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Kundenbindungssysteme und Datenschutz - vzbv

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Mit dem Anmeldeformular werden auch freiwillige Angaben des K<strong>und</strong>en abgefragt. Diese<br />

sind:<br />

Familienstand (Single, Paar, Verheiratet)<br />

Monatliches Haushaltsnettoeinkommen<br />

PC-Besitz<br />

Anzahl <strong>und</strong> Geburtsjahr der Kinder<br />

Die freiwilligen Angaben sowie ein Teil der Stammdaten (Geburtsdatum, E-Mail-Adresse<br />

<strong>und</strong> Telefonnummer) <strong>und</strong> ein Teil der Programmdaten (Waren- <strong>und</strong> Dienstleistungsgruppen)<br />

können nur mit Einwilligung des K<strong>und</strong>en erhoben werden.<br />

Für die Erhebung der Stamm- <strong>und</strong> Programmdaten wurde oben bereits festgestellt, dass<br />

hierfür eine ausreichende Einwilligung nicht vorliegt.<br />

Die Angabe der freiwilligen Daten ist dagegen als solche gekennzeichnet; durch die<br />

Überschrift „Freiwillige Angaben“ wird der K<strong>und</strong>e in ausreichender Weise auf die<br />

Freiwilligkeit hingewiesen. Die Freiwilligkeit dieser Angaben wird nicht bereits dadurch<br />

beeinträchtigt, dass dem K<strong>und</strong>en für das Ausfüllen der Felder der Gewinn einer Urlaubsreise<br />

oder anderer Anreize in Aussicht gestellt wird. Die bloße Möglichkeit eines Gewinns ist noch<br />

kein Anreiz von einem Gewicht, das die Freiwilligkeit des K<strong>und</strong>en erheblich beeinflusst.<br />

An dieser Stelle wirkt sich allerdings die bereits oben erwähnte Unbestimmtheit der<br />

Einwilligungserklärung im Hinblick auf die Vorgänge der Datenverarbeitung aus. Der K<strong>und</strong>e<br />

wird zwar auf die Freiwilligkeit seiner Angaben hingewiesen, erfährt aber nicht ausdrücklich,<br />

auf welche Weise diese Daten durch wen verarbeitet werden.<br />

1.2.2.3.2 Übermittlung von K<strong>und</strong>endaten an Systembetreiber zu Werbezwecken<br />

Im Rahmen des Payback Programms werden die von dem Partnerunternehmen bei einer<br />

dortigen Anmeldung erhobenen Stammdaten sowie die Programmdaten, die beim Einsatz der<br />

Payback Karte in einem der Partnerunternehmen erhoben werden, von diesem an den<br />

Systembetreiber übermittelt.<br />

Dieser Vorgang ist dem Wortlaut der Einwilligungserklärung nicht zu entnehmen. Aus der<br />

Erklärung wird lediglich deutlich, dass u.a. auch die Loyalty Partner GmbH<br />

personenbezogene Daten des Teilnehmers zu Werbe- <strong>und</strong> Marktforschungszwecken nutzt.<br />

Aus den Hinweisen zum <strong>Datenschutz</strong> ist dann zu entnehmen, dass das vom Teilnehmer<br />

kontaktierte Partnerunternehmen genau bezeichnete Rabattdaten an Loyalty Partner<br />

übermittelt. Als Zwecke für diese Übermittlung werden zunächst nur Gutschrift, Abrechnung<br />

gegenüber dem Partnerunternehmen, Verwaltung <strong>und</strong> Auszahlung der Rabatte angegeben.<br />

Dass diese Daten von Loyalty Partner auch zu Werbezwecken <strong>und</strong> zur Marktforschung<br />

verwendet werden, ergibt sich aus Ziff. 2 der Hinweise zum <strong>Datenschutz</strong>. Dies betrifft<br />

gleichfalls die Stammdaten <strong>und</strong> freiwilligen Angaben des Teilnehmers. Die Darstellung in<br />

den Hinweisen zum <strong>Datenschutz</strong> ist hinreichend verständlich <strong>und</strong> präzise <strong>und</strong> genügt somit<br />

den Anforderungen des § 4a BDSG. Dies kann jedoch die Informationsmängel der<br />

Einwilligungserklärung nicht heilen. Auch hier müssen die wesentlichen Punkte, wenn auch<br />

nicht in der gleichen Ausführlichkeit wie in den Hinweisen zum <strong>Datenschutz</strong>, beschrieben<br />

werden. Die im Rahmen des Payback Programms verwandte Erklärung gibt jedoch keinen<br />

Aufschluss darüber, um welche Daten des Teilnehmers es sich handelt <strong>und</strong> bei wem diese

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