Kundenbindungssysteme und Datenschutz - vzbv
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Als Stammdaten werden unter der Rubrik „Persönliche Angaben“ folgende Daten erhoben:<br />
Name<br />
Vorname<br />
Titel<br />
Geburtsdatum<br />
Anschrift<br />
Telefonnummer<br />
Auch wenn die Telefonnummer in der Aufzählung der Pflichtangaben in den Hinweisen zum<br />
<strong>Datenschutz</strong> nicht erwähnt wird, handelt es sich nach Auskunft der Loyalty Partner GmbH um<br />
eine solche. Diese wird, wie im Antragsformular auch zum Ausdruck gebracht wird, nach<br />
Angaben der Loyalty Partner GmbH ausschließlich für Rückfragen bezüglich der<br />
Vertragsabwicklung verwendet. Im Hinblick auf diesen Verwendungszweck ist die Erhebung<br />
der Telefonnummer zulässig.<br />
Die Erhebung des Geburtsdatums ist wie oben dargestellt weder auf der Gr<strong>und</strong>lage des § 28<br />
Abs. 1 Nr. 1 BDSG noch auf der des § 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG zulässig. Payback begründet<br />
die Erforderlichkeit der Kenntnis damit, dass nur Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet<br />
haben, an dem Programm teilnehmen dürfen <strong>und</strong> mit der Abfrage des Geburtsdatums<br />
Personen ausgeschlossen werden sollen, die diese Voraussetzung nicht erfüllen. Hierfür sind<br />
aber andere, datensparsamere Lösungen ausreichend.<br />
Die Erhebung des Geburtsdatums wird weiterhin damit begründet, dass diese Angabe zur<br />
eindeutigen Identifizierung der K<strong>und</strong>en erforderlich sei. Bei Namens- <strong>und</strong> Adressgleichheit<br />
von Teilnehmern wird jedoch regelmäßig eine Unterscheidung der Teilnehmer anhand des<br />
Geburtsjahres möglich sein. Somit ist auch für diesen Zweck keine Erforderlichkeit im Sinne<br />
des § 28 Abs. 1 Nr. 1 BDSG gegeben.<br />
Für die Erhebung des Geburtsdatums bedürfte es daher einer Einwilligung des K<strong>und</strong>en, die<br />
hier nicht angenommen werden kann, da der K<strong>und</strong>e nicht über die Freiwilligkeit dieser<br />
Angabe informiert wurde. Somit ist die Erhebung dieses Datums unzulässig.<br />
- Übermittlung der Stammdaten an Loyalty Partner GmbH<br />
Soweit die Erhebung der Stammdaten zulässig ist, ist auch deren Übermittlung an die Loyalty<br />
Partner GmbH zulässig.<br />
- Speicherung durch Loyalty Partner GmbH<br />
Gleiches gilt auch für die Speicherung der zulässig erhobenen Stammdaten durch die Loyalty<br />
Partner GmbH.<br />
- Erhebung der Programmdaten durch das Partnerunternehmen.<br />
Folgende Daten werden beim Einsatz der Karte erhoben:<br />
- Waren / Dienstleistungen (nach Auskunft von Loyalty Partner GmbH nach<br />
Warengruppen)<br />
- Preis