einsturz des Kanals zu verhindern.<br />

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