Kundenbindungssysteme und Datenschutz - vzbv
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Nach Auskunft der Sparda Bank werden die für die Bonusabwicklung bei der Sparda Bank<br />
gespeicherten Daten weder an die teilnehmenden Partnerunternehmen noch an Dritte<br />
weitergegeben.<br />
- Information des K<strong>und</strong>en<br />
Werden bei dem Betroffenen Daten erhoben, so sind durch § 4 Abs. 3 BDSG der<br />
verantwortlichen Stelle bestimmte Unterrichtungspflichten auferlegt. Die Unterrichtung muss<br />
bereits im Zeitpunkt der Erhebung der Daten erfolgen - hier also gr<strong>und</strong>sätzlich bei der<br />
Kontoeröffnung oder einem ähnlichen Vertragsschluss -, damit der K<strong>und</strong>e in Kenntnis aller<br />
relevanten Umstände eine selbstbestimmte Entscheidung über die Preisgabe der Daten zur<br />
eigenen Person treffen kann 15 . In diesem Zusammenhang ist der Betroffene neben der<br />
Identität der verantwortlichen Stelle über die Zweckbestimmungen der Erhebung,<br />
Verarbeitung <strong>und</strong> Nutzung seiner Daten zu unterrichten. Diese besteht vorliegend nicht nur in<br />
der Abwicklung von Finanzdienstleistungen, sondern auch in der Verwaltung eines<br />
Bonuspunktekontos. Die im Internet einsehbaren Formulare für Kontoeröffnungen <strong>und</strong><br />
ähnliche Leistungen enthalten keine Hinweise auf die Verarbeitung der K<strong>und</strong>endaten für die<br />
Zwecke des Bonusprogramms.<br />
- Gewährleistung der Rechte des Betroffenen<br />
Informationen über das Auskunftsrecht des Betroffenen sowie über die Löschung der<br />
K<strong>und</strong>endaten enthalten die Teilnahmebedingungen nicht. Es findet sich lediglich ein Hinweis<br />
darauf, dass der Punktesaldo dem K<strong>und</strong>en mindestens einmal pro Jahr mitgeteilt wird, was<br />
jedoch nicht den vollständigen Auskunftsanspruch erfüllt. Auf Nachfrage, ob anfragende<br />
Teilnehmer Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten erhalten, bezog sich die<br />
Sparda Bank wiederum ausschließlich auf den Bonuspunktestand <strong>und</strong> teilte mit, dass dieser<br />
jederzeit über Internet, Telefon oder beim K<strong>und</strong>enberater abgefragt werden könne.<br />
Zur Frage der Löschungsfristen gab die Sparda Bank an, die gespeicherten K<strong>und</strong>endaten in<br />
Zukunft im Rahmen der Aufbewahrungsfristen zu löschen.<br />
6.2 Datenverwendung zu Zwecken der Werbung <strong>und</strong> Marktforschung<br />
Eine Verwendung der im Rahmen des Bonusprogramms anfallenden K<strong>und</strong>endaten für<br />
Zwecke der Werbung <strong>und</strong> Marktforschung findet nach Angabe der Sparda Bank nicht statt.<br />
Die Verwendung beschränke sich vielmehr auf die Abwicklung des Programms.<br />
Eine Verwendung der Daten zu Werbezwecken wäre auch nur mit einer entsprechenden<br />
Einwilligung des K<strong>und</strong>en zulässig, soweit dafür Daten genutzt würden, die über die<br />
Stammdaten des K<strong>und</strong>en hinausgehen. Insbesondere davon betroffen wäre eine Verwendung<br />
der Programmdaten, die die Partnerunternehmen an die Sparda Bank übermitteln. Die<br />
Verwendung zu Werbezwecken wäre nicht nach § 28 BDSG zulässig <strong>und</strong> eine entsprechende<br />
Einwilligungserklärung des K<strong>und</strong>en liegt nicht vor.<br />
Zusammenfassung:<br />
15 Vgl. Sokol in: Simitis, BDSG, § 4 Rn 39.