Kundenbindungssysteme und Datenschutz - vzbv
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auf die Formulierung „meine Daten“, während der Hinweis in der oberen Zeile des<br />
Antragsformulars diese mit „Basisdaten, freiwillige Angaben <strong>und</strong> Rabattdaten“ schon etwas<br />
genauer benennt. Eine Erläuterung des Begriffs der Basisdaten findet sich in den Hinweisen<br />
zum <strong>Datenschutz</strong>, aus denen sich auch die Zusammensetzung der Rabattdaten ergibt. Diese<br />
Darstellung genügt den Anforderungen des § 4a BDSG nicht. Erforderlich ist eine<br />
Aufzählung der Datenkategorien in der Einwilligungserklärung.<br />
Hinsichtlich der Vorgänge der Datenverarbeitung enthalten nur die Hinweise zum<br />
<strong>Datenschutz</strong> konkrete Informationen. Aus dem Text der Einwilligungserklärung ergibt sich,<br />
dass die nicht näher spezifizierten Daten des K<strong>und</strong>en von Payback, den Partnerunternehmen<br />
<strong>und</strong> Loyalty Partner genutzt werden. Über welche Daten hierbei die einzelnen Beteiligten<br />
verfügen, auf welche Weise sie die Daten erlangen <strong>und</strong> bei wem diese gespeichert werden,<br />
erfährt der K<strong>und</strong>e nicht. Diese Angaben sind jedoch erforderlich, um in der<br />
Einwilligungserklärung den Informationsanforderungen des § 4a BDSG zu genügen.<br />
Im Hinblick auf den Payback Rabattverein, der hier unter der Bezeichnung Payback auch als<br />
Nutzer der K<strong>und</strong>endaten auftritt, geben auch die Hinweise zum <strong>Datenschutz</strong> keinerlei<br />
Aufschluss. Hier wird der Rabattverein nicht mehr erwähnt, d.h. es bleibt unklar, ob dieser<br />
über einen eigenen K<strong>und</strong>endatenbestand verfügt, auf welchem Weg er ggf. K<strong>und</strong>endaten<br />
erhält <strong>und</strong> um welche Daten es sich dabei handelt.<br />
Bezüglich der weiteren Datenverarbeitungsvorgänge enthalten die Hinweise zum <strong>Datenschutz</strong><br />
hinreichend genaue Angaben, die jedoch den Mangel an Information in der<br />
Einwilligungserklärung nicht heilen können.<br />
Über die Zwecke der Datenverarbeitung wird der K<strong>und</strong>e hinreichend informiert.<br />
Ein Hinweis auf die Widerrufsmöglichkeit erfolgt in der Einwilligungserklärung unter<br />
Hinweis auf zwei Ansprechpartner, die mit Kontaktmöglichkeit angegeben sind. Die<br />
Aufklärung über die Folgen des Widerrufs erfolgt in den Hinweisen zum <strong>Datenschutz</strong>, was als<br />
ausreichend anzusehen ist.<br />
In den Hinweisen zum <strong>Datenschutz</strong> erfolgt ebenfalls ein Hinweis auf das Auskunftsrecht des<br />
K<strong>und</strong>en.<br />
Ein Hinweis auf die Löschung der Daten erfolgt nicht, ist jedoch auch nicht zwingend<br />
erforderlich (siehe Gutachten, Anforderungsprofil, Pkt. 1.2.3.3).<br />
1.2.2.1.4 Hervorhebung im Schriftbild<br />
Da die Erklärung der Einwilligung im Anmeldeformular als vorformulierte Erklärung<br />
gemeinsam mit anderen Erklärungen abgegeben wird, ist gemäß § 4a Abs. 1 Satz 4 BDSG<br />
eine besondere Hervorhebung im Schriftbild erforderlich. Die hier abgedruckte Erklärung<br />
entspricht im Schriftbild der übrigen Beschriftung des Formulars. Die Hervorhebung besteht<br />
in einer Umrandung mit einer schwarzen Linie. Auch die Ankreuzmöglichkeit für das<br />
fehlende Einverständnis ist durch ein auffallendes neben der Erklärung angebrachtes<br />
Kästchen hervorgehoben, so dass dem Gebot des § 4 Abs. 1 Satz 3 BDSG Genüge getan ist,<br />
wenngleich wegen des relativ sparsamen Einsatzes optischer Gestaltungsmittel <strong>und</strong> des<br />
fehlenden Aussagegehalts der Überschrift mit dem Titel „Ihre Unterschrift“ deutliche<br />
inhaltliche <strong>und</strong> gestalterische Verbesserungen möglich sind.