Kundenbindungssysteme und Datenschutz - vzbv
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Einwilligung des Teilnehmers wird auch die E-Mail-Adresse übermittelt.<br />
An sonstige Partnerunternehmen, etwa die Partnergesellschaften aus dem Star-Alliance-<br />
Verb<strong>und</strong> oder weitere Partnerunternehmen, die nicht Fluggesellschaften sind, werden nach<br />
Auskunft der Deutschen Lufthansa AG keine K<strong>und</strong>endaten übermittelt. Diese<br />
Partnerunternehmen haben keine Möglichkeit, Daten der Miles & More Teilnehmer zu<br />
Werbezwecken zu nutzen.<br />
3.2.3.6 Übermittlung an Dritte <strong>und</strong> Verwendung zu Werbezwecken<br />
Die Einwilligungserklärung sieht auch eine Übermittlung von Name, Titel <strong>und</strong> Anschrift der<br />
Teilnehmer an Dritte vor. Wegen ihrer Unbestimmtheit bezüglich der Empfänger der Daten<br />
kann die Einwilligungserklärung eine solche Übermittlung nicht rechtfertigen.<br />
Nach Auskunft der Deutschen Lufthansa AG findet eine Übermittlung von Teilnehmerdaten<br />
an Dritte nicht statt. Diese Aussage findet sich auch auf der Homepage des Miles & More<br />
Programms in dem Dokument „<strong>Datenschutz</strong>bestimmungen“.<br />
Zusammenfassung:<br />
Hinsichtlich der Verarbeitung von K<strong>und</strong>endaten im Rahmen des K<strong>und</strong>enbindungssystems<br />
Lufthansa Miles & More sind folgende datenschutzrechtliche Verstöße festzustellen:<br />
- Erhebung des vollständigen Geburtsdatums des K<strong>und</strong>en im Antragsformular<br />
Die Einwilligungserklärung ist aufgr<strong>und</strong> folgender Mängel unwirksam:<br />
- Unzureichender Hinweis auf die verantwortliche Stelle,<br />
- unzureichender Hinweis auf die beteiligten Partnerunternehmen bei der allgemeinen<br />
Einwilligungserklärung,<br />
- unzureichender Hinweis auf die Vorgänge der Datenverarbeitung <strong>und</strong> Empfänger der<br />
Daten,<br />
- fehlender Hinweis auf die Folgen des Widerrufs,<br />
- fehlende optische Hervorhebung der allgemeinen Einwilligungserklärung.<br />
Italien.