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Kundenbindungssysteme und Datenschutz - vzbv

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Nach Auskunft der Sparda Bank werden die für die Bonusabwicklung bei der Sparda Bank<br />

gespeicherten Daten weder an die teilnehmenden Partnerunternehmen noch an Dritte<br />

weitergegeben.<br />

- Information des K<strong>und</strong>en<br />

Werden bei dem Betroffenen Daten erhoben, so sind durch § 4 Abs. 3 BDSG der<br />

verantwortlichen Stelle bestimmte Unterrichtungspflichten auferlegt. Die Unterrichtung muss<br />

bereits im Zeitpunkt der Erhebung der Daten erfolgen - hier also gr<strong>und</strong>sätzlich bei der<br />

Kontoeröffnung oder einem ähnlichen Vertragsschluss -, damit der K<strong>und</strong>e in Kenntnis aller<br />

relevanten Umstände eine selbstbestimmte Entscheidung über die Preisgabe der Daten zur<br />

eigenen Person treffen kann 15 . In diesem Zusammenhang ist der Betroffene neben der<br />

Identität der verantwortlichen Stelle über die Zweckbestimmungen der Erhebung,<br />

Verarbeitung <strong>und</strong> Nutzung seiner Daten zu unterrichten. Diese besteht vorliegend nicht nur in<br />

der Abwicklung von Finanzdienstleistungen, sondern auch in der Verwaltung eines<br />

Bonuspunktekontos. Die im Internet einsehbaren Formulare für Kontoeröffnungen <strong>und</strong><br />

ähnliche Leistungen enthalten keine Hinweise auf die Verarbeitung der K<strong>und</strong>endaten für die<br />

Zwecke des Bonusprogramms.<br />

- Gewährleistung der Rechte des Betroffenen<br />

Informationen über das Auskunftsrecht des Betroffenen sowie über die Löschung der<br />

K<strong>und</strong>endaten enthalten die Teilnahmebedingungen nicht. Es findet sich lediglich ein Hinweis<br />

darauf, dass der Punktesaldo dem K<strong>und</strong>en mindestens einmal pro Jahr mitgeteilt wird, was<br />

jedoch nicht den vollständigen Auskunftsanspruch erfüllt. Auf Nachfrage, ob anfragende<br />

Teilnehmer Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten erhalten, bezog sich die<br />

Sparda Bank wiederum ausschließlich auf den Bonuspunktestand <strong>und</strong> teilte mit, dass dieser<br />

jederzeit über Internet, Telefon oder beim K<strong>und</strong>enberater abgefragt werden könne.<br />

Zur Frage der Löschungsfristen gab die Sparda Bank an, die gespeicherten K<strong>und</strong>endaten in<br />

Zukunft im Rahmen der Aufbewahrungsfristen zu löschen.<br />

6.2 Datenverwendung zu Zwecken der Werbung <strong>und</strong> Marktforschung<br />

Eine Verwendung der im Rahmen des Bonusprogramms anfallenden K<strong>und</strong>endaten für<br />

Zwecke der Werbung <strong>und</strong> Marktforschung findet nach Angabe der Sparda Bank nicht statt.<br />

Die Verwendung beschränke sich vielmehr auf die Abwicklung des Programms.<br />

Eine Verwendung der Daten zu Werbezwecken wäre auch nur mit einer entsprechenden<br />

Einwilligung des K<strong>und</strong>en zulässig, soweit dafür Daten genutzt würden, die über die<br />

Stammdaten des K<strong>und</strong>en hinausgehen. Insbesondere davon betroffen wäre eine Verwendung<br />

der Programmdaten, die die Partnerunternehmen an die Sparda Bank übermitteln. Die<br />

Verwendung zu Werbezwecken wäre nicht nach § 28 BDSG zulässig <strong>und</strong> eine entsprechende<br />

Einwilligungserklärung des K<strong>und</strong>en liegt nicht vor.<br />

Zusammenfassung:<br />

15 Vgl. Sokol in: Simitis, BDSG, § 4 Rn 39.

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