Kundenbindungssysteme und Datenschutz - vzbv
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Mit dem Anmeldeformular werden auch freiwillige Angaben des K<strong>und</strong>en abgefragt. Diese<br />
sind:<br />
Familienstand (Single, Paar, Verheiratet)<br />
Monatliches Haushaltsnettoeinkommen<br />
PC-Besitz<br />
Anzahl <strong>und</strong> Geburtsjahr der Kinder<br />
Die freiwilligen Angaben sowie ein Teil der Stammdaten (Geburtsdatum, E-Mail-Adresse<br />
<strong>und</strong> Telefonnummer) <strong>und</strong> ein Teil der Programmdaten (Waren- <strong>und</strong> Dienstleistungsgruppen)<br />
können nur mit Einwilligung des K<strong>und</strong>en erhoben werden.<br />
Für die Erhebung der Stamm- <strong>und</strong> Programmdaten wurde oben bereits festgestellt, dass<br />
hierfür eine ausreichende Einwilligung nicht vorliegt.<br />
Die Angabe der freiwilligen Daten ist dagegen als solche gekennzeichnet; durch die<br />
Überschrift „Freiwillige Angaben“ wird der K<strong>und</strong>e in ausreichender Weise auf die<br />
Freiwilligkeit hingewiesen. Die Freiwilligkeit dieser Angaben wird nicht bereits dadurch<br />
beeinträchtigt, dass dem K<strong>und</strong>en für das Ausfüllen der Felder der Gewinn einer Urlaubsreise<br />
oder anderer Anreize in Aussicht gestellt wird. Die bloße Möglichkeit eines Gewinns ist noch<br />
kein Anreiz von einem Gewicht, das die Freiwilligkeit des K<strong>und</strong>en erheblich beeinflusst.<br />
An dieser Stelle wirkt sich allerdings die bereits oben erwähnte Unbestimmtheit der<br />
Einwilligungserklärung im Hinblick auf die Vorgänge der Datenverarbeitung aus. Der K<strong>und</strong>e<br />
wird zwar auf die Freiwilligkeit seiner Angaben hingewiesen, erfährt aber nicht ausdrücklich,<br />
auf welche Weise diese Daten durch wen verarbeitet werden.<br />
1.2.2.3.2 Übermittlung von K<strong>und</strong>endaten an Systembetreiber zu Werbezwecken<br />
Im Rahmen des Payback Programms werden die von dem Partnerunternehmen bei einer<br />
dortigen Anmeldung erhobenen Stammdaten sowie die Programmdaten, die beim Einsatz der<br />
Payback Karte in einem der Partnerunternehmen erhoben werden, von diesem an den<br />
Systembetreiber übermittelt.<br />
Dieser Vorgang ist dem Wortlaut der Einwilligungserklärung nicht zu entnehmen. Aus der<br />
Erklärung wird lediglich deutlich, dass u.a. auch die Loyalty Partner GmbH<br />
personenbezogene Daten des Teilnehmers zu Werbe- <strong>und</strong> Marktforschungszwecken nutzt.<br />
Aus den Hinweisen zum <strong>Datenschutz</strong> ist dann zu entnehmen, dass das vom Teilnehmer<br />
kontaktierte Partnerunternehmen genau bezeichnete Rabattdaten an Loyalty Partner<br />
übermittelt. Als Zwecke für diese Übermittlung werden zunächst nur Gutschrift, Abrechnung<br />
gegenüber dem Partnerunternehmen, Verwaltung <strong>und</strong> Auszahlung der Rabatte angegeben.<br />
Dass diese Daten von Loyalty Partner auch zu Werbezwecken <strong>und</strong> zur Marktforschung<br />
verwendet werden, ergibt sich aus Ziff. 2 der Hinweise zum <strong>Datenschutz</strong>. Dies betrifft<br />
gleichfalls die Stammdaten <strong>und</strong> freiwilligen Angaben des Teilnehmers. Die Darstellung in<br />
den Hinweisen zum <strong>Datenschutz</strong> ist hinreichend verständlich <strong>und</strong> präzise <strong>und</strong> genügt somit<br />
den Anforderungen des § 4a BDSG. Dies kann jedoch die Informationsmängel der<br />
Einwilligungserklärung nicht heilen. Auch hier müssen die wesentlichen Punkte, wenn auch<br />
nicht in der gleichen Ausführlichkeit wie in den Hinweisen zum <strong>Datenschutz</strong>, beschrieben<br />
werden. Die im Rahmen des Payback Programms verwandte Erklärung gibt jedoch keinen<br />
Aufschluss darüber, um welche Daten des Teilnehmers es sich handelt <strong>und</strong> bei wem diese