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Arbeitshilfen Abwasser

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Sanierungsverfahren Anhang A-6.6.2<br />

> Verarbeitungsvorschriften der Produkthersteller<br />

Für den Nachweis einer ordnungsgemäßen Aufbringung des Beschichtungssystems<br />

hat der AN eine Verarbeitungsanleitung zu erstellen. Diese<br />

muss zusätzlich zu den Bestimmungen der DIBt-Zulassung eine detaillierte<br />

Beschreibung insbesondere zu folgenden Punkten enthalten:<br />

> Oberflächenbeschaffenheit und -vorbehandlung<br />

> Luftfeuchtigkeit und -temperatur (Einhaltung der Taupunktgrenzen)<br />

> Material- und Oberflächentemperaturen<br />

> Verpackung, Transport und Lagerung der Beschichtungskomponenten<br />

> Vorsichtsmaßnahmen bei der Verarbeitung<br />

> Mischung der Komponenten<br />

> Applikationstechnik<br />

> Materialverbrauch pro Schicht und Arbeitsgang<br />

> Maßnahmen zur Ableitung von elektrostatischen Aufladungen<br />

einschließlich der Erdung<br />

> Verarbeitungszeitraum nach Anmischung der Beschichtungsmassen<br />

> Erforderlicher Zeitraum nach Aufbringung der (ersten)<br />

Beschichtung bis zur Begehbarkeit der Abscheideranlage<br />

bzw. bis zur Aufbringung einer weiteren Beschichtung<br />

oder bis zum nächsten Arbeitsgang<br />

> Ausführung von Ausbesserungsarbeiten<br />

> Zeitpunkt, an dem die volle mechanische und chemische<br />

Belastbarkeit der Oberflächenbeschichtung erreicht ist.<br />

Anhand der vom AN erstellten Verarbeitungsanleitung prüft der AG im<br />

Rahmen der Bauüberwachung die einzelnen Arbeitsschritte zur Aufbringung<br />

des Beschichtungssystems.<br />

Der AN ist während des gesamten Sanierungszeitraums zur Durchführung<br />

einer lückenlosen Eigenüberwachung verpflichtet. Hierfür muss sich<br />

der AN während der Ausführung vergewissern und dem AG auf Verlangen<br />

nachweisen, dass die Materialien und Baustoffe sowie das Sanierungsverfahren<br />

den vertraglichen Anforderungen entsprechen. Zudem sind<br />

während der Ausführung der Zustand des Untergrunds und die Witterungsbedingungen<br />

zu kontrollieren. Die Ergebnisse der Eigenüberwachungen<br />

sind in einem Sanierungsbericht festzuhalten.<br />

Die ausgeführten Sanierungsarbeiten sind in Form eines Berichts sowie<br />

einer Fotodokumentation mit Abbildungen von der Abscheideranlage vor<br />

und nach Ausführung der Sanierungsarbeiten zu dokumentieren. Zulässigkeitsnachweise<br />

für die verwendeten Materialien (z. B. Prüfzeugnisse,<br />

Zulassungen) sind beizufügen.<br />

Arbeitsablauf für die<br />

Aufbringung einer<br />

Oberflächenbeschichtung<br />

Eigenüberwachung<br />

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